Archivierungsfristen von QM-Dukumenten, -Formulare2006-03-30T11:53:35+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Archivierungsfristen von QM-Dukumenten, -Formulare

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    Beiträge
  • Jues
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Guten Tag liebe Forum-Mitglieder,

    ich bin gerade dabei unser QMH zu überarbeiten. Die Archivierungszeiten für Aufzeichnungen, Formularen und Dokumenten sind fast durchgängig mit 10 Jahren angegeben. Wenn ich eine Arbeitsanweisung als änderungspflichtiges Dokument ansehe, hebe ich doch nicht den vorigen Revisionsstand 10 Jahre auf, oder doch?

    Gleiche die nächsten Fragen hinterher: Wie definiert Ihr Dokument, Aufzeichnung und Formular? Gibt es hier eine Vorgabe?

    Vielen Dank

    Auf bald
    Jues

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Salut Jues,

    Du wunderst Dich vielleicht über die mangelnde Beteiligung des Forums an deiner Frage. Es liegt daran, dass sie schon diverse Male gestellt und unter allen möglichen Gesichtspunkten beantwortet wurde.

    Benutze bitte mal die Suchfunktion und die Stichworte Dokumente, Aufzeichnungen, Aufbewahrung, Frist und Du wirst fündig.

    Viele Grüße aus dem regenerischen Norden,

    QMarc

    ____
    Unser Kopf ist rund, damit unser Denken die Richtung wechseln kann.

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo,

    nicht alle Dokumente (Vorgabe und Nachweisdokumente) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Der Prozesseigner legt eigenständig fest wie lange das Dokument aufzubewahren ist, wenn es nicht unter die Produkthaftung fällt oder unter Steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen.

    Auditberichte als Nachweisdoku werden von mir nur 3 Jahre lang aufbewahrt. (Grund der Festlegung: alle 3 Jahre gibt es ein Re-Zertifizierungsaudit).

    Grüße

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Q-Manager,

    wobei es durchaus witzig ist, Auditberichte zu lesen, die schon 10 Jahre her sind … und dabei festzustellen, dass die Probleme immer noch die gleichen sind :-))).

    Viele Grüße
    QMarc

    ____
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    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo QMarc,

    wohl allzuoft in der Praxis die Wahrheit. Dann tritt mal wieder die Ernüchterung ein und alles fängt von vorne an :-). Sicherlich in manchen Fällen ein Kampf gegen Windmühlen…aber was sollts…durchbeißen ist dann angesagt.

    Grüße

    HBH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 73

    Hallo, Jues,

    guck doch mal bei http://www.outservice.de/e7_info/e7_aufzeich.html

    Grüße

    Heike

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    …ist sicherlich ein guter Hinweis wenn man gar nicht mehr weiter weiß.

    Aber warum, so steht es im Link, soll der Auditjahresplan 5 Jahre aufbewahrt werden. Gerade das legt der Prozesseigner selbst fest, wenn es keine Norm/Gesetzforderungen gibt. Und hierzu gibt es keine externen Forderungen.

    Grüße

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