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Hallo,
ich erstelle zur Zeit die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und habe folgende Frage:
In den SD wird häufig Atemschutz bei der PSA vorgeschrieben, in verschiedenen Musterbetriebsanweisungen für den selben Stoff wird zum Teil Atemschutz gefordert, zum Teil aber nicht. In der Praxis weiß ich, dass Atemschutz nicht verwendet wird. (Beispiel: Universalverdünnung)
Was sollte ich in die BA schreiben??Hallo Susan,
eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ist kein Produkt des Sicherheitsdatenblattes, sondern der Gefährdungsbeurteilung. Will heißen, dass Du die Verwendung vor Ort prüfen, beurteilen und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten musst.
Zu diesen Maßnahmen gehört unter Umständen das Tragen von PSA (Atemschutz), aber erst nachdem die technischen (geschlossenes System, Absaugung) und organisatorischen Maßnahmen (nur unter Abzug arbeiten) ausgereizt sind. Dann darf Atemschutz auch nur als nicht-ständige Maßnahme eingesetzt werden.Zur Gefährdungsbeurteilung solltest Du unter Umständen auch Messungen durchführen und schauen, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) eingehalten werden. Gibt es keinen AGW, hilft Dir das einfache Maßnahmenkonzept der BAUA weiter.
Ich hoffe, das hilft dir ein wenig,
viele GrüßeQMarc
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Unser Kopf ist rund, damit unser Denken die Richtung wechseln kann.Hallo QMarc,
wo steht das die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ein Resultat der Gefährdungsbeurteilungen sind.
Da die Sicherheitsdatenblätter sehr umfangreich sind und schon mal bis zu 15 Seiten gehen, sehen wir die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe als eine komprimierte zusammenfassende mit Grafiken hinterlegte Darstellung und Anweisung im Umgang mit Gefahrstoffen und nicht immer unbedingt ein Resultat aus der Gefährungsbeurteilung an den Arbeitsplätzen. Sicherlich sollten die Ergebnisse der Gefährungsbeurteilungen mit in die Überarbeitung der Betriebsanweisungen einfließen, keine Frage.
Grüße
Moin Q-Manager,
Betriebsanweisungen sind die Unterweisungsgrundlage für Mitarbeiter und sollten deshalb die für Mitarbeiter verbleibenden Gefährdungen aus der Gefährdungsbeurteilung enthalten.
Die Anforderungen für Gefahrstoffbetriebsanweisungen findest Du in § 14 GefStoffV. Zitat aus Abs. 1:
„Der Arbeitgeber stellt sicher, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung gemäß Satz 2, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, … zugänglich gemacht wird.“Leider erlebe ich immer wieder Musterbetriebsanweisungen, die nicht angepasst werden oder Betriebanweisungen, die am Schreibtisch aus den SDB erstellt werden, ohne den Verhältnissen vor Ort Rechnung zu tragen.
Viele Grüße
QMarc
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Unser Kopf ist rund, damit unser Denken die Richtung wechseln kann.Danke für Eure Antworten,
ein weiteres Problem ist, das mein Vorgesetzter meint, dass alle Anforderungen aus dem SD in die BA übernommen werden sollte, auch wenn die Praxis anders aussehen wird. Er meint die BA wird kein Mitarbeiter lesen und sind nur Pflicht im Rahmen der Zertifizierung. Außerdem will er nicht die Verantwortung dafür übernehmen Anforderungen aus dem SD in der BA weg zu lassen.
(Wer arbeitet aber mit Universalverdünnung (Gebindegröße 1l) unter Atemschutz?)Susan
Moin Susan,
wir verwenden auch Gefahrstoffe wo mal eine PSA vorgeschrieben ist und mal nicht. Wir haben, um nicht für jeden Stoff eine Betriebsanweisung zu erstellen, Betriebsanweisungen Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbezogen erstellt.
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte aber unabhängig davon vorliegen.
Bis dann
Hi Susan,
tja, da hat dein Boss wohl ein Problem, wenn er die Verantwortung nicht übernehmen will. Wieso hat er dann eine Firma? Ist er sicher auch sonst immer geschäftlich die richtigen Entscheidungen zu treffen?
Im Hinblick auf Betriebsanweiusngen befindet er sich im Irrtum! Sie sind nicht Forderung für eine Zertifizierung, sondern rechtlich für alle Unternehmen vorgeschrieben.
Leider hat er wohl recht, dass sie nicht ausreichend gelesen werden. Dies kann zwei Gründe haben: Entweder herrscht Desinteresse auch seitens der Vorgesetzten oder die Mitarbeiter sind so gut ausgebildet, dass sie wissen, was auf den Anweisungen steht ohne sie en detail zu kennen. Letzteres ist natürlich die bessere Variante. :-)
Was ist denn Gebindegröße 1? 1 Liter zum reinigen von Oberflächen? Dazu schlägt die GefStoffV dann die Schutzstufe 1 mit Mindestmaßnahmen der TRGS 500 vor … schau mal unter § 8 und 9 nach.
Viele Grüße
QMarc____
Unser Kopf ist rund, damit unser Denken die Richtung wechseln kann.da ich mich mit dem thema im moment rumschlagen darf, habe ich ein wenig nach hilfen recherchiert und bin auf diese seite gestoßen:
https://ssl.gischem.de/oeb/betran/entwurf.htmwenn ein sicherheitsdatenblatt vorliegt, ist die erstellung einer BA kinderleicht :)
„das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums
Moin Hackilein,
ja, der Link ist wirklich brauchbar, aber bitte nicht vergessen die Einschränkungen und Maßnahmen eurer Firma (Gefährdungsbeurteilung :-) hinzuzufügen.
Allgemein brauchbare Betriebsanweisungen kannst Du meist auch bei eurer BG runterladen.
Viele Grüße
QmarcViele
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Das alles und noch viel mehr … -
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