EMPB nach VDA2006-04-05T12:46:23+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement EMPB nach VDA

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  • edepower
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    Hallo zsammen,
    der Experte unserer QS Software sagt das in einem EMPB nach VDA (im Formular) keine Spezifikation angegeben wird. Aber nach dieser werden doch die Prüfungen gemacht? Und auf den Zeichnungen ist diese ja auch angegeben.
    Kann jemand sagen ob die ORG.VDA EMPB Formulare eine Spalte zum pflegen der Spezifikation haben ?

    Danke im voraus
    Eduard Kraft

    Aki
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 74

    Hallo

    Sei ein wenig genauer – was meinst du mit Spezifikationen?

    Gruss, Aki

    Q-Planer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 213

    Hallo Edepower,

    was heißt „Spalte zur Pflege der Spezfikation“?

    Im „neuen“ EMPB-Formularsatz gibt es eine Tabelle mit dem Spaltenkopf „Forderung / Spezifikation“ (S. 71 der VDA 2).

    Bei dem ausgefüllten Beispiel (S. 77) steht dann u. a. in dieser Spalte „150 +/- 0,2 mm“.

    (Aber natürlich könnte dort auch stehen „XY-Test gem. DIN 4711, Schärfegrad Z“.)

    Ähnlich sah es auch in den früheren Auflagen der VDA-Broschüre aus, als der EMPB-Formularsatz nur aus Deck- und Ergebnisblatt bestand.

    Anders kann es auch kaum sein, denn der EMPB soll schließlich für eine Vielzahl von unterschiedlichen (Muster-)Teilen anwendbar sein, vom einfachen Stanzteil (wie vielleicht das o. g. Beispiel), über aussehensabhängigen Teile (Forderung: Oberfläche i. O.), bis hin zu elektronischen Baugruppen und Modulen mit umfangreichen Funktionen.

    Gruß

    WH

    edepower
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo

    Sei ein wenig genauer – was meinst du mit Spezifikationen?

    Gruss, Aki

    In der Automobilindustrie werden die verschiedensten Merkmale, bei uns z.B. Korrosionsbeständigkeiten,Haftungsprüfungen etc. verlangt. Diese entnehmen wir aus der verlangten Spezifikation ( Daimler DBL, VW TL ,BMW LASW usw.)diese Spezifikationen und darin enthaltenden Merkmalsprüfungen müssen erreicht werden sonst keine Freigabe. Ich meine man muss die Spezifikation angeben da sonst zu den Merkmalen und Prüfungen kein Bezug besteht.

    edepower

    Aki
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 74

    Hallo

    Nein, dein Experte hat nicht recht.
    Du darfs in der Spalte „Forderungen/Spezifikation“
    die Kunden-Spezifikation eingeben (z.B. Soll-Wert und dann Kundennorm/Spezifiktion).
    Andere Möglichkeit ist in der Spalte „Bemerkungen“ auf die Spezifikation zuverweisen.
    Ist egal wie du machst, muss nur eindeutig klar sein und der Kunde wird dich dafür sicher nicht bestrafen.

    Gruss, Aki

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