Stellenbeschreibungen2006-03-28T11:41:21+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Stellenbeschreibungen

Ansicht von 14 Beiträgen – 1 bis 14 (von insgesamt 14)
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    Beiträge
  • schwarzbaer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 49

    Ich habe mal eine Frage zu Stellen- und Funktionsbeschreibungen.
    Ich habe diese bei uns folgendermaßen aufgebaut:

    – Bereich in dem die Stelle angesiedelt ist
    – Vorgesetzte Positionen
    – Unterstellte Positionen
    – Voraussetzung für die Position ( = Schul/Hochschulabschluß, Fachrichtung Ausbildung od. Studium, besondere Kenntnisse)
    – Aufgabenbeschreibung

    Passt das Eurer Meinung nach, oder habe ich noch etwas vergessen?
    Meine Chefetage ist damit nicht so recht einverstanden, kann aber auch nicht artikulieren, was ihnen nicht gefällt. Einzige Aussage bisher ist, daß die Dokumente jeweils vom aktuellen Stelleninhaber gegengezeichnet werden müssen – handhabt Ihr das auch so? Warum? Die Leute haben einen Verweis auf Ihre Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag, reicht das nicht?

    gruß + dank für die info,

    schwarzbaer

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Mahlzeit Schwarzbaer,

    also wir handhaben das so:

    1. Stellenbezeichnung
    2. Stelleninhaber
    3. Vorgesetzter
    4. Vertretung
    5. Aufgaben
    6. Vorraussetzungen
    7. Befugnisse

    Das wars. Gegenzeichnen vom Stelleninhaber ist nicht schlecht, schließlich muss ders ja wissen.

    Gruss,
    medi

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    hallo schwarzbaer,

    im Bereich der Fertigung arbeiten wir mit Qualifikationsmatrizen ähnlich dieser Art
    http://www.bb-sbl.de/downloads/dokumente/Skillmatrix.xls
    In der Administration haben wir getrennte Stellenbeschreibung und Funktionsmatrizen.
    Unterschreiben tun bei uns die Gruppenleiter diese Dokumente.

    Gruß
    msb
    ———————-
    rem difficilem aggredi

    HBH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 73

    Hallo, Schwarzbaer,

    ganz wichtig ist noch die Angabe der Vertretung, d. h. nicht nur, wer den Stelleninhaber im Notfall vertritt, sondern auch, wen der Stelleninhaber im Notfall vertreten soll, damit die Aufgaben jeweils bekannt sind.

    Grüße aus dem sturmgebeutelten Norden

    Heike

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Schwarzbaer,

    eine kleine Ergänzung meinerseits:
    Für Vorgesetzte ist eine Unterschrift der übertragenen Verantwortung dringend zu empfehlen, denn nur so ist die Pflichtenübertragung im Falle des Falles nachweisbar.

    Viele Grüße

    Qmarc

    ____
    Unser Kopf ist rund, damit unser Denken die Richtung wechseln kann.

    wagner_m
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 20

    HAllo Schwarzbaer,

    meine Stellenbeschreibung ist genauso aufgebaut wie Du es vorhast. Zusätzlich ist noch die Vertretung geregelt.

    Gruß
    Michael

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo,

    wäre nicht auch noch der Punkt – Verantwortung für den Prozess XY – also Prozesseigner ein Input für die Stellenbeschreibung?

    Grüße

    Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo Schwarzbaer,

    schau mal in dein Postfach.
    Villeicht kannst du mit der Stellenbeschreibung was anfangen.

    Eine Kopie erhält der MA bei uns, damit er nach Jahren nicht abstreiten kann er habe das nicht mehr gewußt.

    Bei Tätigkeiten die „neu“ und auf lange Zeit dazu kommen wird die Stellenbeschreibung ergänzt.

    Tschüß

    QM-Lara
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 21

    Hi schwarzbaer,

    ich würde auf jeden fall noch folgendes hinzufügen:

    – Leitungs- u. Aufsichtsbereich
    – Wieviele MA sind dem Stelleninhaber insgesamt unterstellt?
    – Reichweite und Auswirkungen des Arbeitsverhältnisses (Auf welche Tätigkeiten wirkt sich das Arbeitsverhältnis i. d. R. aus?)

    und, wenn erforderlich, ergänzende Angaben zum Arbeitsplatz (über Arbeitsmittel, Ausstattung etc.)

    Gruß
    Lara

    Q-Peter
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 12

    Hallo Marko,

    kannst du mir die Beschreibung auch noch zukommen lassen. Bei mir stellt sich auch die Frage..

    gruss
    Peter

    Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo Q-Peter,

    schau in dein Postach.

    Tschüß

    Q-Peter
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 12

    Hallo Marko,

    kannst du mir die Beschreibung auch noch zukommen lassen. Bei mir stellt sich auch die Frage..

    gruss
    Peter

    Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo zusammen,

    es kommen immer mehr Vorschläge von Euch was noch alles in der Stellenbeschreibung rein sollte.

    Wir haben nur für die „obersten“ Schichten bis zum Schichtführer Stellenbeschreibungen.

    Für die MA an Maschinen, Produktion u.s.w.
    sind Einsatzmatrix, Aufgabenbeschreibungen
    Organigramme, Arbeitsanweisungen u.s.w. vorhanden. Warum einiges doppelt beschreiben.

    In der Fertigung sind oft Veränderungen wie:
    – Anzahl der untergebenen MA ändert sich
    – Verantwortung der MA weil er in einer
    anderer Abteilung eingesetzt wird
    – Neues Produkt, Maschine
    u.s.w.

    Hier müßte ich ja jedesmal die Stellenbeschreibung ändern. Zufiel Aufwand.
    Wie so oft nur das nötigste beschreiben.

    Tschüß

    schwarzbaer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 49

    Danke an alle für den massigen Input. Vertretungsregelungen sind bei uns ein echtes Trauerthema :-(
    Jedenfalls sehe ich also ein, daß die geforderte Benennung + Unterschrift des Stelleninhabers wohl notwendig ist. Leider ist die Fluktuation bei uns recht hoch (dem Unternehmen geht es nicht so gut, und wenn man Ostlöhne zahlt, darf man sich nicht wundern, dass so langsam alle guten Leute nach Westen respektive Westberlin auswandern), so daß das heißt, das wir ständig Stellenbeschreibungen aktualisieren müssen *grusel*

    gruß + Dank aus (Ost)Berlin
    schwarzbaer

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