QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Übersetzung DE/NL: "Mahnbescheid"
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Hallo Forum,
ich habe eine Frage an die niederländischsprechenden Leser dieses Forums.
Was ist der Ausdruck für „Mahnbescheid“ im Niederländischen?
Vielleicht hat der eine oder andere schon eine Mahnung aus Holland bekommen, weil er den Fußball nicht zurückgeschossen hat :-).
Vielen Dank im voraus und viele Grüße,
QMarc____
Wie verlassen sind die Wege des geringsten Widerstands?Hy Qmarc,
anbei ein link, der mir schon weitergeholfen hat.
http://deatch.de/niederlande/a.htmKeine Ahnung obs das Unwort Mahnbescheid ausser in D auch anderswo noch gibt, ich würde vermutlich unter Mahnung nachsehen.
Gruß
Rossy
> „Zukunft: die Zeit, von der man spricht, wenn man in der Gegenwart mit einem Problem nicht fertig wird.“
Walter Hesselbach <Hi Rossy,
oh thanks, die Seite ist gut (nach NL-Dictionarys hatte ich auch schon gesucht).
Zurück zur Frage: Genau das war die Frage – gibt es den Mahnbescheid überhaupt oder nennen die Oranjeträger es nur Mahnung? (Ich könnte mir denken, dass es so ist, weil das typisch deutsche Behördenbescheidswesen durchscheint).
Ersma bedankt und viele Grüße,
QmarcHier gibts auch noch english > francais und umgekehrt.
http://www.translationdirectory.com/free_translator_6.htmGruß
Rossy
> „Zukunft: die Zeit, von der man spricht, wenn man in der Gegenwart mit einem Problem nicht fertig wird.“
Walter Hesselbach <Hallo QMarc,
Wikipedia sagt, dass man früher zu Mahnbescheid auch Zahlungsbefehl sagte, das heißt im Holländischen laut Wörterbuch: Orde te betalenOb es dir hilft?
Gruß msb
Hi msb,
vielleicht könnte man auch betalingsbevel sagen …?!
Oh Mann, das ist ja wie in pipes und tubes gucken und nur den Horizont sehen.
Vielen Dank für eure Mühen bisher,
Qmarc
Hallo zusammen,
ich hab mal einen native Speaker gefragt:
„“aanmaning“ ist das Wort was am meisten benutzt wird.“Gefragt hab ich nach Zahlungerinnerung oder Mahnbescheid.
Viele Grüße
Barbara
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Fakten hören nicht auf zu existieren, wenn man sie absichtlich übersieht. (Aldous Huxley)
Hallo Barbara,
„aanmaning“ ist das allgemeine Wort für Mahnung. Der Begriff Mahnbescheid ist zumindestens in Deutschland mit einem entsprechenden Rechtsbegriff des Mahnverfahrens (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid) hinterlegt.
Wie es so aussieht bleibt wohl nur die Befragung einen NL-Juristen …
Vielen Dank trotzdem für Deine/Eure Mühen,
viele GrüßeQmarc
Moin,
hast du mal bei wer-weiss-was.de nachgefragt?
Dino
Hi QMarc,
Ausgefüllten Überweisungsvordruck & eine 9mm Patrone mit eingravierten Namen…..
;-)
—
Wäre es nicht adequat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)
—So und nun auch noch ein sinnvoller Beitrag ;-)
Zitat:
Hallo,
das mit dem Mahnbescheid ist gar nicht so einfach, da
möglicherweise das Mahnwesen nicht identisch ist.
Der Begriff Aanmaaning steht steht für eine verschärfte
Form von Mahnung und hat schon einen unfreundlichen Charakter.
Die nächste Stufe ist, dass der Deurwaarder mit dem Titel
an der Tür aufkreuzt.
Wenn Du eine gesicherte Übersetzung brauchst, ist mein Onkel
XYZ gerne bereit zu helfen. Er bräuchte dazu den ganzen
Satz bzw. den Zusammenhang in dem das Wort steht. E-Mail-Anschrift:
(Bekommt Du gerne per Mail von mir)
Zitat EndeEvt. Hilft dir das?
—
Wäre es nicht adequat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)
—geändert von – loretta on 12/06/2006 12:42:57
Hi Loretta,
bin gerade erst wieder online :-).
Danke für deine Vorschläge bzw. deine Mühen. Das klingt für mich ziemlich brauchbar und rundet das Bild gut ab.By the way: Deine erste Variante fand ich eigentlich besser *smile*.
@all: Wenn ich die Auskunft über die endgültige Version habe, werde ich sie euch selbstverständlich durchreichen.
Viele Grüße vom warmen Schreibtisch
Qmarc____
Wie verlassen sind die Wege des geringsten Widerstands?Hi,
mein Göttergatte hat in deren holländischen Werk mal nachgefragt. „Aanmaning“ trifft den Sachverhalt schon ganz gut —– obwohl ich den Tipp mit der gravierten Patrone noch einen Tick deutlicher finde. ;-)
Grüße aus dem sonnigen Norden
Heike
Hallo Q-Marc,
mein holländischer Kollege meint: „betalingsbevel“ trifft es…
Ein schönes Wochenende
ElkeHallo Elke et Forum-al.,
wie versprochen hier jetzt die Lösung.
Nachdem auch intern diverse Lösungen diskutiert wurden, haben sich 2 Nativespeaker für „gerechtelijk bevel tot betaling“ entschieden.Anders, als ich es zuerst gedacht hatte, soll es nur eine deutliche Erinnerung zur Bezahlung sein. Falls dann noch kein Geld eintrifft, kommen die Anwälte.
Euch allen vielen Dank für die Mühen,
viele GrüßeQMarc
P.S. Und ich hätte doch Lorettas Kugel-Version genommen :-)
____
Wie verlassen sind die Wege des geringsten Widerstands? -
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