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Hallo Forum,
auch wir haben das Problem, dass bei uns ein wahres Sprachenbabel herrscht, ahnlich wie von Dino heute bereits in anderem Zusammenhang beschrieben.
Oft besteht die Unsicherheit, ob Anweisungen wirklich verstanden wurden, oder eben nicht.
Das Problem könnte man mit einem Sprachtest bei der Einstellung neuer Mitarbeiter verkleinern.
Arbeitet jemand da draussen bereits mit so etwas?
Hat jemand von euch eine Bezugsquelle für einen solchen Test (nichts zu kompliziertes für Studenten, sondern schön einfach).
Jetzt schonmal Danke an euch da draussen!
Gruß
Evereve99
„Seht ihn an den Dichter
Trinkt er, wird er schlichter
Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“Robert Gernhardt
(In Memoriam)Uih…..
vorsicht! Wie willst du das verkaufen??
Ich seh da erstmal ein Problem mit dem Grundgesetz (ja ja.. ich übertreibe….)
Aber ernsthaft: Du kannst eine Einstellung nicht unbedingt von der Beherrschung einer Sprache abhängig machen, sofern für die generelle Ausübung nicht eine besondere Sprache nötig ist.
Dann hat der (evtl. vorhandene) Betriebsrat auch noch ein Wort mitzureden (wenn er dich dann versteht)…..An deiner Stelle würd ich da mal Gas wegnehmen. Du könntest da in massive Probleme laufen.
Dino
Man gab uns mancherlei auf Erden:
zum Denken gab man uns die Stirn,
man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
doch auch den Himmel und den Zwirn.
(Heinz Erhard)Hallo Evereve,
es gibt doch die sogenannte bombenabschußstationen in der usa, dort hat man
in den 60er jahren die anweisungen als comic dargestellt. Hört sich irre an – ist aber echt so gemacht worden. Da der bildungstandert zu der zeit nicht so hoch war, aber die leutchen ihre arbeit ordnungs-
gemäß machen sollten, wurde jeder schritt als
bildchen dargestellt.
Ich habe in einem unternehmen mal mit 7 nationen zusammen gearbeitet, davon sprach vielleicht 15 % deutsch. Um allen gerecht zu werden haben wir die AA und VA mit fotos und zeichnungsausschnitten versehen. Es ging am anfang nicht so gut, aber nach einiger zeit war das echt ein erfolg.Gruß aus dem Outback
Stefan
„Venceremos“ Wir werden Siegen !
Hallo evereve99,
nicht nur der BR kann da grosse Probleme machen. Ich meine seit dem 01.10 (bitte nicht festnageln) gibt es ein schönes neues Gesetz namens Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Wenn Du da als Arbeitgeber nur komisch guckst, hast du schon die erste Klage am Hals. Dieses Gestz geht weit über den Unterschied Männlein/ Weiblein hinaus.
Vielleicht könnt ihr in euren Vorstellungsgespächen kurz ein paar Fragen formulieren (kein Testcharakter) wie Warum möchte ich in dieser Firma arbeiten.?….Fantasie… und lasst diese schriftlich innerhalb von XX Minuten beantworten. Das gleiche Spiel habe ich bei einem meiner Vorstellungs – Gespräche auch gehabt. (Wie geht man in Stresssituationen an Fragestellungen/ Probleme ran, Strukturiertes Denken….Bei mir ging es nicht unbedingt um die Sprache – hoffe ich(-:)
Gruss
LarsUih…Uih…
so brisant das Thema?
Betriebsrat gibts nicht, Änderung Gleichstellungsgesetz ist mir bekannt (wenn auch nicht der Wortlaut).
Fragen zur Allgemeinbildung bei einer Einstellung sind doch oft üblich, wieso seht ihr das mit der Sprachbeherrschung als so heikel an?
Das Visualisierung ne feine Sachge ist ist mir ja klar, aber da gibts ja auch Grenzen.
Wenn beispielsweise eine Verpackungsanweisung abgelesen werden muß oder Teilenummern verglichen.
Mir ist beispielsweise nicht klar (ich kanns einfach nicht einschätzen) ob jemand mit geringen Deutschkenntnissen, der nicht lesen und schreiben kann (hatten wir in der Vergangenheit bereits) zuverlässig zwei sechstellige Zahlen vergleichen kann.
