Gibo kaputt – Reklamation!2006-07-17T11:35:08+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Gibo kaputt – Reklamation!

Ansicht von 12 Beiträgen – 1 bis 12 (von insgesamt 12)
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  • webhahn
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    Beitragsanzahl: 125

    Da hat sich einer unserer Kunden etwas Neues einfallen lassen: wenn wir ihm eine beschädigte Gibo anliefern (und sei es nur eine fehlende Masche/fehlender Draht) – bekommen wir einen Prüfbericht – mit Kosten der Reparatur – pro Gibo 50-70 EURO!
    … ist das denn überhaupt statthaft…????
    Wie sind da Eure Erfahrungen?

    Grüsse aus dem heissen Haan!

    HPH

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo HBH!

    Wenn ihm die Gibo gehört und er Nachweisen kann das sie ganz war, ist das schon statthaft. Ihr solltet ab sofort eine WE bei euren Gibo´s durchführen und jeden noch so kleinen Fehler reklamieren. Den Ersatz für reklamierte Gibo´s stelt dann der Kunde.

    Gruß
    Michael

    webhahn
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 125

    hmmm. genau das haben wir auch vor – aber wer zahlt uns den Mehraufwand – jede Gibo prüfen – wenn kaputt – Teile um-packen – Photos machen – Kunden verständigen – Gibo zurückschicken – usw.
    unser Kunde will diese Kosten jedenfalls nicht übernehmen—

    HPH

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Was euch noch helfen könnte, sind evtl. Vereinbahrungen die vorab getroffen wurden. Manchmal schließen Kunden selber irgendwas vorher aus, was sie aber hinterher wieder einführen wollen. Die Prüfung der Verträge oder anderer Unterlagen vom Kunden könnte euch evtl. helfen.

    Aber wieso prüft ihr die Gibos nicht auf dem LKW der sie anliefert? Kurze optische Kontroll, was nicht zu 100% i. O. wird nicht abgeladen bzw. geht zurück. Dann muß der Kunde den entsprechenden Ersatz liefern und gut ist. Wenn ihr erst beim einpacken eine Beschädigung feststellt geht dernde davon aus, das ihr sie verursacht habt. Also, alles was nicht 100% i.O. ist, ABLEHENEN!

    Gruß
    Michael

    webhahn
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 125

    tja, wenn das alles so einfach wäre… angenommen, da kommt ein LKW mit 30 Gibos… die muss man erstmal abladen, um die begutachten zu können. Wenn alle i.O. – kein Problem, aber wehe wenn…
    Wartezeit LKW, fährt der LKW zurück zum Kunden?, Teile sperren, stehen der Fertigung nicht zur Verfügung, Termindruck usw.
    Ich frage mich nur: „ist das denn rechtens, dass ein Kunde einfach so ohne Vorwarnung 150 EURO verlangt, nur weil ein paar Drähte fehlen“ und: „darf er diesen Aufwand überhaupt verlangen“ – zumal es seine eigenen Behälter sind????????????????

    HPH

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Unterrichtet doch einfach euren Kunden über die Vorgehensweise wie ich sie vorgeschlagen habe und fragt ihn, wie er denn dann zu den Lieferverzögerungen steht? Darauf muß er Antworten, denn wenn n.i.O. Gibo´s geliefert werden, habt ihr auch das recht auf Ersatz, damit euch keine Kosten entstehen. Ich würde in jedem Fall ein Gespräch zwischen Kunde und Lieferant anraten, da die Situation zwar rechtlich zu entschärfen ist, aber dem Kunde gelegenheit gegeben wird euren Vorschlag zu prüfen. Wenn der Kunde auf stur schaltet bringt es bekanntlich wenig wenn der Lieferant das auch macht. Ob der Aufwand von XX € gerechtfertigt ist, bleibt fraglich, aber dagegen wehren kannst Du dich eh nicht. Aber einen Vorschlag unterbreiten wie ihr reagieren werdet, das ist immer möglich.

    Noch was: Gibos sind doch auch beigestellte Produkte (Verpackungsmaterial) TS 7.5.4 da steht doch das ihr n. i. O. Produkte melden müßt.

