QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Einträge in Controlplan
-
AutorBeiträge
-
Hallo Forum,
vor kurzem war ich bei einem Audit dabei, den ein großer OEM-Zulieferer bei unserem Tochterunternehmen machte.
Dabei wollte der Auditor im Controlplan die Maschinenparameter aufgelistet sehen, die wir mittels unseres BDE-Systems an der Maschine überwachen.Diese Forderung war mir neu! War das auditorspezifisch oder hat das einen Hintergrund in der TS oder anderen autospezifischen Norm?
Gruß msb
—————————–
rem difficilem aggrediHallo msb,
die Frage ist nicht auditorspezifisch, sondern abgeleitet aus Anhang A der TS16949:2002, hier heißt es unter A.2:
„… muss einen Produktionslenkungsplan erstellen, der mindestens folgende Inhalte abdeckt:
…
c) Produktionsprozesslenkung
– Prozessparameter
– …“Wir handhaben das so, dass wir in einem Parameterblatt für die einzelne Anlage/Maschine sowohl die Vorgaben (mit Toleranz!) eintragen, als auch die Überwachung der Einhaltung dieser Parameter dokumentieren. Im Control Plan verweisen wir dann lediglich auf dieses Parameterblatt und sparen uns damit die Änderung des gesamten Control Plans, wenn die Parameter auf Grund äußerer Umstände (z.B. Werkstoffänderung) verändert werden müssen.
Das hat bisher jeder Auditor und Kunde akzeptiert.
Wenn ihr das ganze im BDE System unterbringen könnt, umso besser.
Gruß, qtoeter
Hallo qtoeter,
danke für deine präzise Antwort. Muss dieser Sache mal unbedingt nachgehen in unseren Controlplänen.
Wir haben auch ein Stammdatenblatt auf das wir verweisen könnten, dieser Tipp ist wirklich hilfreich und zeit- und kostensparend.Gruß msb
———————-
rem difficilem aggrediHallo Controlplanspezialisten,
sehe mich veranlasst diesen alten Thread neu aufzuwärmen.
Ich muss heute nach 5 Monaten auf diesen alten Punkt zurückkommen, da ich ihn heute anders sehe als damals.
In jedem Controlplan eine Zeile zu schreiben, in der ich auf die Maschinenprozessparameter verweise, sehe ich heute als ABM-Maßnahme. Dann schreibe ich das einmal mit einem Satz in die Verfahrensanweisung rein, die den PLP näher erläutert und fertig ein für allemal.Nachdem ich den PLP aus Q4U geladen habe, habe ich dort entdeckt, dass die Prozessparameterspalte dort beispielhaft ausgefüllt wurde und ein Prozessparameter dort sich nicht automatisch auf einen Maschinenprozessparameter bezogen hat.
Ein Prozessparameter wurde hier verstanden als eine nähere Beschreibung zu der Spalte Produktmerkmal: z.B. steht dort bei Produktmerkmal: Verp. – u. Transportschäden in der Spalte Prozessparameter steht drin: ohne Beschädigung und das ganze spielt sich im Prozess WE-Prüfung ab.Wenn man das so machen kann, dann ist diese o.g. Einfügerei der Prozessparameter von Maschinendaten kein MUSS mehr, dann kann man das machen, aber auch lassen. Oder wie seht ihr das?
Gibt es zu dem Thema einen guten Link im Internet, in dem das Ganze etwas genauer erläutert wird oder gibt es gar brauchbare Literatur dazu?
Oder „wurschtelt“ jeder so gut er kann vor sich hin auf diesem Gebiet, so wie es eben jeder begreift oder für gut befindet?Bin mal gespannt, ob in dieser Urlaubszeit noch PLP-Spezialisten im Forum tätig sind.
Viele Grüße msb
— wer die Wahrheit sucht, wird sie finden —
Hallo msb!
Ein Control-Plan soll gemäß TS 16949 die Prozessparameter enthalten, die im Prozess überwacht werden. Das wurde hier schon beschrieben. Das macht ja auch Sinn, weil ansonsten ein Control-Plan eher nutzlos ist. Dein Beispiel Q4U bezieht sich auf ein attributives Prüfmerkmal (Beschädigung: ja/nein), ein variables Prüfmerkmal muss schon mit einem Wert inkl. Toleranz dargestellt werden.
