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Ich erstelle gerade die Prozesse und Anweisungen zur Einfürhung der DIN EN ISO 14001.
Unklar ist mir noch der Umgang mit Gefahrstoffen. Reicht es aus, wenn ich eine Arbeitsanweisung schreibe wir mit Gefahrstoffen umzugehen ist oder muss ich für jeden Gefahrstoff eine Betriebsanweisung schreiben?
Wie ist der Ablauf bei einem Unfall geregelt? -> Mitarbeiter kippt ein Fass Oel etc. in den Hof. Habt Ihr das über einen Alarmplan bzw. Notfallplan geregelt? Wie sieht sowas aus?
Danke für Eure Hilfe!
Hallo HBuhl,
du brauchst die AA für den Umgang.
Dann für jeden Gefahrstoff eine BA, kannst aber ähnliche zusammenfassen auf eine BA.
Und Notfallpläne solltest du ebenfalls erstellen.
Wir haben auch die 14001 und alle diese Dinge.
Einmal Knochenarbeit, aber dann hast du es.Gruß msb
rem difficilem aggredi
Hallo HBuhl,
du hast doch beim 14001 ein sogen. Rechtskataster, welches alle relevanten Rechtsvorschriften usw. enthält, zu erstellen, damit du eine Rechtskonformität nachweisen kannst. Dort wirst du mit Sicherheit auch die Gefahrstoffverordnung, sowie einige TRGS-Vorschriften wiederfinden, oder?
Also richte dich mit den Gefahrstoffen nach der GefStoffV und den entsprechenden TRGS Regelungen. Weiterhin solltest du die entspr. SDB in aktueller Form vorliegen haben.
Wir haben z.B. keine generelle AA für den Umgang mit Gefahrstoffen erstellt, da es zu viele Sonderfälle gibt (zumindest bei uns). Daher unsere Regelung – Verweis in entspr. AA auf die geltenden Vorschriften und die BA (BA kann immer über Link eingesehen werden ebenso die Vorschriften). Weiterhin ein genereller Absatz zur Arbeitssicherheit bei diesem Arbeitsgang (enth. Schutzmitteltragepflichten, Entsorgungswege, Lagerung usw.) sowie einen Link zum BAGAP.Grüße aus dem sehr heissen Köln!
IsoMan
Hallo evereve99,
BAGAP = Betrieblicher Alarm und Gefahren Abwehr Plan.
So heisst das Ding bei uns (Störfallbetrieb) in dem zu benachrichtigende Stellen, Handlungsabläufe im Alarm/Gefahrenfall usw.
dargestellt sind.Angenehmes weiterschwitzen!
IsoMan
Man hätt drauf kommen können, aber nicht bei 33 Grad im Büro.
Und keine 300 Meter vor meiner Nase ne schöne, kühle Regattabahn!
Gruß
Evereve99
Seht ihn an den Dichter
Trinkt er, wird er schlichter
Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“Robert Gernhardt (R.I.P.)
Guten Abend IsoMan!
Kannst Du mir Euren BAGAP mal als Muster rübermailen? Dann habe ich was woran ich mich orientieren kann.
Danke für Deine Hilfe!
Hallo zusammen,
@HBuhl: aus Sicht der ISO 14001 musst Du den Umgang mit Gefahrstoffen nicht gesondert in einer Arbeitsanweisung/Prozessbeschreibung dokumentieren. Die ISO 14001 fordert überall dort, wo umweltrelevante Tätigkeiten stattfinden, dass ihr euch an die Gesetze/Verordnungen etc. haltet (hatten meine Vorrredner schon erwähnt).
Folgende Dokumentationen sind bei Umgang mit Gefahrstoffen gesetzlich gefordert:
– Sicherheitsdatenblätter
– Gefahrstoffverzeichnis
– Gefährdungsbeurteilungen (inkl. Kontrolle)
– Betriebsanweisungen
– Vorsorgekartei des Betriebsarztes
– Schulungsnachweise für die jährliche Gefahrstoffunterweisung und arbeitsmedizinisch toxoíkologische BeratungDas sind also die Dinge, die Du alle haben solltest.
Viele Grüße
QMarcP.S. Ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe …
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