QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Sperrlager VDA 6.1 / TS 16949
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Hallo zusammen, bin gerade an meinem QM Schein dran….)
(nicht zu Verwechseln mit dem kleinen QMB Schein )
Hatte heute eine heftige Diskussion mit einem alten Auditor der unser Mentor ist.Frage ist Irgendwo? Wenn ja!!!!
In der VDA 6.1 oder ISO TS 16949 vorgeschrieben wie ein Sperrlger Auszusehen hat oder das es ein geben must?Er sagt, braucht man nicht und jeder Auditor der dafür eine Abweichung schreibt, hätte sein Beruf verfehlt…
Ich bräuchte Quellen oder Hinweise….
Danke im voraus
Aller Anfang ist schwer.
Qualitätswesen.deSchon mal in der ISO/TS nachgeschaut ? ;-))
Bis jetzt nichts gefunden….denke aber das mir vielleicht einer Quellangaben machen kann hier…
Aller Anfang ist schwer.
Qualitätswesen.deHallo Mark,
hier ein Hinweis: VDA 6.3
5.8 Werden Vormaterialien/innerbertriebliche Restmengen zweckentsprechend angeliefert und gelagert?
Forderungen/Erläuterungen:Zu berücksichtigen sind z.B.
– Sperrlager (eingerichtet und genutzt)…Zur Erklärung:
Sperrlager sind ausgewiesene Bereiche, die deutlich in roter Farbe gekennzeichnet sind. Im Sperrlager sind fehlerhafte Waren zu finden, dessen weitere Verwendung noch geklärt werden muss. Das Sperrlager darf ausschließlich von befugten Personen bearbeitet werden.
Gruss GK
Hallo Mark!
Im allg. werden Sperlager als abschließbare Bereiche erstellt. Also ein separater Raum oder ein Bereich mit Gitter. Dazu gehört eine Sperrlagerliste (Was ist drin? Von wem eingelagert? Wer ist dafür zuständig? etc.) Dann legst Du noch die maximale Aufenthaltsdauer der Teile im Sperrlager und die Zuständigkeiten fest und schon bist Du aus dem Scneider. Aber eine Vorschrift wie sowas auszusehen hat, gibt es nicht. Gesetzliche Vorschriften dazu kenne ich allerdings nicht.
Gruß
MichaelHallo Mark
Ich gebe Deinem Mentor recht.
Ich habe nirgends finden können (weder in der VDA noch in der TS), dass überhaupt ein „Sperrlager“ vorhanden sein muss.
Es muss sichergestellt sein, dass gesperrte Ware eindeutig von guter Ware unterschieden und getrennt wird. Die Kennzeichnung erfolgt am Produkt/Teil oder an der Verpackung. Die Kennzeichnung hat so zu erfolgen, dass ein unbeabsichtigtes Entfernen nicht möglich ist.
Viele Firmen stellen die Trennung durch ein „Sperrlager“ sicher. Wichtig ist aber, gesperrte Teile so zu kennzeichnen, dass ein Verwechseln mit guten Teilen ausgeschlossen wird. Sicher ist dies durch körperliche Trennung vorteilhaft, aber nirgends gefordert. Wenn man ein Sperrlager hat, sollte dies aber ordentlich geführt werden (Beschreibung, Kennzeichnung als Sperrlager, Kennzeichnung der gesperrten Teile, Lagerliste usw.)Gruß
Lothar
Ich habe mal gelernt, dass ein Sperrlager drei Kriterien erfüllen muss, damit es sich so nennen darf…
1. abschließbar
2. deutlich gekennzeichnet
3. Zutritt nur durch befugtes PersonalIn der TS gibt es meines Wissens nach nicht ausdrücklich die Forderung nach einem Sperrlager. Da jedoch z.B. im Zuge der Lenkung von fehlerhaften Produkten eine Separierung und Kennzeichnung gefordert ist, macht ein Sperrlager Sinn, insbesondere wenn bis zum Verwendungsbeschluß sehr viel Zeit vergeht. Man kann jedoch auch mit Sperrflächen (lediglich deutlich gekennzeichnet) arbeiten und erfüllt bei richtiger Nutzung/richtigem Umgang somit die Anforderungen.
