Messung des AGW nach Gefahrstoff-VO2006-05-09T15:00:05+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Messung des AGW nach Gefahrstoff-VO

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  • msb
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    Hallo Umweltfachleute,

    gemäß der neuen Gefahrstoff-VO muss man ja sogenannte Arbeitsplatzgrenzwerte von Gefahrstoffen prüfen, messen und einhalten.
    Wer führt in eurem Betrieb diese Messungen durch? Ein interner Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister?
    Wann und wie oft führt ihr diese Messungen durch und wer initiiert diese?

    Gruß msb

    rem difficilem aggredi

    Yipp
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 186

    Hallo msb,

    die Koordination übernimmt bei uns die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Er holt sich externe Dienstleister oder die Berufsgenossenschaft ins Haus.

    Bis dann

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo msb,

    Messungen sind Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung, die auch in gewissen Abständen wiederholt werden sollte. Zur Gefährdungsbeurteilung (GB) gehört auch die Kontrolle der Maßnahmen, sprich die Einhaltung von Grenzwerten nach Treffen von Gegenmaßnahmen.

    Ein Intervall kannst Du entsprechend des Ergebnisses der GB selber festlegen, ich würde aber je nach Toxizität und Freisetzungsmöglichkeit angepasste Zyklen empfehlen.

    Messungen können orientierend durch eure Fachkraft (z.B. mit Prüfröhrchen) erfolgen. Beweisführende Messungen solltet ihr wie es Yipp schon gesagt hat durch die BG oder akkreditierte Messstellen durchführen lassen.

    By the way: Es gibt auch die Möglichkeit auf vergleichbare Beurteilungsverfahren (ohne Messungen) auszuweichen. Diese laufen unter den Begriffen VSK (Verfahrens- und Stoffspezifische Kriterien) bzw. Branchenlösungen (meint das gleiche).
    Helfen tut auch das einfache Maßnahmenkonzept der BAUA bei Stoffen ohne Grenzwert bzw. die COSHH essentials der britischen Arbeitsschutzorganisation.

    Viele Grüße
    QMarc

    ____
    Unser Kopf ist rund, damit unser Denken die Richtung wechseln kann.

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Mensch QMarc,

    du kennst dich ja richtig gut aus mit diesem Thema.

    Thanks a lot

    msb

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hi msb,

    na ja, das ist sozusagen meine Heimat … nicht mehr ganz, aber dann doch wieder :-))).

    Viele Grüße

    QMarc

    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    Hallo msb,

    kann Qmarc nicht so ganz zustimmen. Die Intervalle zur Messung hängen von den Gefahrstoffen ab, die Regelungen folgen der TRGS, hier sind zu nennen TRGS 402, 900ff.
    Weiterhin sind die entspr. EG Richtlinien für die Stoffkonzentrationen anzuführen und zu guter Letzt bitte nicht die GefahrstoffV vergessen, bei der insbes. für die Schutzstufen 3 und größer, kaum noch Meßbefreiungen zu bekommen sind.
    Übrigens, wenn ihr einen Sachkundigen im Betrieb habt, dann könnt ihr selber messen (die Sachkunde kann man bei entspr. Bildungsträgern erwerben).

    IsoMan

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Isoman,

    der Wert der von dir zitierten TRGS ist nur begrenzt, wenn man bedenkt, dass in der EU ca. 30000 Stoffe in > 1 to bewegt und verarbeitet werden, während es für ca. 500 Stoffe Grenzwerte gibt.
    Wie will man also Grenzwerte beurteilen, wenn es keine gibt?

