Messgerät Marke Eigenbau2005-12-20T07:53:46+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Messgerät Marke Eigenbau

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  • QM-Dino
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    Moin,

    eine Frage, die vielleicht nicht 100% hierher passt, aber ich weiß, dass hier oft die besten Antworten kommen:

    Ich habe von einem Kunden aus der Schweiz ein Messgerät (eher so ne Art Prüfvorrichtung) bekommen. Das Ding wird elektrisch betrieben. (Die Funktion und der Zweck sind erstmal nicht so wichtig)

    Das Problem:

    Dieses Dingsbums hat weder ein TÜV Zeichen noch ein CE Dings oder sonstwas, ist also elektrisch eher als fragwürdig zu betrachten. (Von den Arbeitssicherheitsaspektem mal abgesehen)

    Wie gehe ich nun vor? Ich habe das Ding erstmal gesperrt, weil ich der Meinung bin, dass ich eine elektrische Sicherheitsprüfung oder sonstwas in dieser Art benötige. Wie gesagt, das Ding ist beim Kunden selber gebastelt worden.
    Habt ihr ne Ahnung, ob ich so eine Prüfung brauche und vor allem wer mir das machen kann? Letztendlich unterschreibt der mir ja, dass dieses Ding sicher ist.

    Dino

    hadi
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 44

    Hallo QM-Dino

    offenbar traut sich keiner aus dem Gebüsch, um dir weiterzuhelfen. Also versuche ich es mal, auch wenn du leider nur sehr wenig über das Ding sagen kannst.

    Es scheint sich um ein Einzelstück zu handeln, das nicht käuflich zu erwerben ist (In Verkehr gebracht wird). Daher entfällt die CE-Kennzeichung. Bleibt noch TÜV o.ä., wegen der Sicherheit.

    Dazu sollte ein Elektro-Sachverständiger (Elt-Fachkraft reicht nicht aus) beauftragt werden (wer beauftragt? dein Unternehmen? euer Kunde?), der einen Prüfbericht erstellt. Zu diesem Zweck muß er vom Auftraggeber die Prüfgrundlagen genannt bekommen. An dieser Stelle fehlen mir nun die Informationen über das Ding. Der SV prüft nämlich nur nach den Vorgaben des Kunden. Im allgemeinsten Fall ist das bei uns die VDE100. Wichtig ist auch, die Einsatzbedingungen zu nennen, z.B. wegen Explosionsschutz.
    Wenn der SV-Bericht vorliegt und alle ggf. darin genannten Mängel beseitigt sind, kannst du m.E. nach das Ding freigeben.

    Gruß hadi

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Danke,

    so ähnlich hab ich das auch meinem Cheffe erklärt und ihn darauf hingewiesen, wenn uns das Ding die Hütte als Rakete in die unendlichen Weiten des Nirwana rummst und die Versicherung das mitkriegt wir ein Problem haben.

    Daher hab ich dieses Dingsdabumsda erstmal weggesperrt.

    Dino

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