QM und Haftung2006-12-07T14:27:30+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement QM und Haftung

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 33)
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  • QM-Dino
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    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    ich glaube mich zu erinnern, dass wir vor einiger Zeit dieses Thema schon mal hatten. Aber nachdem ich letzte Woche wieder etwas sehr beunruhigendes gelesen habe möchte ich es nochmal auf den Tisch des Hauses legen:

    In einem Artkel habe ich gelesen, dass man als QMB, Leiter Qualität oder wie auch immer man sich schimpft, mit Haut und Haar und Leib und Seele durchaus in der Haftung stehen kann.
    Der Verfasser ging sogar soweit, dass er einen Fall beschrieb, in dem ein QM Haus und Hof verlor weil er Schadensersatz leisten musste.

    Wir kennen das Szenario alle: EMPB. Wir sichern etwas zu und unterschreiben dafür.
    Aber hat einer schon mal über die Folgen nachgedacht, die durch seine Unterschrift entstehen können. (Die UMB unter uns werden wohl wissen, was ich meine)
    Wie handhaben die Chefs das? Wie weit klären sie ihre QMler auf???

    Was tut ihr selber, um im Falle eines Falles nicht in der Falle zu sitzen??

    Vielleicht findet sich ja jemand, der Jurist ist (oder einen kennt der sich damit auskennt) und uns mal ein wenig erzählt, ohne eine Rechtsberatung durchzuführen.

    Dino

    Man gab uns mancherlei auf Erden:
    zum Denken gab man uns die Stirn,
    man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
    doch auch den Himmel und den Zwirn.
    (Heinz Erhard)

    quäl-neuling
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 104

    Hi Dino,

    sehr interessantes Thema!
    Also unsere GF’s haben mich über keinerlei Haftungen etc. aufgeklärt.. musste in der Hinsicht auch nix Unterschreiben..
    In meinem Arbeitsvertrag steht darüber auch nix..

    Schöne Weihnachtliche Grüße
    Michaela

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo Michaela,

    genau da liegt der Hase in seinem Pfeffer begraben. Die Cheffen wissen das nämlich selber nicht.
    In Deutschland gibt es, im Gegensatz zu anderen Ländern, keine Firmenhaftung. Während z.B. in USA bei einem Problem bzw. einem Haftungsfall eine Company verknackt wird, so wird bei uns erst einmal ein Schuldiger gesucht. (Wir erinnern uns an den ICE Unfall, nach dem mehrere Mitarbeiter die Schuld übernehmen mussten und dafür auch verknackt worden sind)
    Stellt sich z.B. heraus, dass durch einen unrichtigen Prüfbericht ein Teil versagt und dadurch Schäden, sei es Sach oder Person, entstehen, so haftet letztlich der Unterzeichner.

    Ich will hier keine Panik verbreiten, aber hat da mal jemand drüber nachgedacht?

    Dino

    Man gab uns mancherlei auf Erden:
    zum Denken gab man uns die Stirn,
    man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
    doch auch den Himmel und den Zwirn.
    (Heinz Erhard)

    Rossy
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 368

    Für alle die davon betroffen sein könnten:

    http://www.produkthaftung-fuer-ingenieure.de/

    Unser Tagesgeschäft aus Juristensicht …

    Rossy
    Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist. (Victor Hugo)

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530
    GotNoNick
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 16

    Hallo Dino,

    ein Satz macht mich doch etwas stutzig:

    Stellt sich z.B. heraus, dass durch einen unrichtigen Prüfbericht ein Teil versagt und dadurch Schäden, sei es Sach oder Person, entstehen, so haftet letztlich der Unterzeichner.

    Heißt das, daß Du persönlich Prüfberichte abzeichnest? Bei uns werden Abnahmeprotokolle u.ä. von den zuständigen Ingenieuren, die die Anlage vorher auch konstruiert haben, unterzeichnet. Ich persönlich hänge da eigentlich (aus meiner Sicht) nicht drin.

    Oder liege ich da falsch und bin ich einfach aus der Position des QMB heraus schon verantwortlich?

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo Mensch ohne Nick…

    ich rede nicht von Abnahmeprüfzeugnissen von Anlagen. Da sind die Ingenieure, die das Ding abnehmen und unterzeichnen, verantwortlich.

    Ich rede z.B. von Bremspedalen, Felgen oder anderen Teilen, die du als Verantwortlich prüfst bzw. dessen Fehlerfreiheit oder anders gesagt dessen Eigenschaften du bestätigst.

    Und diese Verantwortung liegt dann bei dir, auch wenn du nen Menschen hast, der das Ding evtl. vermessen hat. Da kommt es immer auf die Stellenbeschreibung an sich und auf deine Kompetenzen und festgelegten Verantwortungen im Besonderen an.

    Dino

    Man gab uns mancherlei auf Erden:
    zum Denken gab man uns die Stirn,
    man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
    doch auch den Himmel und den Zwirn.
    (Heinz Erhard)

    pit
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 174

    Hallo Dino,

    ich bin zwar kein Jurist, aber ich bin mir sicher das Deine Fragen meistens mit „es kommt darauf an…“beantwortet werden würden.

    Generell denke ich das QMBs, Ingenieure, Entwickler Führungskräfte usw. mit entspr. Verantwortung selbstverständlich in Haftung (Produkthaftung) genommen werden können. Ist ja auch eigentlich richtig so. Will ja jeder von uns auch sichere Produkte, Flugzeuge, Züge etc.

