RPZ-Aktualisierung in der FMEA2006-05-05T08:59:00+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement RPZ-Aktualisierung in der FMEA

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  • Norbert
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    Beitragsanzahl: 62

    Hallo zusammen,
    wir sind gerade dabei, eine Software für FMEAs zu installieren und momentan dabei unsere Anforderungen an das System zu definieren. Hierbei hat sich für uns eine Frage aufgetan.

    Wenn wir einen FMEA erstellt haben und im nachhinein bekommen wir einen Reklamation, dann bedeutet das ja, dass wir die den Prozess nicht richtig eingeschätzt haben (sofern wir eine niedrige RPZ haben).
    a) Müssen wir jetzt die RPZ nach oben korrigieren? und danach die Maßnahme eintragen um dadurch die RPZ wieder zu reduzieren oder reicht es, wenn wir die Maßnahme einführen und einbinden und eine nach unseren Kenntnissen korrekte Bewertung hinterlegen.

    b) Wenn wir die Bewertung korrigieren müssen, ist die alte im System nicht mehr nachzuvollziehen. – Es steht nur noch die neue RPZ. Für einen Aussenstehenden sieht es dann so aus, als hätten wir eine hohe RPZ gehabt, danach eine Reklamation bekommen und erst dann die Maßnahme ergriffen.

    Welche der beiden Vorgehen wäre korrekt, oder gibt es noch eine weitere Möglichkeit.

    Wie handelt ihr das???

    Vielleicht noch als Hintergrund: Norm TS 16494

    Mal wieder ein herzliches Danke.

    Norbert

    Steve
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 68

    Hallo Norbert,

    warum gehst du davon aus, dass ihr falsch bewertet habt, wenn ihr eine Reklamation bekommt? Meines Wissens sagt auch die Bewertung 1 bei Auftreten und Entdeckung nicht aus, dass der Fehler niemals auftritt bzw. zu 100% entdeckt wird. Ein kleiner Schlupf ist auch hier noch drin. Ich würde im ersten Moment nur die Maßnahmen ergänzen und ggf. eine Neubewertung durchführen.

    Erst wenn ihr mehrere Reklamationen zu einem Fehler bekommt (ist natürlich auch abhängig von den Stückzahlen, die ihr produziert bzw. wie viele Teile reklamiert werden) würde ich mir Gedanken über eine möglicherweise fehlerhafte Bewertung machen.

    Zum Thema Software: Es gibt durchaus FMEA-SW´s die die Möglichkeit einer Versionierung beinhalten. Dabei wird der aktuelle Stand „eingefroren“ und gespeichert. Wenn die FMEA dann weiterbearbeitet wird, bleibt die Version unverändert (erhöht natürlich die Datenmenge). Eine andere Möglichkeit wäre, ein pdf des Formblatts zu erzeugen und diese Datei als Version zu archivieren.

    Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
    Gruß, Steve

    Norbert
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Hallo Steve,
    vielen Dank für deine Antwort.

    Eine Versionierung ist im uns vorliegenden System enthalten, allerdings eben nur dann, wenn Maßnahmen eingepflegt werden. Eine Änderung der RPZ ist ohne Auswirkung auf die Version, sprich nicht mehr nachvollziehbar.
    Unser Ziel ist aber eine kpl. Nachvollziehbarkeit
    Ich denke, ich werde Deinen Anstoß umsetzen und die RPZ belassen. Nach Einführung einer Maßnahme wird dann eben entweder eine gleichhohe RPZ oder eine geringere erreicht werden.
    Genau das war mit unter der Stein des Anstosses, dass wir, wenn wir die Bewertung nicht nachträglich verschlechtern, wir trotz neuer Maßnahmen dann immer wieder auf die selbe RPZ kommen können.
    Sprich:
    Möglichkeit 1
    Prozess ohne Maßnahme RPZ = 84
    danach tritt Fehler auf
    Maßnahme wird eingeführt RPZ = 84

    Möglichkeit 2
    Prozess ohne Maßnahme RPZ = 84
    Fehler tritt auf
    Prozess ohne Maßnahme wird korrigkerit auf RPZ = 150
    Maßnahme wird eingeführt RPZ = 84

    Vermutlich werden wir die 1. Möglichkeit eingeführt, wobei ich noch am überlegen bin, ob eine Änderung der RPZ im Programm auch versioniert werden muss.

    Gruss
    Norbert

    pappa
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 44

    Hallo Norbert,

    aus eigener Erfahrung (FMEA Mod. seit 9 Jahren) empfehle ich dir:

    1) schau zuerst nach, was deine Software an Auswertungen bietet (RPZ-Analyse usw.) Ist es möglich, RPZ-Verläufe grafisch darzustellen ?

    2) definiere, was du an History-Information in deiner FMEA dokumentieren willst.

    Beide Möglichkeiten, die du angerissen hast, sind denkbar.

    Es geht aber auch so:

    Möglichkeit 3
    Prozess Anfangs-Maßnahmenstand RPZ = 84 und abgeschlossen.
    Fehler tritt auf
    Neuer Maßnahmenstand mit aktuellem Rekl.-datum wird eingeführt und zB. RPZ = 150
    (die Maßnahmen im 2. Maßnahmenstand sind identisch mit denen vom Anfangsstand und abgeschlossen). Hinweis auf Reklamation wird im Bemerkungsfeld hinterlegt, zB. mit Link.
    3. Maßnahmenstand wird eingeführt mit neuen Maßnahmen / Terminen und nach Umsetzung und Wirksamkeits-Überprüfung bewertet, hoffentlich mit RPZ = 84 oder besser.

    Damit hast du dokumentiert: Anfang zu niedrig bewertet – nach Reklamation höher bewertet – neue Maßnahmen umgesetzt und Risiko wieder vermindert. Das ist der sauberste Weg, allerdings auch der aufwendigste.

    Im VDA96-Formblatt geht das recht elegant, weil du beliebig viele Maßnahmenstände untereinander schreiben kannst.

    Ich mache von allen 3 Möglichkeiten Gebrauch, je nach erforderlichem Dokumentations-Umfang. Manchmal gibt es auch überhaupt keine neue Bewertung, sondern nur einen Hinweis auf die Reklamation und die neuen Maßnahmen.

    Grüße aus Schwaikheim, auch an Steve

    Dieter

    Steve
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 68

    Hallo zusammen,

    @pappa: Möglichkeit 3 ist mir neu (habe auch nicht so viel Erfahrung), hört sich aber gut an. Werde dies in Zukunft auch nutzen.

    @Norbert: letztendlich ist es so, dass ihr euch einigen müsst, wie ihr das haben wollt. Ein genaues Vorgehen ist meines Wissens nirgends vorgeschrieben. Ich wünsche dir viel Erfolg dabei.

    Gruß, Steve

    Norbert
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Hallo,
    vielen Dank für Eure Hinweise.
    Wir werdens jetzt mal alle Varianten durchprobieren und die für uns beste einführen.

    Vielen Dank nochmal
    Norbert

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