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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Archivierungsfristen, die 225ste….
Hallo liebe Q-Gemeinde,
nach dem ich fast alle Beiträge durchsucht habe, gegoogelt und yahooed habe, frage ich hier nach einer auditsicheren Auflistung über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von Q-und UM-relevanter Doku an.
Wer kann mir auf die Schnelle eine Übersicht zukommen lassen?
Danke schon mal vorab!
Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!
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Hi QM-Dino,
ja, vielen Dank!
Was ich halt noch suche, sind die Aufbewahrungszeiten der Q-spezifischen Dokumente, speziell im Automotivbereich, was in Anbetracht der Produkthaftung wohl einen nicht ganz unerheblichen Einfluss nehmen kann.
Will ich in meinen letzten Berufsjahren ja auch nicht mehr unbedingt erleben.
Aber ich denke da auch uneigennützlich an meine Q-Nachfolgeschaft
Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!
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Hallo Qualyman,
hier ein Auszug aus unserer VA zu diesem Thema: „der Archivierungszeitraum beträgt sowohl für A-Teile (früher D-Teile) als auch für die übrigen Teile generell 25 Jahre (8 Jahre Laufzeit des Modells + 15 Jahre Archivierungsdauer nach Auslauf + 2 Jahre Reserve), weil die Rechtssprechung keinen Unterschied zwischen A-Teilen und normalen Teilen macht im Bezug auf die Pro-dukthaftung“
Vielleicht hilft es dir ein wenig.
Gruß msb
— wer die Wahrheit sucht, wird sie finden —