Arbeitsanweisungen-immer wieder neu…2006-09-28T10:09:32+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Arbeitsanweisungen-immer wieder neu…

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  • Crizzy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 26

    Hallöchen zusammen,

    wie handhabt ihr sich immer wieder änderne Arbeitsanweisungen???
    Bei uns ist es momentan so, dass die Arbeitsanweisungen für die Produktion stehen. Allerdings wird bei uns noch viel entwickelt und getestet und somit werden auch in der Produktion immer wieder neue Methoden,… ausprobiert, um zu schauen wie es besser laufen könnte. Wie handhabe ich dabei aber die Arbeitsanweisungen? Ich kann sie doch nicht jedes Mal neu schreiben! Und wie bewerte ich diese Abweichung (keine akuellen Arbeitsanweisungen vorhanden) bei einem internen Audit?

    Grüßle, Crizzy

    pit
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 174

    Hallo Crizzy,

    na das hört sich doch mal nach einem gelebten Kontinuierlichen-Verbesserungs-Prozess an- ist doch super, oder tut Ihr erstmal nur experimentieren und wisst noch garnicht ob die Neuerung eine Verbesserung bringt. Dann stelle ich nämlich mal ne Gegenfrage: Wozu benötigt Ihr Eure Arbeitsanweisungen, was steht da drin? und sichert Ihr Eure neuen Prozesse ab? Denn je nachdem was sich in dem Arbeitsprozess ändert musst Du natürlich eine neue Arbeitsanweisung schreiben oder die Anweisung war eh überflüssig…oder es guckt keiner rein, dann gibts noch andere Probleme..
    Aber konkret: Wenn in der „alten“ Arbeitsanweisung was falsches drinsteht muss diese natürlich angepasst werden und die Abweichung sollte auch hoch eingestuft werden denn in Zweifelsfall wird ein Unsicheres Produkt oder ähnliches aufgrund der aktuellen Anweisung nach besten Wissen des MA hergestellt… und dann wird geschaut wer dafür verantwortlich ist…..

    Grüße

    pit

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Crizzy!

    Erstmal einen Schritt zurück: Wie aufwendig ist es denn bei Euch, eine Arbeitsanweisung zu ändern? Sollte eigentlich kaum mehr Zeit kosten, als irgendeinen Zettel hin zu hängen. Und wenn doch, wäre das der erste Punkt, um den ich mich kümmern würde.
    Dann habe ich erlaubt, daß ein definierter Personenkreis Arbeitsanweisungen handschriftlich ändern darf. Mit Datum und Namen dabei. Da die Papierexemplare auch nach Gültigkeitsende aufbewahrt werden, kann ich notfalls immer nachvollziehen, was gelaufen ist.
    Und wenn jemand nicht wirklich ändern, sondern nur mal ausprobieren möchte, gibt es ein extra Formular, mit dem das dokumentiert wird. Auch wieder mit wer, von wann bis wann usw.

    Schöne Grüße

    Frank

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Crizzy,

    besteht bei euch die Möglichkeit, die Arbeitsanweisungen modular aufzubauen ?

    Gewisse gleichbleibende „Handgriffe“ lassen sich ja in einem Miniprozess beschreiben.

    Gruß,

    Martin S

    robbob
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 384

    ich würde nur ein problem mit der Dokumentenlenkung sehen , steuerung , einziehen etc.

    ist es nicht möglich diese edv Mässig auszugeben, wenn der Ma die einmal gelesen hat dan müsste er ja eigendlich bescheid wissen oder ??

    gruss

    robbob

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hi,

    unsere Vorgehensweise:
    Wir gehen mit den Anweisungen nicht so sehr in Tiefe, dass bei jedem Handgriffwechsel eine Revisionsstandänderung fällig wird.
    (Motto: Zugeschaut, mitgebaut ;-))))

    Obendrein gibt es die TS16949 her, das ein definierter Personenkreis handschriftliche Änderungen in der AAW vornehmen darf (mit Datum und Unterschrift), die dann erst bei der nächsten Änderungen, in einen neuen Revisionstand münden.

    Gruß
    Harald

    Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.

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