Im Rahmen AÜG "verliehene" Mitarbeiter2006-04-11T13:28:59+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Im Rahmen AÜG "verliehene" Mitarbeiter

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    Beiträge
  • Qualli
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Hallo,

    wie geht man mit Mitarbeitern aus Sicht des QM-Systems (ISO9001) um, welche im Rahmen eines DL-Vertrages für einen Auftraggeber auf Basis AÜG tätig sind?
    Gehören diese noch zum „System“?

    Danke und viele Grüße

    Thorsten

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Qualli,

    da AÜG Mitarbeiter ja für gewöhnlich bei euch auftauchen und schon alles können, nicht geschult und unterwiesen werden müssen, niemals Fehler begehen, für deren Abstellung man Vorkehrungen treffen muß, gehören sie selbstverständlich nicht zum System !

    Halt halt halt, kleiner Scherz, aus meiner Sicht mußt du sie behandeln wie deine „Festen“ Mitarbeiter auch.

    Wie sollte man hier glaubhaft Ausnahmen begründen können ?

    Gruß

    Evereve99

    Die eigene Einstellung zur Jagd hängt stark davon ab, auf welcher Seite des Gewehres man sich befindet !

    Yipp
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 186

    Moin Qualli,

    m.e. gehören die Zeitarbeiter mit zum System, da diese die selben Tätigkeiten wie die „festen Mitarbeiter“ ausführen. Die Mitarbeiter von den Zeitarbeitsfirmen sind häufig länger als einige Stunden im Betrieb. Die Zeitarbeiter müssen, um die Tätigkeiten ausführen zu können, auch den betrieblichen Ablauf und die Gefahren kennen, ggf. durch eine „Erstunterweisung“ oder „§14 der Gefahrstoffverordnung“.

    Bis dann

    Qualli
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Überzeugt. Vielen Dank!
    Und wie sieht das im System des Verleihenden aus? Dort stehen sie ja „eigentlich“ nicht mehr unter Vertrag.

    Hallo Qualli,

    da AÜG Mitarbeiter ja für gewöhnlich bei euch auftauchen und schon alles können, nicht geschult und unterwiesen werden müssen, niemals Fehler begehen, für deren Abstellung man Vorkehrungen treffen muß, gehören sie selbstverständlich nicht zum System !

    Halt halt halt, kleiner Scherz, aus meiner Sicht mußt du sie behandeln wie deine „Festen“ Mitarbeiter auch.

    Wie sollte man hier glaubhaft Ausnahmen begründen können ?

    Gruß

    Evereve99

    Die eigene Einstellung zur Jagd hängt stark davon ab, auf welcher Seite des Gewehres man sich befindet !

    Thorsten

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    meiner Meinung nach musst du da zweigleisig fahren, das heißt dass du für die notwendingen Verfahren schon alles tun musst, um auf der sicheren Seite zu bleiben.

    Im Prinzip ist das wie mit dem berühmten Eigentum und Besitz.
    (Ja… Sklavenhandel…..ich weiß, aber so ist es wohl am einfachsten zu erklären)
    Ihr habt MA, die ihr verleiht. Der andere leiht sie sich, sie sind zwar in dem Moment sein „Besitz“, aber nicht sein „Eigentum“. Soll heißen, er muss von seiner Seite aus alles tun, damit dieser „Besitz“ in ordentlischem Zustand bleibt, während ihr das „Eigentum“ als „Oberkontrolleure“ weiter verwaltet und entsprechend den Obliegenheiten, die euch aus diesem Vertrag auferlegt werden, für sie zu sorgen habt.

    Alles klar???

    Dino

    Qualli
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Hi Dino,

    im Prinzip hast Du recht.
    Im konkreten Fall gehen aber alle Rechte und Pfilchten in das neue Arbeitsverhältnis (noch eigener Ma & Auftraggeber) über. Das geht sogar soweit, dass die Traifverträge der Auftraggebers für (noch) unsere Mitarbeiter gelten.
    Insofern haben wir kaum noch (um nicht zu sagen KEINE) Einflussmöglichkeiten auf die Steuerung. Und noch eines kommt hinzu: Ggf. führt die Reduzierung der Ma im zertifizierten zu geringeren Kosten (Audittage etc.)

    Viele nachösterliche Grüße

    Thorsten

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