Konformitätserkl, CE-Zeichen, Herstelllerklärung ?2006-01-11T13:15:17+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Konformitätserkl, CE-Zeichen, Herstelllerklärung ?

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  • Anonym
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    Hallo,

    habe eine Frage zu den im Betreff genannten Punkten.

    Wir vertreiben Anlagenteile die einmal fertig aufgebaut sein können und auch Einzelkomponenten an die der Kunde Teile ergänzt.

    Mir geht es nun darum zu erfahren welches der o.g. Dokumente die Dokumentation enthalten muss, bzw. in welchem Fall der Kunde z.B. eine Herstellerklärung oder im anderen Fall ein Konformitätserklärung erhält.

    Beispiel:
    Wir liefern einen Behälter mit Türe in welchen etwas hineingekippt wird.

    Der Behälter hat an der Tür ein Endschalter.

    Auf dem Behälter wird ein Filter mit Ventilator von uns montiert. Filter und Ventulator kaufen wir selbst zu.

    Die Einheit wird nicht verkabelt und montiert, dies macht der Kunde selbst.

    Ein CE-Zeichen will der Kunde später natürlich von uns haben obwohl eigentlich nur die „Hardware“ geliefert wird.

    Wie verhält es sich bei diesem Beispiel ?

    Was muss ich dem Kunden für Unterlagen mitliefern ?

    Wie kommt der Kunde zu seinem CE-Zeichen ?

    Hoffe Ihr könnt mir hier etwas weiterhelfen.

    Danke und Gruß

    Ramona
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 71

    Hallo A.
    Die CE-Kennzeichnung kann er nicht von Euch haben, die Maschine ist bei Auslieferung zum Kunden noch nicht verwendungsfertig(verkabelt). Im Nachhinein geht das AUCH NICHT! Wenn die Maschine verwendungsfertig ist, macht dein Kunde das CE-Zeichen selbst drauf!
    Zur Frage der Unterlagen:
    Du gibst Betriebsanleitung und Herstellererklärung mit. Ggf. noch Unterlagen zum Endschalterprinzip. Mehr nicht.
    P.S.: Aufpassen auf ATEX!!!!
    R.

    hadi
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 44

    Hallo Andreas,

    ich stimme Ramona voll zu, würde aber zusätzlich noch die Herstellererklärungen der Zulieferer (Ventilator, Filter, Endlagenschalter)der Dokumentation an den Kunden beifügen.

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Ramona,

    wir könnten doch vom Kunden eine Herstellerklärung verlangen in welcher er bestätigt die Arbeiten gemäß den Normen ausgeführt zu haben.

    Danach kontrollieren wir vor Ort den Aufbau, machen unser Bapperl drauf und stellen eine Konformitätserklärung aus.

    Dass jemand selbst ein CE-Zeichen vergibt habe ich noch nicht gehört.

    Aufpassen auf ATEX ???

    Warum ?

    Endschalter hat eine Baumusterprüfung, Motor vom Ventilator auch. Sollte doch alles glatt gehen ODER ?

    Ramona
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 71

    Also nochmal:
    Wenn der Kunde nur noch den Startknopf betätigen muß, dann ist die Maschine verwendungsfertig und das CE-Zeichen kommt von EUCH. Alles andere Finger weg.
    ATEX:
    Herrscht eine sogenannte Zone (StaubEx o.ä.) im Bereich, wo ihr Anlage aufstellt? Dann sofort Motor überprüfen, ob EX zulässig ist!!! Baumusterprüfung hin und her, der Motor muß EX sein. Deshalb (nochmals) Aufstellungsort vom Kunden klären lassen. Kann mir gut vorstellen, das beim Hineinkippen gewisser Materialien Ex- Zone entstehen kann.

    hadi
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 44

    Hallo Andreas,

    Sinn und Zweck der CE-Kennzeichnung ist doch, den Endverbraucher eine Maschine (dazu gehören auch Anlagen) zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu übergeben, die konform der geltenden Regeln gebaut und in Verkehr gebracht wird. Damit ist ein Schutzziel verbunden, nämlich der Schutz des Endverbrauchers vor unsicher gebauten Maschinen.

