Internes Audit2006-02-23T16:15:46+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Internes Audit

Ansicht von 8 Beiträgen – 1 bis 8 (von insgesamt 8)
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    Beiträge
  • HBH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 73

    Hallo, ihr Alle,

    kann ich ein Internes Audit mit einem Coauditor durchführen, der keine Schulung zum Internen Auditor gehabt hat? Wird so etwas anerkannt? Ich selber habe schon genügend Interne Audits durchgeführt, bin aber jetzt gebeten worden, in einem Kleinstnternehmen ein Audit durchzuführen, wo es praktisch nur den QMB gibt, dessen Bereich jetzt auditiert werden soll. Vorher war ein Berater drin, der das QM aufgebaut hat. Den wollen sie aber nicht wieder holen, weil er ihnen dafür zu teuer ist.

    Grüße

    Heike

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Servus Heike,

    Ich glaube, dieses Thema wurde auch schon mal im Forum behandelt, jedenfalls so ähnlich. Meines Wissens jedenfalls wird nirgendwo gefordert, dass ein interner Auditor eine Schulung gehabt haben muss.
    Die 19011 gibt im Kapitel 7 aber Aufschluss über die Fähigkeiten eines Auditors. Bei uns wurden auch interne Audits von Auditoren durchgeführt, die keine spezielle Schulung dafür hatten. Unseren notified body hat das aber nicht gestört.

    Gruss,
    medi

    nobbe
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 218

    Wo steht geschrieben dass ein Co- Auditor notwendig ist?
    Wir machen alle Interen Audits ohne Co-Auditor.
    Und wenn jemand mitgehen möchte ist das ja kein Problem schließlich muss er ja Erfahrung sammeln für die Auditor – Prüfung.
    Gruß
    nobbe

    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    Hallo HBH,

    es ist doch gut, wenn der Unternehmer den QMB als Co-Auditor mitlaufen lässt. Dieser kann dabei nur lernen. Und wenn du clever bist, dann verpass ihm gleich eine Auditorenschulung und lass dir diese extra bezahlen. Natürlich kann er bei seinem eigenen Bereich nicht als Co-Auditor mitwirken, da sitzt er ja auf der anderen Seite des Tisches. Aber alle anderen Bereiche sollte er ruhig mit durchlaufen und auch mal aktiv mitwirken.
    Ich habe das bei uns im Hause mit mehreren MAs gemacht. Ihnen zunächst eine Einführung in die 9001 und 19011 gegeben und dann mit ihnen gemeinsam Auditplan, Terminierung, Vorbereitung des Audits, Durchführung und Nachbereitung durchgeführt.
    Das Ganze wurde dann von mir in einem Schulungsnachweis entspr. dokumentiert und schon hatten wir ein paar interne Auditoren mehr. Auf Lieferantenaudits würde ich diese MAs natürlich nicht loslassen. Hier ist m. E. eine umfassendere Auditorenausbildung bei einem entspr. Anbieter (TÜV, DGQ usw.) notwendig.

    Viel Spass beim Auditieren
    IsoMan

    HBH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 73

    Hallo, und einen schönen guten Abend,

    vielen lieben Dank für eure Antworten. Ihr habt mir sehr damit geholfen. Dann kann ich ja jetzt beruhigt notfalls auch alleine losziehen.

    Grüße aus dem Norden

    Heike

    kyla
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 21

    Hallo
    Meine Erfahrung ist, es muss kein Co-Auditor mitlaufen.
    Ein ausgebildeter Auditor kann das Audit alleine ausführen.
    Mitnehmen kann der Auditor evtl. einen Sachverständigen, falls nötiges Wissen Seitens des Auditor fehlt.

    Aber ein Auditor ohne dementsprechende Ausbildung dürfte kein Audit durchführen.
    Da können 10 auditieren, aber einer davon muss ausgebildet sein.

    Gruss

    kyla
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 21

    Hallo ich hab da noch einiges gefunden
    Schau dir die Definition Auditteam an
    Gruss

    Audit

    Systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen und zu de-ren objektiver Auswertung. Bei diesem Prozess wird ermittelt, inwieweit die Auditkriterien erfüllt sind.
    Folgende Formen von Audits werden unterschieden:
    • Interne Audits werden von oder im Namen der Organisation selbst für interne Zwecke durchgeführt und können die Grundlage für die eigene Konformitätserklärung der Organisation bilden.
    • Externe Audits werden von Parteien, die ein Interesse an der Organisation haben (z. B. Kunden) o-der von Personen im Namen dieser Parteien durchgeführt. Externe Organisationen bieten die Zertifi-zierung oder Registrierung der Konformität mit Anforderungen.

    Auditauftraggeber
    Der Auditauftraggeber ist die Organisation oder Person, welche ein Audit anfordert.
    Auditfeststellung
    Ergebnisse der Beurteilung der zusammengestellten Auditnachweise gegenüber den Auditkriterien. Solche Auditfeststellungen können Konformität oder Nichtkonformität mit Auditkriterien oder Verbesserungsmöglich-keiten aufzeigen.

    Auditkriterien
    Auditkriterien sind Politiken, Verfahren oder Anforderungen, die als Referenz herangezogen wird.

    Auditnachweis
    Ferststellung von Tatsachen und Aufzeichnungen oder sonstige Informationen, die für die Auditkriterien zu-treffen und verifizierbar sind. Auditnachweise können qualitativer oder quantitativer Art sein.
    Auditor
    Für die Durchführung eines Audits qualifizierte Person.

    Auditprogramm
    Ein oder mehreren für einen definierten Zeitraum geplante und auf einen spezifischen Zweck gerichtete Au-dits.
    Auditschlussfolgerung
    Ergebnis eines Audits, welches das Auditteam nach Erwägung aller Auditziele und Auditfeststellungen vor-legt.

    Auditteam
    Qualifizierte Person(en), welche ein Audit durchführen. Bei mehreren Personen wird üblicherweise ein Audi-tor als Leiter des Auditteams eingesetzt. Das Auditteam kann Sachkundige und in Ausbildung befindliche Auditoren umfassen und von passiven Beobachtern begleitet werden.

    HBH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 73

    Danke, Kyla. So richtig Schwarz auf Weiß ist es noch besser. :-)

    Liebe Grüße

    Heike

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