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Bei Kundenaudits wird immer mehr nach einer internen Bemusterung vor der eigentlichen Erstbemusterung an den Kunden gefragt.
So wie ich es verstanden haben soll es in der Theorie folgender Maßen ablaufen. Ach ja wir sind eine Kunststoffspritzer von Demag 80t bis 800t Maschinen.
Werkzeug nach Erhalt abmustern dann intern Bemustern wenn i.O an Kunden bemustern.
Aber der praktische Ablauf ist ja. Werkzeug drauf eigentlich schon gestern an Kunden bemustern.
Wie macht Ihr das. Füllt Ihr 2 empbs aus und deklariert einen als intern und einen für den Kunden? (Provokant gefragt)
Wie ist bei Euch hier die praktische Umsetzung?
Hallo Schniker,
geht es bei deinem Thema um eine Bemusterung oder um eine Meschine, bzw. Werkzaugabnahme?Gruss Carlos
Moin,
ich hab das in der Vergangenheit eigentlich immer so gehandhabt:
Nach Werkzeugeinbau ein sogenanntes „Ausfallmuster“ (weil das erste Serienteil, das aus dem Werkzeug fällt) für interne Bemusterung (die wesentlichen Abmaße, manchmal auch nach Vorgabe Kunde), danach Freigabe für die Erstbemusterung, dann Erstmuster, erst dann Serie.
Vielleicht hilft dir das.
Bei „unkritischen“ Teilen habe ich auch schon mal aus der laufenden Produktion bemustert.
Dino
so wie du es unter „praktischer Ablauf“ beschreibst.
;-)—
Wäre es nicht adequat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)
—Loretta….
sowas von dir……
Pfui sach ich da… :-))))
Dino
Ich meinte eine interne Bemusterung zum einen bei Ersteinsatz und nach Werkzeugänderungen. Man bringt doch kein Werkzeug auf die Maschine nur um erstmal zu schauen ob das WZ i.O nach einer Änderung. Da bekommt ja jeder AVler die Kosten- und Belegungskrise.
Moin,
ne, aber wenn du ne Änderung hattest, solltest du, wenn du eingerichtet hast, das erste Teil zumindest genau anschauen. Und dann kann man es ja auch dokumentieren….
Soll heißen: Wie willst du bei Reparatur und Änderung sonst nachweisen, dass alles ok ist oder war?Dino
Begriffshygiene….
ERSTBEMUSTERUNG und meine interne Dokumentation sind (für mich) zwei paar Schuhe.
und bei Rüstzeiten von bis zu mehreren Std…. geb ich Schniker recht.
tut mir leid Dino ;-)—
Wäre es nicht adequat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)
—WKZ uff die Anlage, abspritzen, vermessen, wenn i.O. = EMPB, wenn n.i.O. Werkzeugbau verprügeln und das WKZ dahin zurück ;-))
Hallo zusammen,
bei uns war folgende Vorgehensweise eingeführt:
Werkzeug aufspannen, Ermitteln der richtigen Spritzparameter (Teile voll, keine Überspritzungen…), dann erste fallende Teile produzieren.
Diese EFT wurden vermessen und mit Messbericht (noch kein EMPB) dem Kunden vorgestellt und durchgesprochen. Bei Abweichungen, mit denen der Kunde leben konnte, hat der die Zeichnung angepasst. sonst musste am Werkzeug nachgearbeitet werden.
Erst wenn diese Punkte abgearbeitet waren, wurde der EMPB erstellt und vorgestellt.
Mit ein Punkt für diese Vorgehnsweise war, dass die EMPB Vorstellung mit in die Lieferantenbewertung eingeflossen ist. Wurde ein EMPB nicht auf Anhieb freigegeben, gab es Minuspunkte. Wurde aber ein EMPB nach dem Termin vorgestellt, hatte das keinen Einfluss auf die Bewertung !!!!
Gruß
QU
Erstell doch einfach einen „Abmusterungsprotokoll“ mit Inhalten wie folgt:
– Neuteil /Änderung / längere Stillstandszeit
– Artikelnummer etc.
– Info über WKZ (Zeichnungsnummer, Stand, Nester, WKZ-Bauer etc)
– Info über verwendete Materialien (ggf. mit Chargennummer)
– Einstellparameter oder Füllstudien
– Optische Prüfung ok . ja nein
– massliche Prüfung ok . ja nein (sinnvoll Überprüfung SPC u. Funktionsmaße)
– Abmusterzeit
– Menge
– Werker
Freigabe intern durch Fachbereiche mit Bermerkungsfeldern, falls keine Freigabe….Möchte nicht zu sehr ins Detail gehen, aber damit ist der Kunde meistens zufrieden.
mfg
halukyMehr Geld für Schauspieler! Sonst gehen sie in die Politik.
Habe es jetzt folgendermaßen geregelt. Bei Erstaufspannung eines Neuwerkzeuges machen wir eine detailierte Musterung in das Werkeug und die Produktqualität überprüft und bewertet wird mit einen Entscheid WZ u/o Produkt ok. Dann kann Erstbemusterung erfolgen. Bei einer Zeichnungsänderung mache ich eine Serienfreigabe + das geänderte Maß und fülle eine interne Bemusterung aus. Hieraus geht dann hervor ob ich eine Abweichgenehmigung einholen müss bzgl. der Änderungsbemusterung oder ob die Änderunsbemusterung i.O durchgeführt werden kann an Kunde.
Was haltet Ihr davon?
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