Der beste Vorschlag ist meiner Ansicht nach der, im Control-Plan direkt auf ein Referenzdokument (Überwachungskarte) zu verweisen, dass die Soll-Parameter darstellt (und am Besten dann auch die Ist-Werte). Grüße SBAnonymGast11. August 2006 um 7:38 UhrBeitragsanzahl: 2122um jetzt noch mal eine laienhafte frage zu stellen. wie soll das rein technisch von statten gehen? muss die maschine in regelmäßigen abständen ausgemessen werden? oder bezieht sich das auf das werkzeug? bei dem die Teile gemessen werden und dadurch eben die prozessfähigkeit (auch die der maschine) nachgewiesen wird? ich stehe gerade auf dem schlauch.
_________
„Das Problem zu erkennen ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“ Albert EinsteinHallo zusammnen,
wir verweisen auf dem CP „nur“ auf ein Einstellblatt.
Auf diesem Einstellblatt sind dann alle relevanten Prozessparameter dokumentiert.So vermeiden wir, dass bei Änderungen der CP nicht auch noch aktualisiert werden muss.
Gruss Carlos
Hallo Carlos,
diesen Verweis habe ich ja oben kommentiert:
In jedem Controlplan eine Zeile zu schreiben, in der ich auf die Maschinenprozessparameter verweise, sehe ich heute als ABM-Maßnahme. Dann schreibe ich das einmal mit einem Satz in die Verfahrensanweisung rein, die den PLP näher erläutert und fertig ein für allemal.
Der Sinn in zig Controlpläne dieses Standardsätzchen zu schreiben, um irgendwelche Auditoren zufrieden zu stellen, den habe ich noch nicht ganz ergriffen. D.h. bis dahin wehre ich mich gegen solche Bürofleißaufwand. Wobei viele andere dies scheinbar brav reinmachen. Aber wie schon erwähnt, dann zitiere ich den Satz einmal in dem Doku, dass den Controlplan definiert und erklärt und fertig ist die Laube, oder?
Gruß msb
— wer die Wahreit sucht, wird sie finden —
Hallo zusammen,
mal ´ne Frage am Rande: Welchen Zweck verfolgt ihr eigentlich mit der Erstellung eines Control Plans? Macht ihr den nur für den Auditor?
So hört es sich zumindest an.Der Control Plan sollte doch eigentlich als Vorgabedokument für sämtliche Prüfungen an einem Produkt bzw. dessen Herstellungsprozesses dienen. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Zusätzliche Dokumente, die Teilbereiche des Control Plans konkretisieren, sind doch auch nur wieder zusätzlicher Aufwand.Viele Grüße, Steve
ich verweise im control plan auch nur auf die jeweiligen Einstell o. Prüfpläne.
Die Sachen sind bei uns (9001:2000) 1a vorhanden und den CP machen wir (derzeit) nur auf expl. Kundenforderung.
Einige meiner Mitarbeiter würde ich mit so einem Papier mehr verwirren als es ihnen was sagt. Für den Arbeitsgang den sie per Arbeitsplan zugewiesen bekommen, eine Anweisung mit möglicht nicht mehr als 3 Sätze, resp. möglichst mit Bildern beschrieben.
Klingt böse – ist aber so.—
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
Verfasser unbekannt
—Hallo msb,
ja das mit dem PLP ist ein leidiges Thema, mit dem ich mich auch schon ziemlich wauseinadersetzen musste…….Also Ich hab das auch so gelöst, dass ich im PLP auf bestimmte Prozessparameter verweise (und diese dann detailiert auf einem anderen Blatt aufführe, so wie qtoeter das gemacht hat.
Die Einstellung dieser Produktbeeinflussenden Parameter, die im minimum-Fall mit dem Setup der Maschine machen muss (bei uns ist das Vorschub, Taktzahl etc.) lass ich dann mittels Einrichterprüfung im CAQ bestätigen.##Dann schreibe ich das einmal mit einem Satz in die Verfahrensanweisung rein, die den PLP näher erläutert und fertig ein für allemal.##
Bekommt Dein Kunde dann mit jeder Bemusterung auch Deine Verfahrensanweisung??
An sich haben „wir“ eigentlich nur Glück, dass die Kunden den Inhalt des PLP sowiso nicht verstehen, sonst würden Sie das vorhandensein von Prozessparametern nämlich bemängeln :-)
– hatte mich auch lange „gedrückt“ –
Grüßle/Sven
—–
„Es ist besser, unvollkommene Entscheidungen zu treffen, als ständig nach vollkommenen Entscheidungen zu suchen, die es niemals geben wird.“
Charles de Gaulle, französischer Politiker und General
—– -
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.