Angabe von Unterlieferanten2006-11-23T07:49:36+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Angabe von Unterlieferanten

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    Beiträge
  • nellykarl
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 7

    Inwieweit schreibt die TS 16949:2002 vor, dass ein Lieferant seine Unterlieferanten, welche Teile zuliefern (nicht Material), dem Kunden zu benennen hat?

    Gruß nellykarl

    TG

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    Gegenfrage: Kannst du dir vorstellen, dass eine Norm dir vorschreibt, deine Geschäftsbeziehungen offen zu legen?

    Das, was du da schreibst, verlangen oft Kunden in ihren Vereinbarungen mit dir.
    In der Norm hab ich DAS noch nie gesehen, kann ich mir auch net vorstellen.

    Dino

    Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn,
    vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin
    su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop.
    (BAP)

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hi Nellykarl,

    meiner Meinung nach erfolgt die Mitteilung von Sub-Sub-Lieferanten bei der Bemusterung PPAP oder PPF.
    Da musst Du ja auch solche Lieferanten aufführen, die Komponenten /Teile liefern – bis auf die Ebene des Rohmateriales incl. IMDS!!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

    info ad quality minus first dot de

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Qualyman,

    du gehst also mit mir Konform, dass es NICHT in der Norm steht?

    Dino

    Das Menschen Leben gleicht der Brille

    man macht viel durch.
    (Heinz Erhard)

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Nellykarl,

    was ist dein Hintergrund dieser Frage?

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    s.Oliver
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 73

    Hallo zusammen,

    selbstverständlich regelt die TS2 so etwas nicht.

    Was sie aber fordert ist ein Produkt und Prozessfreigabeverfahren (in der Regel Erstbemusterung, EMPB) und dieses ist in der Branche nach PPF (VDA) oder PPAP (QS9000). Diese Freigabeverfahren sind ebenso in den Kundenforderungen angeführt und meist auch zusätzlich geregelt (z.B. DC Special Terms, Formel Q konkret). Hinzu kommt, dass viele Kunden die gängigen VDA-Bücher bzw. QS9000 in Ihren allgemeinen Forderungen explizit mit anziehen.

    Nicht zu vergessen der mittlwerweile obligatorische IMDS-Eintrag (auch ne klare Kundenforderung).

    Und bei Umsetzung dieser Forderungen (EMPB, IMDS) läuft zwangsläufig auch die Information über Deinen Lieferanten an den Kunden.

    Grüße
    s.Oliver

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    grundsätzlich mal was:

    Im IMDS werden definitiv NICHT die Daten der Unterlieferanten weitergegeben, wenn man seine Daten richtig einstellt.

    Denn IMDS hat nicht den Zweck, Kunden und Lieferantendaten durch die Gegend zu verstreuen. Ihr müßt da mal ein wenig aufpassen. (Hab mal bei VW IMDS Lehrgang gemacht und hab das auch gefragt, denn der Verdacht liegt ja nahe, dass Kunde die Daten sehen kann. Ist aber nicht der Fall. Man muss nur beim Einstellen der Daten ein wenig aufpassen)

    Dino

    Das Menschen Leben gleicht der Brille

    man macht viel durch.
    (Heinz Erhard)

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