Zusammenfassend ist meine Meinung, dass der Auditor recht hat (wenn auch schlecht ausgedrückt), SOFERN der Umgang mit n.i.O.-Ware anderseitig ausreichend geregelt ist, weil ja ohne abschließbares Lager „anspruchsvoller“ (Anmerkung: beziehe mich bei meiner Aussage auf die TS… VDA bin ich nicht sooo fit).Moin,
wie vieles in der Norm ist auch dies wieder eine Auslegungssache.
Tatsache ist, dass die Norm eine deutliche Separierung von gesperrtem Produkt fordert.
Weiterhin sind Maßnahmen zu treffen, die eine Vermischung verhindern.Da wir Deutschen nun einmal ein Volk der „Gesetze“ und deutlichen Vorschriften sind, ist es naheliegend, dass ein Auditor daraus liest:
Absperrbar, nur für bestimmte Personen zugängig, mit Einlager – und Entnahmeliste.So weit, so schlecht.
Es macht aber nicht viel Sinn, dass man gesperrtes Produkt quer durch den Betrieb lagert. Also auf jeden Fall schon mal ein Extra Bereich, der deutlich gekennzeichnet sein sollte.
Listen mit dem Kram sind auch ganz nützlich, vor allem wenn es um Verfolgung von Reklamationen und Kosten geht.Ob dieses Lager letztlich auch ne Tür braucht, nun ja.. da kann man geteilter Meinung sein.
Meine Erfahrung zeigt: JA!!!
Denn nur dann ist gewährleistet, dass der Kram auch da ist, wo er hingehört und nicht „heimlich“ entsorgt wird.Und ihr braucht ne Kontrolle. Ich würde ein Sperrlager nie ohne das ganze Programm einrichten, also:
Absperrbar
Geregelter Zugriff
ListenAnders ist es in Bereichen, die geseztlich geregelt sind. Da müsst ihr es eh.
Dino
Na dann sage ich mal Danke für die Antworten,
ich habe es befürchtet…:)4:3 für meinen Mentor…..da bei dachte ich, ich hätte genug Berufserfahrung *rofl*
Aller Anfang ist schwer.
Qualitätswesen.deHallo
TS 16 949 sagt nichts über einen Sperrlager.
VDA 6.3, wie schon erwähnt Punkt 5.8 und eben wichtiger
Punkt 6.3.3 „Werden Ausschuss-, Nacharbeits und Einrichtteile sowie innerbetriebliche Restmenge konsequent separiert und gekennzeichnet?“
Zu berücksichtigen sind z.B.:
– Sperrlager, Sperrbereiche, etc.Gruss, Aki
Hallo zusammen,
also bei uns haben wir KEIN Sperrlager , sondern nur Sperrzettel mit Infos (Wer, Was, Warum..).
Bei uns Wurden Audits vom TÜV, LGA, VW, Deutsche Bahn…..und und und durchgeführt und noch NIE hat einer diese Art zu sperren moniert.Grus
GBLHallo Mark,
vor ca. 15 Jahren hatten wir auch noch ein räumlich abschließbares Sperrlager. Aber das war schnell nicht mehr zeitgemäß (wegen den unnötigen Kosten, Hin- und Herfahrerei) Seit vielen Jahren genügt es die Sperrware sauber zu kennzeichnen und mittels eines sehr guten Logistiksprogramms und Barcodelabeln kann man bei uns gesperrte Ware, wenn sie in diesem System gesperrt wurde nicht mehr verkaufen. Und das ist letztlich der Sinn der Norm.
Gruß
msb -
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