Meßmittelangabe im Produktionslenkungsplan2006-09-21T14:43:54+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Meßmittelangabe im Produktionslenkungsplan

Ansicht von 10 Beiträgen – 1 bis 10 (von insgesamt 10)
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    Beiträge
  • egal
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 29

    Danke an ALLE ich wußte doch auf Euch ist Verlass.

    Egal

    Hallo Q-Gemeinde,

    benötige mal wieder Eure Hilfe. Unser Auditor verlangt, dass im Produktionslenkungsplan nicht nur das jeweilige Prüfmittel hinterlegt ist (ja noch ok) nein er möchte auch noch die zugehörige Prüfmittelnummer. Im Klartext Meßschieber ist nicht ausreichend ich muss auch wissen welchen ich verwendet habe (falls dieser defekt ist und dies während der Prüfmittelüberwachung festgestellt wird)bzgl Rückverfolgbarkeit usw.
    Was entgegnet Ihr dem Auditor? Haben ca. 5000 Meßmittel im Einsatz!
    Danke im voraus für Eure Mühe
    Gruss
    Egal

    geändert von – egal on 25/09/2006 13:02:47

    Yipp
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 186

    Moin,

    der Auditor fordert ganz schön viel. Verweise darauf dass Ihr eine Warenausgangs-/ Endkontrolle habt und diese Prüfmittel regelmäßig geprüft werden, wenn dem so ist ;-))

    Wir hatten auch mal so einen Auditor, der wollte dann, dass die Messmittel entsprechend gekennzeichnet werden, als kein Prüfmittel.

    Bis dann

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hi Egal!

    Die Forderung geht schon in Ordnung.

    Aber du kannst das Problem besser lösen, wenn du die Messmittel den jeweiligen Arbeitsplätzne zuordnest.

    Im PLP steht dann Messschieber und in der AP -Ausrüstung steht dann Messschieber Inventar Nr. xxxxx

    Bei Messmittel, die „wandern“, ist aber die Zuordnung im PLP sinnvoll.

    Systemmanager :-)

    geändert von – Systemmanager on 21/09/2006 15:01:51

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Egal!

    Wie oft kalibriert ihr denn eure Messmittel?
    Vor jedem Einsatz? Dann könnte ich die Forderung noch nachvollziehen. Aber in größeren Abständen ergibt die Forderung keinen Sinn.Und wie ihr eure Produktionslose eingrenzt ist doch wohl euer Problem. Und wie stellt ihr sicher das immer das Prüfmittel aus dem Prüfplan vor Ort ist und sich der MA kein anderes holt? Die Normen forderm zwar alle, das man keine fehlerhaften Teile liefern darf, aber irgndwann muß man mal die Kirche im Dorf lassen.
    Andere Lösung: Trag ein Satz Messmittel in die Prüfpläne ein und lege in beim Audit und / oder Kundenbesuch aus. Ansonsten schließe ihn gut weg.

    Gruß
    Michael

    Bajoware
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 243

    Hallo egal,

    macht Ihr bei Euch eigentlich eine Unterscheidung zwischen Prüf- und Messmitteln? Wenn ja, denke ich, dass es nicht unbedingt notwendig ist jedes Messmittel mit seiner Nummer aufzuführen. Wenn es nur eine geringe Anzahl von Prüfmitteln gibt, so kann man sich schon überlegen, ob und wie man sie in die Produktionunterlagen aufnimmt.

    Viel Grüße
    Bajoware

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    Recht habt ihr alle. Nur halte ich die Forderung für überkorrekt.
    Es wäre die 110% Lösung.
    Wir sind ne kleine Bude ohne caq usw. wenn ich das so machen würde (nebenbei: wir haben einen Meß/Prüfmittelpool) und ein kleiner Messschieber verrecht mir, dann hechle ich alle Controlpläne durch und ändere die Messmittel???? NE!
    Die Dinger sind überwacht, das kann nachgewiesen werden und basta.
    Das mit der Kirche im Dorf find ich ganz passend…
    cu – morgen 15°°


    „Ist der Mensch nach Ausfall aller Gehirnfunktionen wirklich tot, oder einfach nur ein deutscher Abgeordneter?“ (Matthias Richling)

    laedefae
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 17

    Hallo,

    ich denke wenn es sich um Sicherheitsmerkmale handelt, und dann eine lückenlose Rückverfolgung gefordert wird, wäre man sicher froh, wenn man genau nachweisen kann, daß genau dieses Messmittel verwendet wurde und dass dieses immer i.O. war. Daher würde ich sagen für Sicherheitsmerkmale ist die Forderung berechtigt. Für Standardmerkmale ist sie überzogen.

    Gruss laedefae

    Qualifight
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 34

    Hallo,

    die Forderung ist absolut überzogen; ein PLP hat eindeutig Übersichts-Charakter, z.B. für den Kunden. Und dieser kann mit dem Nummersalat bestimmt nichts anfangen.

    Es ist natürlich nicht verkehrt, in der im PLP angezogenen Prüfanweisung für den bestimmten Prozeß das verwendete Prüfmittel genauer zu spezifizieren. Damit dürfte der Auditor zufriedengestellt sein, denn die Informationskette ist geschlossen.

    MfG

    Qualifight

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo zusammen,
    was der Auditor fordert macht Sinn.
    Prüfmittelnummer immer im PLP angeben.

    Gruss Carlos

    hschl
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 145

    Hallo egal,
    im PLP eine spezielle Prüfmittel-Nummer ein Tragen ist nicht korrekt, dieser PLP gilt für mehrer Messplätze.
    Diese sollte in der QRK für einen definierten Platz eingetragen werden, dann ist eine Rückverfolgung möglich.

    gruss
    hschl

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