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AnonymGast10. Oktober 2006 um 9:05 UhrBeitragsanzahl: 2122
Hallo QM’ler
die Situation, in der ich mich aktuell befinde, ist etwas tricky.
Die Tätigkeiten, die ich momentan und auch teilweise in Eigeninitiative ausführe, sind weder durch meine ERA-Eingruppierung noch meine Stellenbeschreibung abgedeckt.
Der QM-Leiter ist für etliche Monate nicht im Werk (aber erreichbar), der mit diesen Aufgaben betraute übertariflich Angestellte hoffnungslos überfordert.
Aufgrund der Tragweite der aktuellen Q-probleme ist die Ausführung dieser Arbeiten, grob fahrlässig.
Müssig zu Erwähnen, dass ich meine Eingruppierung eher beschämend als leistungsgerecht empfinde. Wie auch immer.
Wie sag ich es meinem Chef ?Hier mein Ansatz:
nach Rücksprache mit dem Betriebsrat und aufgrund der Tragweite der aktuellen Probleme, schicke ich dir diesen Hinweis.Die Aufgaben die ich seit einigen Wochen -fehlerfrei und im Sinne der hausinternen Q-Richtlinien- erledige, sind weder durch meine Stellenbeschreibung noch meine ERA-Eingruppierung abgedeckt.
Zu diesen Aufgaben gehört z.B.
teilweise Erledigung der dt-engl. Korrespondenz mit Kunden und Lieferanten ,
Weisungen an Schichtführer, Logistik, MA und Lieferanten,
usw.Da dies auch zum Teil aus Eigeninitiative geschieht (geschehen muss), würde ich, ohne dich darüber zu informieren, aus rechtlicher Sicht den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllen.
Das möchte ich nicht wirklich.Ist sowas tragbar, oder klingt das mehr nach beleidigtem Kind ?
Gruß
HaraldEs gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
wo siehst du da den Tatbestand der „groben Fahrlässigkeit“? Deiner Argumentation kann ich da nicht folgen. Im Gegenteil, würdest du die Aufgaben nicht erfüllen könnte jemand ne viel eher ne grobe Fahrlässigkeit draus stricken. Oder meintest du das?
Monika
Moin,
so ganz versteh ich deine Frage nicht.
Hast du nen Arbeitsvertrag? Schau doch mal da rein. Steht da: Der Unternehmer kann dem Mitarbeiter auch andere Tätigkeiten übertragen, die nicht zu seinem Aufgabenbereich gehören blablabla…. oder so ähnlich?Wenn ja, tja… dumm gelaufen.
Und was meinst du mit „grob fahrlässig?“
Wird durch deine Tätigkeit etwas „grob fahrlässig“ im Sinne von betriebsschädigend oder Menschenverletzend oder sonstwie ausgeführt? Oder empfindest du dein Beschäftigungsverhältnis als grob fahrlässig?
Ich versteh die Fragestellung nicht.Weiter: Was willst du denn beim Betriebsrat? Wie soll der dir helfen? Und: Was willst du erreichen?? Mehr Geld? Ne neue Stellenbeschreibung? Ne andere Position? ODer willst du den „überforderten Angestellten“ abschießen??
Sorry, du hörst dich aber wirklich wie jemand an, der sich über etwas beschwert, was im Grunde keine Beschwerde wert ist. (So seh ich das aufgrund der Beschreibung die du hier ablieferst)
Der Leiter QM ist ausser Haus….wo auch immer. Der hat nen Vertreter, oder? Was ist denn da deine Position? Wo bist du angesiedelt?
Dino
Wenn du ein Schiff bauen willst, fang nicht an, Holz zusammenzutragen, Bretter zu schneiden und Arbeit zu verteilen, sondern wecke in den Männern die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
(Antoine de Saint-Exupery)Hallo!
(Grob Fahrlässig?) Jein. Du machst Dinge, für die Du so richtig keine Kompetenz hasst, aber die Kenntnisse und es wird von den Vorgesetzten geduldet. Ich kann mir nicht vorstellen, das man jemandem daraus ernsthaft einen Strick drehen kann. Denn Führungskräfte kriegen das ja mit und müssten entsprechend reagieren. Dazu sind sie ja verpflichtet. Das löst zwar nicht deine Entgeldprobleme, aber Probleme durch dein Arbeiten solltest Du ebenfalls nicht bekommen. Die Schiene über den BR ist eigentlich richtig, schließlich geht es ja auch die Absicherung von Arbeitsplätzen.
