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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Schulungsnachweis für Control Pläne (PLP)
Hallo zusammen,
die letzte Seite unserer Control-Pläne besteht aus einem Schulungsnachweis zur Schulung/Einweisung unserer Mitarbeiter in den Inhalt dieses Control-Planes. Lt. ISO TS 1694 muss bei alle Maßnahmen (auch Schulungsmaßnahmen) die Wirksamkeit überprüft werden. Dies ist für uns eigentlich nicht praktizierbar (ca. 350 Control-Pläne). Wenn ich diesen Schulungsnachweis umbenenne in z.B. Einweisungsnachweis oder Unterweisungsbeleg handelt es sich doch dann nicht mehr um eine Schulungsmaßnahme. Wäre das noch normkonform??????? Ist ein Schulungsnachweis für Control-Pläne überhaupt erforderlich?
TG
Moin,
ein Umbenennen wird dein Problem nicht Lösen, ein gewiefter Auditor sollte das erkennen. 350 Schulungen durchzuführen sind unrealistisch, man bedenke den Aufwand zur Nachschulung.
Ich würde das übergeordnete Dokument schulen und dann auf die 350 Control Pläne als Anhang verweisen. Diese sollten dann allerdings so angelegt sein, daß man sie mit Kenntnis des übergeordneten Dokumentes bzw. des Verfahrens und dem Control Plan allein verstehen kann.
gruß, Rainaari
Hallo Tino,
wir schulen nicht den Inhalt der Control Pläne, sondern am jeweiligen die entsprechenden Mitarbeiter/innen in den entsprechenden Arbeitsanweisungen für eben diesen Arbeitsplatz.
Am Arbeitsplatz hängt dann neben der Arbeitsanweisung ein Schulungsnachweis, der von jedem geschulten Mitarbeiter unterschrieben ist und es ist somit jederzeit ersichtlich, wer diesen Arbeitsgang durchführen kann und darf.
Mir ist nicht bekannt, dass die ISO/TS explizit einen Schulungsnachweis für Controlpläne fordert, wohl aber eine Mitarbeiterschulung für die entsprechenden Tätigkeiten.
Gruß
QU