Auf Anweisunegn gibt es so gut wie nie Rückfragen, alles wird mit ja bzw. „Da“ beantwortet.
So ziemlich egal ist auch, was man den Kollegen zur Unterschrift unter die Nase hält, wird meist ungefragt unterschrieben bzw. erst auf die Bitte hin überhaupt durchgelesen.
Auf die Art und Weise hätt ich schon ne Menge Staubsauger unter die Leute bringen können.
Das mit dem Test ist übrigens eine Empfehlung aus dem letzten Ü-Audit.
gespannt weitere Reaktionen abwartend……
Gruß
Evereve99
„Seht ihn an den Dichter
Trinkt er, wird er schlichter
Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“Robert Gernhardt
(In Memoriam)AnonymGast23. November 2006 um 14:16 UhrBeitragsanzahl: 2122Hi,
ich denke das ein Sprachtest bei Neueinstellung nicht gegen Moral, Gesetze und/oder gute Sitten verstößt.
Schau mal bei
http://www.deutsch-als-fremdsprache.deGut, dass sowas bei uns nicht zur Debatte steht. Viele Ausländer und zudem reichlich Leiharbeiter….und gerade die haben den 7,-€/Stunde Job auch nicht deshalb, weil sie in der Schule durch Leistung geglänzt haben (ich möchte dies als „wertfrei“ verstanden wissen).
Die hiesige Wahl der Waffen:
a) Visualisierungen in den AA
b) persönliche Einarbeitung
c) Kündigungsdruck (funktioniert hervorragend bei abhängig beschäftigtem Leihpersonal)
Wobei ich persönlich von Punkt c nicht viel halte.Gruß
HaraldEs gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Hallo evereve99,
Betriebsrat gibts nicht, Änderung Gleichstellungsgesetz ist mir bekannt (wenn auch nicht der Wortlaut).
den kannst Du Dir unter http://bundesrecht.juris.de herunterladen. Wenn Du Dir den Gesetzestext durchliest, wird Dir schwindelig werden.
Fragen zur Allgemeinbildung bei einer Einstellung sind doch oft üblich, wieso seht ihr das mit der Sprachbeherrschung als so heikel an?
weil nach dem AGG auch die Fragen zur Allgemeinbildung so ausgelegt werden können, dass sie gegen das AGG verstoßen. Wenn Du einen Bewerber nicht einstellst, weil seine Allgemeinbildung oder Sprache Dir nicht ausreichen, kann dieser Bewerber sich als benachteiligt fühlen und Dich somit nach dem AGG verklagen! Ausnahme: Es Wenn die Anforderung (in Deinem Fall die Sprache) für die Tätigkeit zwingend notwendig ist.
Die Strafen gehen ganz schnell in den oberen 5-stelligen Bereich.
Gruß
el verde
——————————-Wer Tipp- und Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
geändert von – el_verde on 23/11/2006 14:41:43
Okay,
AGG ist gelesen.
Dann kann ich ja fast bei jeder Absage auf eine Bewerbung den Arbeitgeber verklagen (da ich ja auch nicht auf Grund von Bildung benachteiligt werden darf!).
Das wird spannend werden zu beobachten, wie das praktisch umgesetzt werden soll!
Vielleicht wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, noch auf Anwalt „umzuschulen“, scheint sich ja evtl. der Markt zu vergrössern. ;-)
Gruß
Evereve99
„Seht ihn an den Dichter
Trinkt er, wird er schlichter
Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“Robert Gernhardt
(In Memoriam)AGG ist gelesen.
wow, da warst Du aber schnell
Dann kann ich ja fast bei jeder Absage auf eine Bewerbung den Arbeitgeber verklagen (da ich ja auch nicht auf Grund von Bildung benachteiligt werden darf!).
Stimmt, solange eine Anforderung nicht für die Tätigkeit notwendig ist, musst Du Dich bei den Gesprächen und der evtl. Absage sehr allgemeinverbindlich und aalglatt geben.
Vielleicht wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, noch auf Anwalt „umzuschulen“, scheint sich ja evtl. der Markt zu vergrössern. ;-)
Es wird mit Sicherheit einen sog. AGG-Tourismus geben, der den Anwälten ein schönes Zusatzgeschäft geben wird.
Gruß
el verde
——————————-Wer Tipp- und Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
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