    Das bedeutet, dass der Letzt in der Kette – derjenige der in Verkehr bringt (verkauft, importiert, die Inbetriebnahme macht) – die Konformität erklären muß. Alle anderen Vorlieferanten stellen lediglich Herstellerbescheinigungen aus.

    Soviel zum Grundsätzlichen. Für dich heißt das:
    Ihr bringt die „Maschine“ nicht gebrauchsfertig „in Verkehr“.
    Ihr liefert unvollständg (z.B. nicht verkabelt).
    Ihr seit von eurem Kunden offensichtlich nicht ausreichend über die Einsatzbedingungen informiert worden (Explosionsschutz).
    Euer Kunden schließt die „Maschine“ an ein zuführendes /abförderndes System an, für das ihr in keiner Weise zuständig seit.

    Jeder einzelne dieser Gründe schließt die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung durch euch aus.

    Was euer Kunde dann gegenüber dem Endnutzer tut oder lässt, liegt in seiner eigenen Verantwortung.

    Wenn z.B. eine Engineering-Abteilung eine Anlage plant, montiert und in Betrieb nimmt,
    kann sie gegenüber dem Betreiber eine Konformitätserklärung abgeben, muß aber nicht.

    Wenn jedoch ein Ingenieurbüro das selbe macht, dann ist es dazu verpflichtet die Konformität zu erklären.

    Als Betreiber von Anlagen würde ich in beiden Fällen darauf achten.

    Gruß hadi

    PS.
    Baumusterprüfung ist etwas ganz anderes und hat nichts mit Explosionschutz zu tun.

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Servus Hadi und Ramona,

    also die Anlage wird von uns in Betrieb genommen, die INBETRIEBNAHME wurde vom Kunden gefordert und auch verkauft.

    Also müsste ich nach Hadi´s Ausführungen doch eine Konformitätserklärung ausstellen und das CE Kennzeichen aufbringen. ODER ?

    Eine Staub-Ex-Zone ist definiert. Antriebe, Endschalter sind selbstverständlich Ex-geschützt.

    Klar ist, dass die nachgeschalteten Organe bzw. Anlagenteile nicht in unseren Aufgabenbereich fallen also auch nicht von
    uns „zertifiziert“ werden.

    Gruß

    hadi
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 44

    Hallo Andreas,

    ich komme mit deiner Fomulierung,

    Zitat:
    “ also die Anlage wird von uns in Betrieb genommen, die INBETRIEBNAHME wurde vom Kunden gefordert und auch verkauft.“

    nicht ganz klar. Wer hat denn nun was gekauft oder verkauft?

    Falls euer direkter Kunde seinem Kunden etwas verkauft hat, dann muß er selbst die Konformität erklären, selbst wenn er euch mit der Inbetriebnahme beauftragt hat. In dem Fall führt ihr nämlich die Inbetriebnahme an Stelle eures direkten Kunden für euren direkten Kunden durch. Euer Kunde kann die Verantwortung die er gegenüber seinem Kunden hat nicht auf euch abwälzen. Verantwortung ist bekanntlich unteilbar.

    Immer schön die Reihenfolge einhalten:
    Ihr liefert an euren direkten Kunden ein Produkt plus Dienstleistung (IBN) ab. Er entlastet euch, indem er das Ergebnis anerkennt (z.B. Anlage läuft ordnungsgemäß -> Inbetriebnahmeprotokoll). Er bekommt die vereinbarte Dokumentation, aber keine Konformitätsbescheinigung.

    Wie euer direkte Kunde nun mit seinem Kunden klar kommt ist nicht euere Sache. Irgend etwas muß er doch für das Geld das er von seinem Kunden bekommt ja wohl auch noch tun müssen.

    Gruß hadi

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