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Hallo Forum,
Kennzeichnungsfrage zum Handling von Nacharbeitsteilen:
Frühere Vorgehensweise: 1.) Serienteile werden aufgrund eines Fehlers gesperrt und mit einem roten Sperrband und roten Sperrvermerkzettel versehen.
2.) Nach Klärung, dass man die Teile nacharbeiten kann, wurden sie mit einem gelben Sperrband mit Aufschrift „Nacharbeit“ versehen und mit einem gelben Nacharbeitszettel.
3.) Nach der Nacharbeit wurden sie geprüft und anschl. mit einem grünen Freigabzettel freigegeben.
So ist alles beschrieben und klar für jeden externen Auditor.Nun hat sich in der Praxis eingeschlichen, dass die Umkennzeichnung von „rot“ auf „gelb“ nicht mehr stattfindet. Es gibt ein DIN A4 Blatt das die Nacharbeit und was dabei zu tun ist, beschreibt und danach wird nachgearbeitet, jedoch aus den rot gekennzeichneten Behältern. Punkt 3.) der Freigabe ist dann wieder wie bisher.
Kann man diese Rationalisierung nach außen vertreten oder stößt man an Normengrenzen (TS 16949, QS 9000,….)?
Gruß msb
Moin!
Also wir handhaben das so:
1. Fehler wird festgestellt
2. Teile werden sofort gesperrt,die Teile mit Sperrzettel versehen und unverzüglich ins Sperrlager gefahren
3. Dor verbleiben die Teile bis über das weitere Vorgehen entschieden worden ist
4. Bei Nacharbeit wird ein Nacharbeitsauftrag angelegt
5. Erst wenn die Teile nachgearbeitet werden, holt man die aus dem Sperrlager
6. Bei der Nacharbeit kontrolliert
7. Nach der Nacharbeit wieder normal eingelagert/ weiterverarbeitetOb das Verfahren gegen die TS verstößt weiss ich nicht. Wir sind Iso Zertifiziert und kommen damit problemlos durch die ex. Audits.
Gruß: Mr.Idea
Hallo msb,
wichtig ist doch, dass ihr gute von schlechten Teilen jederzeit unterscheiden könnt. Ob ihr das jetzt über ein rotes Sperrband, oder einen roten Behälter macht, spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Überlegen würde ich allerdings, ob alle im roten Behälter befindlichen Teile auch nachgearbeitet werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte eine eindeutige Kennzeichnung „zur Nacharbeit“ vorhanden sein.
Gruss,
medi12Hallo MSB
Die Teile müssen über die gesamte Produktrealisierung gekennzeichnet sein. Der Produktstatus muß erkenntlich sein.
Dies bedeutet, dass die Teile zunächst als gesperrt, dann als nachgearbeitet, und letztendlich als erneut geprüft und freigegeben identifizierbar sein müssen.
Ihr habt das bisher recht schön durch farbliche Kenzeichnung verwechslungssicher gemacht, das würde ich auch so lassen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, den weiteren Ablauf der gesperrten Teile anders kenntlich zu machen, z.B. durch Kennzeichnung der nachfolgenden Produktions-und Prüfschritte mit Kreuzchen „gesperrt“ -„zur Nacharbeit“ – „Nachgearbeitet“ nach Beendigung der Nacharbeit und durch Umetikettieren nach erfolgter Prüfung zur Freigabe an Lager identifizierbar zu machen.
Die Nacharbeitsaktion muß Rückverfolgbar sein.Lothar
Hallo,
@ Mr. Idea; prinzipiell geht ihr genauso vor wie wir. Daher gefällt es mir natürlich. Ob es so richtig wasserdicht ist, ist noch die Frage.
@ Lothar,
von der lehrmäßig richtigen Vorgehensweise hast du natürlich völlig recht. Die Knackpunktfrage lautet: darf ich mit gesperrt-Zettel gekennzeichnete Teile nacharbeiten??
Vielleicht gibt es noch weitere Stimmen?Gruß msb
Warum solltest du sie nicht nacharbeiten können ???
Praxis:
1. Werker/Maschine findet n.i.O. Teil
2. Separierung/Kennzeichnung mit gesperrt wie auch immer (Box, Zettel, …)
3. Entscheidung, ob Nacharbeit oder Verschrottung
Hier kommt die spannende Frage: Entscheidet der Nacharbeiter ? Wenn ja macht es wenig Sinn, das ganze umzuzeichnen :-))
Entscheidet QS/irgendwer anderes müssen die Teile an sich umgezeichnet/umgepackt werden. Es sei denn die Nacharbeit passiert sofort nach der Entscheidung, dann macht die andere Kennzeichnung auch keinen Sinn mehr.Die Frage, die ich noch habe ist, warum ihr nachgearbeitete Teile mit einer Freigabekennzeichnung verseht ?
Oder ist dieser grüne Aufkleber Standard für alle Artikel ?Hallo msb,
ich denke Ihr könnt den „gelben“ Schritt überspringen, sofern die Ware so lange als gesperrt angesehen wird, wie sie nachgearbeitet wird. Es muss doch nur sichergestellt sein, dass keine gesperrte Ware in Umlauf gebracht werden kann. Ob die gesperrte Ware, gerade erst gesperrt wurde, oder schon eine Entscheidung zur Nacharbeit oder eine mögliche Verschrottung ansteht, wird ja entsprechend dokumentiert.
Wir machen es ähnlich. Die Ware ist so lange gesperrt bis eine neue Freigabe vorliegt. Welche Maßnahme eingeleitet wird, wird in eime Formblatt „Handling gesperrte Ware“ dokumentiert bis der Vorgang abgeschlossen ist. Hier ist dann zu erkennen, wie weit der Vorgang fotgeschritten ist. Also denke ich, kann der zusätzliche Schritt des Kennzeichnens von rot auf gelb entfallen.
Grüße, BettinaHallo,
@ Harm: wir machen auf eine Warenbegleitkarte ein Freigabekreuz mit einem grünen Stift. Im Falle dieser Nacharbeit machen wir noch einen kleinen Zusatzaufkleber dran mit dem Vermerk „NACHGEPRÜFT“ damit wissen wir, dass diese Teile nachgearbeitet wurden.€ QM-Krause:
klingt sehr plausibel. Denke das von rot auf gelb labeln, wäre eine reine Paragrafenreiterei, weil ja eine Kennzeichnung vorliegt (rot) und ein Nacharbeitsplan und somit eigentlich nichts schief gehen kann im Hinblick auf den Kunden.Gruß msb
Hi,
ich schließe mich QM-Krause an. Die gesperrte Ware bleibt so lange gesperrt, bis sie freigegeben wird. Auf jeden Fall muss dokumentiert werden, was mit der Ware passiert und bei welchem Entscheidungspunkt (Nacharbeit, Verwerfen, Vernichten o. ä.) man angekommen ist. Mit einem gelben „Schritt“ dazwischen macht man sich nur unnötige Arbeit.
Gruß
Heike
Ja, stimme Heike letztendlich zu, nur eines sollte aus meiner Sicht bedacht werden:
Wenn zwischen der Entscheidung über die gesperrten Teile und der tatsächlichen Nacharbeit ein grösserer Zeitraum liegt und/oder diese Entscheidung durch Dritte gefällt wird, die nachher keinen direkten Einfluss mehr auf den Prozess haben, sollte die Entscheidung auch an den Teilen/der Verpackungseinheit erkennbar sein.
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