Bedingungen Abnahmeprüfzeugnis DIN 102042006-01-19T11:00:25+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Bedingungen Abnahmeprüfzeugnis DIN 10204

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  • Auditator
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    Beitragsanzahl: 33

    Hallo beisammen

    Wo steht geschrieben, daß man Werkstoffnachweise gem. Werkstoffzeugnis 3.1 oder 2.1 erbringen muß?

    Ausgenommen natürlich, der Kunde fordert das explizit. (Kundenforderung schlägt Normforderung)

    Welches Argument kann ich einem Lieferanten entgegenbringen, wenn er sagt: 3.1 ist zu teuer ich liefere dir den Nachweis nach 2.1 oder formlos im EMPB?

    Ich bitte um eure Erfahrungsberichte.

    Gruß

    M.

    dorni
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 41

    Hallo Auditator

    grundsätzlich gibt es 2. möglichkeiten festzustellen welches zeugnis zu liefern ist. entweder es steht in der zugehörigen norm für das zu liefernde material oder es besteht eine kundenforderung. teilweise steht in den normen welche zeugnisart mindestens gefordert ist, oder es stehen die art und anzahl der proben, woraus sich automatisch auch die art des zeugnisses ergibt.

    am besten siehst du dir die für eure materialien benötigten normen durch und du wirst in zusammenarbeit mit der EN 10204 zu 80% herausfinden, welches zeugnis erforderlich ist. ansonsten beim kunden nachfragen welches zeugnis er wünscht.

    du als kunde musst nur darauf bestehen, das du ein 3.1 zeugnis bekommst, dann sollte das der lieferant auf jeden fall berücksichtigen. in unserem betrieb werden dafür natürlich die prüfkosten an unsere kunden weiterverrechnet.

    gruß
    dorni

    geändert von – dorni on 19/01/2006 11:38:28

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