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Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wenn wir mehrere Prozesse über die verlängerte Werkbank laufen lassen wollen, unser Lieferant jedoch keine Zertifizierung hat, muss uns dann unser Kunde alle ausgelagerten Prozesse genehmigen oder liegt die Vorgehensweise einzig in unserer Hand?
(Der Versand soll auch von unserem Lieferanten an unseren Kunden erfolgen.)Wäre eine solche Abwicklung ein Problem gegenüber der TS2?
Danke für Eure Antworten
Gruß,
CurleyHallo Curley,
TS 16949 kenne ich, was aber ist TS2?
Hallo msb,
upps… sorry, die TS16949:2002 -)
Zumindest muss es beim Kunden angezeigt werden. Wenns das Produkt dann billiger wird wird er wohl kein Problem haben.
Das Ganze ist eine Prozessänderung und nach TS daher anzeigepflichtig.
Gruß
nobbeHallo,
das „Upps“ von Curley war eigentlich nicht nötig.
Denn „TS2“ ist mir schon öfters als Synonym für TS 16949 begegnet.
Laut Aussage des Dozenten eines Auditor-Lehrgangs ist es ein „Spitznahme“ für die 2. Auflage der Norm, also also für die TS 16949:2002.
Gruß
WH
@ Q-Planer:
Schön, daß <uuups> für Dich nicht nötig war, für mich ist jede zusätzliche Erläuterung auch eine Vorwegnahme von Fragen und Antworten.
Ich bin überzeugt, daß es vielen in diesem Forum so geht, daß man sich fragt was dies oder jenes wohl heißt und ob man davon wohl betroffen sein könnte.
Wenn dann mal kurz eben erläutert wird um was es geht – achso,na klar, logo – weiß man’s auch wieder.
Es hat nicht jede/r so den (Q-)Plan wie Du und genau dieser Personenkreis fragt hier nach Hilfe.
Ich muß gestehen, daß ich bis zur Auflösung auch nicht so recht wußte was da nun gemeint sein könnte und begebe mich damit auf Augenhöhe mit msb, der den „Mut“ gehabt hat zu fragen.
Dieses Forum ist dazu da zum Fragen wenn man was nicht weiß – und es gibt garantiert noch genug was ich nicht weiß, deshalb werde ich hier auch weiterhin posten.
Und Du , lieber Q – Planer hoffentlich auch, denn auf Wissensträger kann das Forum genausowenig verzichten wie auf Leute, die ihre Wissenslücken schliessen wollen.Gruß
Rossy
> Ich kann nichts dafür, ich bin so ! <
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wenn wir mehrere Prozesse über die verlängerte Werkbank laufen lassen wollen, unser Lieferant jedoch keine Zertifizierung hat, muss uns dann unser Kunde alle ausgelagerten Prozesse genehmigen oder liegt die Vorgehensweise einzig in unserer Hand?
(Der Versand soll auch von unserem Lieferanten an unseren Kunden erfolgen.)Wäre eine solche Abwicklung ein Problem gegenüber der TS2?
Danke für Eure Antworten
Gruß,
Curleyhi curley
bei uns läuft das so (EN9100 luftfahrt), dass wir die alleinige verantwortung dafür tragen, dass die verlängerte werkbank nach den vorgeschriebenen verfahren und prozessen arbeitet (machbarkeit bei verl. werkbank bzw. einhaltung zu überprüfen bei audits). dazu haben wir extra ein dokument gemäss ISO erstellt, welches festlegt, dass gemäss und wie zu unserem standard gearbeitet werden muss. ähnlich den einkaufsbedingungen, jedoch auf ISO prozesse spezifiziert. auf der bestellung wird zusätzlich auf fremdvorschriften oder unsere anzuwendenden verfahren sowie dieses erwähnte dokument verwiesen, welches im übrigen auch ein bestandteil der einkaufbedingungen darstellt. dazu sicherstellen, dass er auch alle diese informationen hat und diese dem aktuellen stand entsprechen. ich nehme an, dass dieses verfahren bei euch ebenfalls möglich wäre. grüsse aus der schweiz!
Hallo nochmal,
wollte keineswegs eine Diskussion über meine Ausdrucksweise hervorrufen, sorry -).
Da „nobbe“ sagt, dass es eine „Prozessänderung“ ist, wäre es für mich noch vorteilhaft, wo genau das in der ISO/TS 16949 steht bzw. wo steht, dass es gem. der TS2 (-)) anzeigepflichtig ist.
Danke im Voraus
Gruß,
CurleyHallo,
eine „verlängerte Werkbank“ ist ein externer Zulieferer. Laut TS16949 muß bei solchen eine Zertifizierung angestrebt werden. Manche Automobilkunden akzeptieren auch eine Zertifizierung von TIER2, TIER3,.. nach Mindeststandarts. Wie die DIN ISO 9001. Kurz: Eigenständige Firma gleich eigenes Zertifikat
Gruss
A.M. -
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