    Aber wie oben schon gesagt ob man (Du) persönlich für etwas Haften musst hängt echt von einigen Faktoren ab. Als erstes wird da glaub ich im Organigramm von oben nach unten gegangen auf dem Weg nach dem der Haften muss. Denn generell müssen ja auch von der GF gewisse Pflichten wahrgenommen werden wie z.B. Organisations- & Instruktionspflichten etc. Gibts ja auch in der ISO9001 einen Part zu. Dann gibts natürlich auch bestimmte Verantwortungen und Pflichten die man delegieren kann wie Überwachungspflichten etc.

    Wenn Du dann jemand bist der (auch schriftlich festgehalten) gewisse Verantwortungen hat das z.B. keine fehlerhaften Produkte ausgeliefert werden oder Kunden darüber informiert/gewarnt werden falls doch fehlerhafte Produkte geliefert wurden etc. dann kann das mit dem Haften mit Haut&Haar schon vorkommen.

    Aber dann kommts halt wieder drauf an….

    ob der Chef Dich aufklärt
    ob Du entspr. geschult bist
    ob
    ob
    ob

    Das Einhalten & Leben der ISO 9001 Vorgaben kann da jeden (auch Chefs) bei der Beweislastumkehr helfen.

    Also macht Eure Jobs gut und passt auf was Ihr unterschreibt ;)

    Grüße
    pit

    pit
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 174

    hoppla… :(

    da fällt mir gerade auf das ich in einer Stellenbeschreibung (des Entw.-Leiter) als Stellvertreter genannt bin.Der Ent.-Leiter verfügt über Prokura (sagt man das so?) mit entspr. Verantwortungen etc.

    Inwieweit fällt da Verantwortung eigentlich auf einen Vertreter zurück???? (mulmiges Gefühl tut sich da auf :( )

    pit

    GotNoNick
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 16

    Hallo Dino,

    ich hab doch einen Nick …

    Allerdings auch einen Namen, der aber unerklärlicherweise nicht unter meinen bisherigen Texten aufgetaucht ist – muß wohl ein Softwarefehler sein ;)

    Ich verspreche Besserung, Gruß
    Stefan

    quäl-neuling
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 104

    musste gerade auch direkt mal in meiner Stellenbeschreibung schauen ;-)
    ich denke, bei mir steht nix wildes drin, halt nur: Selbständiges Handeln und Entscheiden in seinen Aufgabenbereichen als QMB, Weisungsbefugnis im Rahmen seiner Aufgaben als QMB etc. ..

    spannende Sache :-/

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    ja ja….

    „…. im Rahmen seiner Aufgaben….“

    Interessant, oder?

    Meine Frau hat jedenfalls schon mal nen Kurs belegt:

    Backen mit besonderen, stark eisenhaltigen Zutaten…..

    Dino

    Man gab uns mancherlei auf Erden:
    zum Denken gab man uns die Stirn,
    man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
    doch auch den Himmel und den Zwirn.
    (Heinz Erhard)

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    Meines Wissens haftest Du ab Prokura aufwärts; die GF ist im Aussenverhältnis IMMER mithaftend (die GF vertritt ja nach aussen die Fa)
    Du haftest bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
    (und wenn du ohne i.A / i.V unterschreibst – also als Privater Dino)

    BUT! just my 2 cent

    Aber ich weis jetzt ein Thema für das nächste Usertreffen ;-)


    Jedes Betriebssystem hat sein Maskottchen: MacOS den Apfel, BSD den Dämonen, Linux den Pinguin, Windows die allgemeinen Schutzverletzungen.

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    wo ist den das beispiel nachzulesen?


    Jedes Betriebssystem hat sein Maskottchen: MacOS den Apfel, BSD den Dämonen, Linux den Pinguin, Windows die allgemeinen Schutzverletzungen.

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    So.. viel hab ich nicht wirklich gefunden..
    Setzt Du als Unternehmer bei der Erfüllung deiner vertraglichen Verpflichtungen, deine Mitarbeiter als sog. Erfüllungsgehilfen ein,
    so haftest du (als Fa. Inhaber) deinem Vertragspartner gegenüber, für das Verschulden deiner Mitarbeiter wie für dein eigenes Verschulden.
    Welche juristischen Winkelzüge und Kniffe es nun gibt, nachzuweisen, dass du als Unternehmer / GF / wie auch immer, deiner Sorgfalts- u. Überwachungspflicht nachgekommen bist, entzieht sich meiner derzeitigen Kenntnis (juristendeutsch ist gar nicht sooo schwer ;-) )
    Soweit ich recherchieren konnte, ist die Rechtssprechung auch nicht einheitlich..

    Für mich, wie schon geschrieben, wäre das ein Fortbildungsthema, dass es wert wäre…
    so und nun mag ich nicht mehr (auch keine Kekse, Otternasen, Glühwein..) ich mag jetzt ne schöne Portion Pasta & Vino

    ciao..


    Jedes Betriebssystem hat sein Maskottchen: MacOS den Apfel, BSD den Dämonen, Linux den Pinguin, Windows die allgemeinen Schutzverletzungen.

    geändert von – loretta on 07/12/2006 20:22:34

    geändert von – loretta on 07/12/2006 20:25:11

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