Unser Unternehmen hat den Status als „Ermächtigter Ausführer“. Dies bedeutet, dass beim Export präferenzberechtigter Waren eine Vereinfachung bei der Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen wahrgenommen werden kann.
Es liegt eine dementsprechende Beschreibung des Prozesses vor. Hauptknackpunkt ist die praktische Umsetzung der Einlagerung der Einkaufsartikel getrennt nach Herkunft. D. h. mal wird beim Lieferanten A aus dem Land B und einmal beim Lieferanten C aus dem Land E die Rohstoffe bezogen.
Also muss getrennt nach der Herkunft eingelagert werden.
Wie regelt Ihr so etwas in Eueren Unternehmen?
Grüße