Gruß
MichaelAnonymGast10. Oktober 2006 um 10:07 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo Monika,
laut Stellenbeschreibung habe ich keinerlei Weisungsbefugnis, Kontakte zu Lieferanten und Kunden sind ebenso nicht angeführt.
Zur Zeit laufen nun aber Reklamationen mit Tragweite (Feldausfälle, drohende Rückrufaktion, Personenschäden möglich)
Wenn ich nun eigenverantwortlich relevante Entscheidungen oder Aussagen treffe (für die ich eigentlich nicht die Befugnis habe), kann man mich im Falle eines Falles haftbar machen.
Rechtlich korrekt darf ich nur auf direkte Anweisung handeln und nicht aufgrund meiner Eigeninitiative. Das macht den Unterschied zwischen grob und leicht fahrlässig.
Nun brennt der Kittel aber an verschiedenen Stellen, der eigentlich verantwortliche Kollege ist überfordert und um Schaden abzuwenden, bin ich mehr oder weniger gezwungen, hier einzugreifen.
Und das ist der Haken, an dem man mich aufknüpfen kann, wenn was passiert…und ich nicht vorher meinen Vorgesetzten informiert habe.
So habe ich das von meinem Q-technikerlehrgang noch in Erinnerung.Gruß
HaraldEs gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Moin,
in dem Fall:
Kollegen mit Unterlagen schnappen, Cheftür eintreten, Karten auf den Tisch.
Alles andere ist in dem Fall Humbug, sorry.
Wenn du es nicht unterschreiben darfst, dann musst du deinen Chef umgehend informieren und net erst den Betriebsrat.
Dino
Wenn du ein Schiff bauen willst, fang nicht an, Holz zusammenzutragen, Bretter zu schneiden und Arbeit zu verteilen, sondern wecke in den Männern die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
(Antoine de Saint-Exupery)Hallo Harald!
WICHTIG, WICHTIG, WICHTIG: Mach‘ so etwas NIE, NIE, NIE schriftlich!!! Du legst Dir viel zu schnell einen Strick um den Hals. Wenn Dir keiner übel will, passiert deswegen nichts. Aber wenn….
Ich hoffe, es kommt noch was von Wolfgang (Uhu). Lies‘ Dir mal seine Beiträge mit einem wachen Auge auf die Empfehlungen bezüglich Diplomatie durch.Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
ja das erklärt einiges , doch beantwortet das die eine Frage nicht , was möchtest Du eigendlich haben / erreichen .
falls du eine Grundlage für dein handeln möchtest dann spreche doch mal mit dem Vorgesetzten das er dir schriftlich komissarisch eine Grundlage für die Tätigkeite gibt.
-> das könnte Sich dann irgendwan auch positiv auf eine besserstellung auswirken.
-> Bericht regelmässig deinen Cheff am besten schriftlich über den aktuellen stand der Dinge. Somit kann er dann auch nicht sagen wenn was schiefgelaufen ist das er davon nicht’s wusste.
Dies könnte bei der nächsten ERA Leistungsbeurteilung dann auch positiv für dich auswirken. Mit sicherheit werdet Ihr euch da einig.
Solltest du mehr wollen so hast du das Recht drauf dann das Entgeld zu erhalten das das die ausgeführten Tätigkeiten abdeckt. ( lt. ERA Tarifvertrag ) Beweispflicht liegt aber bei dir.
anbei Nivousbeispiele mit beschriebenen Tätigkeiten
http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=2531
+ ERA TV
http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=5204
gruss
robbob
Hallo Harald,
wie bereits einige vorher gesagt haben – wo liegt dein wirkliches Anliegen?