    Die angesprochenen Lösungen können dabei helfen. Natürlich hast Du recht, dass man bei T-, T+- und KMR-Stoffen besondere Vorsicht walten lassen sollte … wie immer ist es aber ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

    Viele sonnige Grüße

    Qmarc

    ____
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    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo QMarc, hallo IsoMan,

    dem allem entnehme ich, dass ich für dieses Thema auf jeden Fall unsere externe Sicherheitsfachkraft einspannen muss, da diese auch zusammen mit dem Betriebsarzt die Gefährdungsbeurteilungen macht. Dabei kann sie ja dann gleich auf die Gefahrstoffgeschichte schauen. Das sollte ich dann auch so in einer Arbeitsanweisung festschreiben, dass es klar beschrieben ist, stimmts?

    Gruß msb

    rem difficilem aggredi – Probleme anpacken

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Moin msb,

    ob Du dafür jetzt eine Arbeitsanweisung brauchst …?! Ich würde im Sinne von Vermeiden von Überdokumentation keine machen.

    Warauf Du achten solltest, dass ihr alle Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe im Sack habt. Sprich jedem Gefahrstoff sollte eine GB und eine BA zuzuordnen sein (kann manchmal auch für mehrere Stoffe zusammengefasst werden).

    Meines Erachtens gehört das Erstellen eben dieser zum Handwerkszeug eurer SiFa wie für dich die QM-, UM- etc-Dokumentation … genau so wie Messungen, wenn sie nötig sind.

    Viele Grüße

    Qmarc

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo QMarc,

    wir haben dazu schon eine bestehende AA, die ich jetzt um diesen Punkt ergänzen wollte. Aber gut, dass du mich noch auf diese weiteren Punkte hingewiesen hast.

    Gruß msb

    rem difficilem aggredi

    Yipp
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 186

    Moin,

    um eine Übersicht der Gefahrstoffe zu bekommen haben wir ein Gefahrstoffkataster erstellt. In diesem Kataster werden die Mengenschwellen, Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen, die R und S- Sätze, die Aktualität der Sicherheitsdatenblätter sowie die Lagerstätten aufgeführt. Diese Übersicht wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit gepflegt, genauso wie die Gefährdungsbeurteilung um die Rechtssicherheit nachzuvollziehen.

    Bis dann

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Yipp,

    das wollte ich jetzt nicht auch noch aufzählen :-).

    @All: Natürlich gehört auch noch das Gefahrstoffkataster für Tätigkeiten mit Stoffen der Schutzstufe 2-4 dazu, sowie die Aufbewahrung der Messwerte, eine Vorsorgeuntersuchungsdatei (resp. Karten) sowie dokumentierte mündliche Gefahrstoffschulungen (1 x jährlich).

    Ich glaube, das war jetzt alles :-))),
    viele Grüße

    Qmarc

    geändert von – Qmarc on 11/05/2006 09:34:26

    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    Hallo QMarc, Hallo msb,

    sicher ist der Wert der TRGS begrenzt – aber deshalb bekommen wir ja nun auch REACH (leider?). In der Regel sagt die TRGS doch aus, dass für die Schutzstufen 1 – 3 solche Messungen nur relevant werden, wenn man nach der Gefährdungsbeurteilung der Meinung ist, hier sollte sicherheitshalber mal gemessen werden. Ich pers. arbeite in einem Betrieb, der der StörfallV unterliegt, deshalb auch meine etwas engere Interpretation im ersten Posting.
    Generell gilt es doch, dass die FASI plus Medizinmann (oder Externe) Gefährdungsbeurteilungen zu machen haben, woraus sich Folgemaßnahmen ableiten können.

    @msb
    Wir haben keine Arbeitsanweisung geschrieben, da wir im Rahmen unserer OHSAS und 14001 ja eine Forderung haben, die Einhaltung von Rechtsvorgaben zu kontrollieren. Weiterhin ist/sollte es schon aus strafrechtlichen Gründen im Interesse eines jeden GL/GF sein, hier die geltenden Bestimmungen einzuhalten (ist nicht immer leicht!). Daher, warum eine AA basteln, wenn es schon Vorgaben gibt.

    In diesem Sinne für eine gesunde und schadstoffarme Umwelt!

    IsoMan

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