    Gruß
    Michael

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Noch was: Gibos sind doch auch beigestellte Produkte „WENN SIE DEM KUNDEN DENN GEHÖREN“ (Verpackungsmaterial) TS 7.5.4 da steht doch das ihr n. i. O. Produkte melden müßt.

    Gruß
    Michael

    Wenn es wirklich beigestellte Produkte sind ist der Weg von Michael absolut der richtige.

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    also, wem gehörden denn nun die Gibos?

    Wenn sie dem Kunden gehören UND er sie euch zur Verfügung stellt, dann müsst ihr dafür sorgen, dass sie i.O. sind. ABER: Ihr müsst dies bei EURER Übernahme bestätigen. Ansonsten Gibo retour, Annnahme verweigert.

    Wenn sie dem Kunden NICHT gehören würd ich ihm was erzählen, mir Kohle abzuzwacken.

    Dino

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    By the way…..

    ne Ausnahme gibts noch: Wenn durch die defekte Gibo das Produkt in Mitleidenschaft gezogen werden kann, aber das muss er auch erst mal beweisen.

    Dino

    webhahn
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 125

    … also: meinen innigsten Dank für die konstruktiven Ratschläge!

    habe mich nun mit dem Kunden in Verbindung gesetzt und ihn um die weitere Vorgehensweise bei Feststellung schadhafter Gibos gebeten.
    Wen es interessiert, hier ein Auszug seiner Antwort:
    „eine Annahmeverweigerung ist logisch nicht sinnvoll…. (Rückfrachten gefährdet usw.)
    Defekte Behälter müssen bei Anlieferung auf dem Lieferschein vermerk, durch den LKW-Fahrer quittiert und bei der nächsten Lieferung mit dem Vollgut bei dem zuständigen Gebietsspediteur angemeldet werden…“
    na also, so einfach ist das….. ;-)

    hier noch eine Info – http://www.gpal.de zeigt die Kriterien, unter welchen Kriterien die Behälter zu prüfen sind.

    mein letzter Kommentar: wer soll das alles bezahlen?

    HPH

    Prediger
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1

    Hallo HPH,
    Wir sind Oberflächenbeschichter im KTL Verfahren (Elektrotauchlack).
    Da wir Lohnlackierer sind, erhalten wir täglich -zig Gitterboxen mit Kundeneigentum.

    Es gilt zu unterscheiden:
    Sind die Gibos Kundeneigentum oder Poolbehälter.
    Normaler Verschleiss kann nicht unter Ihre Prüfpflicht fallen.

    Wir haben ein Formblatt, welches vom Mitarbeiter im Wareneingang bei Bedarf ausgefüllt werden muss. Kontrollieren müssen Sie die Verpackung auf jeden Fall (Gesetz: Prüfen auf offensichtliche Mängel)
    Der Fahrer muss warten, bis die Prüfung durchgeführt wurde und dann ggf. diesen Mängelbericht unterschreiben
    Gegen das Gesetz kann auch der Fahrer nichts machen.
    Bleibt die Frage, warum Ihr Kunde so massiv auf dieses Thema einprügelt (hat er selbst viel Lehrgeld bezahlt?). Ein Gespräch kann erfahrungsgemäß den Ball flach halten.

    Weiter möchte ich auf eine interessante Internetseite hinweisen. Hier werden typische Mängel visualisiert:
    http://www.gpal.de

    Gruß
    ein Wanderprediger in Sachen Qualität

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Webhahn. ist das was neues? bei uns üblich. Wir haben uns jetzt die Manier der guten alten OEMs angenommen. Kaputte Gibos werden einfach nicht abgeladen und kommen psotwendend samt rekla für Produktionsausfall zurück zum Absender. Wenn nämlich jemand mitbekommt das du das als firma mit dir machen lässt dann geht es ruck zuck und du bekommst kaputte Gitterboxen an gro

    _______
    Probleme sind maskierte Gelegenheiten

    geändert von – Marcus Lobe on 19/07/2006 14:04:21

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