Nachdem ich deine Angaben gecheckt habe, stellen sich folgende Fragen:
1. Wo bist du in der Organisation angesiedelt?
2. Wer hat dich mit diesen Aufgaben beauftragt bzw. dir die Durchführung stillschweigend ermöglicht?
3. Warum werden deine Aktivitäten von den anderen beteiligten/betroffenen Abteilungen kommentarlos geduldet?
4. Bist du bei externer Korrespondenz überhaupt zeichnungsberechtigt (normalerweise ist sowas im Geschäftsverkehr geregelt)?
Ich denke, hier ruhen sich einige Leute auf deine Kosten aus, denn eine gut organisierte Fa. hat entsprechende Stellvertreterregelungen und selbstverständlich die entspr. Sachbearbeiterebenen.
Der Weg über den BR ist m.E. nicht der richtige, da du ja sagtest, dass der QM-Leiter erreichbar ist. Hier geht der Weg zunächst über den QM-Leiter, damit dieser sich mit seinem Vertreter (AT-Angest) austauschen kann. Im Folgeschritt könntest du dann mit ins Boot genommen werden. Und dann kann man mit der GL über entspr. Prämien o. ä. reden, ggf. auch eine zukünftige Umgruppierung etc. andenken.Aber zunächst, nicht massiv mit der Tür (über BR) ins Haus fallen, lieber den formalen Weg (entspr. Organigramm) suchen. Man kann nämlich sehr schnell genau das Gegenteil bewirken.
IsoMan
Hallo Harald,
grundsätzlich halte ich es für sehr sinnvoll, dass Du deinen Status, Verantwortung und Befugnisse klären willst (und nebenbei auch das Gehalt steigern). Diese Zielsetzung geht nach meinem Eindruck aber nicht klar aus dem Entwurf hervor.
Die Frage nach dem Kompetenzbereich würde ich durchaus schriftlich stellen – im Falle eines Falles hast Du den Nachweis, dass Du die GF informiert hast. Für bedeutsam halte ich den Stil deines Schreibens. Eine klare Feststellung wäre m.E. besser, denn ein Schreiben mit unterschwelligen Botschaften (Stichworte: Betriebsrat, Eigeninitiative, die geschehen muss, Tatbestand der groben Fahrlässigkeit.) Die Frage nach der Gehaltsanpassung würde ich zu einem späteren Zeitpunkt gesondert stellen. (Sinngemäß würde ich in etwa formulieren: Seit dann und dann erfülle ich die und die Aufgaben. Nach meiner bestehenden Stellenbeschreibung, Verantwortungsbereich etc. überschreite ich hier deutlich meinen vereinbarten Handlungsspielraum. Eine Klärung meines Kompetenzbereiches liegt mir sehr am Herzen.)Erzähle mal später, was daraus geworden ist – interessiert mich.
Viel Erfolg
JürgenAnonymGast10. Oktober 2006 um 10:58 UhrBeitragsanzahl: 2122Danke Frank..ich werd von dem schriftlichen Hinweis absehen.
Zumal unverhofft heute mittag ein Meeting mit dem Produktionsleiter stattfinden wird. Ich werd die Gelegenheit nutzen, um diesbezüglich einen !! schmissigen Spruch loszueisen.Kurz und schmerzlos.
Um die Frage zu beantworten, was ich eigentlich wollte.
Klar…mehr Geld (wer will das nicht). Aber dazu wird mir die kommende Leistungsbeurteilung mehr helfen als dieser Beitrag ;-))Eigentlich wollte ich eure Meinung. Bezüglich Produkthaftung bin ich zum ersten Mal in dieser Situation und als eifriger Mitleser in diesem Forum, lag es auf der Hand, hier brauchbare Statements zu bekommen.
Hat sich ja bestätigt.
Danke nochmals an alleGruß
HaraldEs gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Seht Ihr, Freunde der Auslieferung des Zugesagten,
so geht’s auch. Besonders schön fand ich den Hinweis „…dem Chef die Tür eintreten…“.
Ich habe mich zurückgehalten, weil, wenn ein Mitarbeiter ein Problem oder Unsicherheit hat, dann müssen die arbeitsvertraglichen Fragen zuerst geklärt werden.
Die Qualität der Unternehmenskultur ist zwar wichtg, hier aber wäre ihre Betrachtung eine überflüssige Ablenkung.
Ciao, mit besten Wünschen für Harald
Wolfgang Horn -
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