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Kann mir jemand sagen, ob ich Waagen, mit denen ich die Wareneingangsprüfung durchführe eichen muss?
Ich überprüfe die Stückzahl der Ware mit der Waage.
Muss sie geeicht sein, wenn wir Material an unsere Auftraggeber nach Stückzahl über die Waage erfasst ausliefern?
Bis jetzt kalibriere ich die Waagen mit F1 Gewichten. Aber immer wieder kommt die Frage nach Eichung auf. Und deshalb möchte ich dies eindeutig geregelt haben. Und hier in diesem Forum sind ja viele Fachleute da, die mir sicher weiter helfen können.
Gruß
GeriGeri
Hallo Geri,
das Problem hatten wir auch.
Habe danach im Internet gestöbert und bin fündig geworden.
Waagen wo Ihr ein Verkaufsgewicht ermittelt
müssen alle 3 Jahre geeicht werden.
Falls der Kunde eure Rechnung nach Gewicht beanstandet, habt Ihr immer einen Nachweis das die Waage i.O. ist.
Bei Beschädigungen u.s.w. ist dies natürlich
auch nicht mehr gegeben.
Die Waagen in der Fertigung werden von anerkannten Firmen je nach Benutzung jährlich oder alle 3 Jahre justiert und kalibriert.Tschüß
Hallo Geri,
wenn ihr die waage auch zur preis findung
einsetz ( stückzahl/preis) muss sie geeicht sein. Für innerbetriebliche vorgänge nicht !
Habe mich deswegen schon mit dem eichamt
rum gestritten, da ging es um packetsendungen
die wir nur ca. gewogen haben. Da machte der gute herr einen aufstand ohne ende – aber bei
packeten ist es so das der packetdienst sowieso alles nochmals wiegt.
Ich hoffe das hat etwas geholfen.Gruß aus dem Outback
Stefan
„Venceremos“ Wir werden Siegen !
Moin,
folgendes:
Eine Eichung ist NUR nötig, wenn ihr darüber mittels Gewicht einen Verkaufspreis ermittelt (z.B. Metzgerei etc.)
Kontrollwaagen zur Kontrolle der Stückzahl oder ähnliches unterliegen NICHT der Eichpflicht.
(Auskunft des Eichamts in Bamberg)
Das hab ich so meinem Auditor erklärt, da der vorher mal moniert hatte, dass unsere Waage im WA geeicht sein muss. Danach war das Thema vom Tisch.
Dino
Hallo Geri,
um es ganz konkret zu sagen:
1. Die Aussage von Dino ist richtig, sollte aber präzisiert werden. Geeichte Waagen sind nicht nur dann zu verwenden, wenn man über die Menge einen Preis ermittelt (in der Regel im Einzelhandel der Fall), sondern auch, wenn man bestimmte Mengen z.B. 25 kg eines Produktes in einem entsprechenden Gebinde verkauft (ist immer bei Sackabfüllungen oder IBC der Fall). Hier gibt es ebenfalls entsprechende Forderungen nach geeichten Waagen. Ausserdem unterliegt man dann auch noch den entsprechenden Gewichtstoleranzen, die gesetzl. verankert sind.
2. Da ihr die Waage für eure WEK einsetzt, ist es letztendlich euer Risiko, ob ihr eine behördlich dokumentierte Eignungsprüfung der Waage benötigt oder ob euch eure eigene Prüfung ausreicht. Interessanter ist hierbei doch, ob die Genauigkeitsklasse der Waage ausreicht, um die Masse jedes einzelnen Teils auch entsprechend zu erfassen und nach einem Rechenschritt die richtige Stückzahl auszugeben. Zur Prüfung der Genauigkeit/Auflösung der Waage benötige ich aber kein Eichamt.Schönes Wochenende!
IsoMan
Hallo Geri,
kann meinen Vorredner auch nur zustimmen. Der Faktor ist das Geld. Sobald das Wiegen damit zu tun hat, dass man für das Abgewogene Geld bekommt, muss die Waage geeicht werden. Gutes Beispiel ist die Metzgerei. Sie braucht geeichte Waagen, da du für deine 100 g Schinken Geld bezahlst. Denke der Fall ist klar, oder?
Gruß msb
ISO MAN,
hast den Nagel am Kopf getroffen.Hallo
Bei der Fragestellung ging es um die Anwendung bei der Wareneingangsprüfung, ich nehme an, um Stückzahldifferenzen festzustellen. Stückzahldifferenzen können zu Produktionsstillstand führen.
Was hier als Antworten kam mag vielleicht vor dem Gesetzgeber richtig sein, aber wenn das allgemeingültig ist, würden Prüfungen und damit ihre Ergebnisse mit ggf, fehlerhaften Prüfmitteln durchgeführt. Das kann doch nicht wahr sein. Auch fehlerhafte Mengen sind ein Mangel.
Wenn ich den Faden weiterspinne, würde das auch bedeuten, Waagen die ich zur Absicherung von Prozessen einsetze, oder Nachweis der Prozessfähigkeit, mittels welcher ich Mischungen herstelle (z.B. für 2-Komponenten-Klebungen) usw. usw. bräuchten nicht geeicht sein.
Das mag ich eigentlich nicht so recht glauben, oder verstehe ich etwas falsch?Gruß aus dem Süden
LotharMoin,
einfache Antwort: JA.
Es geht um EICHEN, nicht um KALIBRIEREN!
Dino
Hallo alle,
nochmals auf Lothars Aussage zurück zu kommen:
Sofern Eure internen Regelungen so festgeschrieben werden, dass eine regelmäßige Kalibrierung ausreicht, kann auf die Einchung sicherlich verzichtet werden. Es muss nur sichergestellt werden, dass die Kalibrierung in regelmäßigen Abständen und auf jeden Fall rückführbar durchgeführt erfolgt.
D.h., für die Kali müssen Gewichtsstücke verwendet werden, die über eine gültige Eichung oder DKD-Kalibrierung verfügen. Die Kalibrierung sollte wie folgt in vollem Umfang durchgeführt werden:
1) Visuelle Kontrolle auf Beschädigung, Nivellierung, mit Statusaufnahme und Belastungsprüfung im Arbeitsbereich (1 Gewichtsstück dass dem ungefähren regelmäßig gewogenen Gewicht entspricht mittig auf die Waage stellen, ablesen, dokumentieren und Abweichung berechnen)
2) Prüfung auf Reproduzierbarkeit (10x nacheinander die Belastungsprüfung durchführen, jeweils ablesen, dokumentieren und Abweichung berechnen)
3) Prüfung der Ecklast (Gewichtsgröße der Belastungsprüfung nacheinander mittig, hinten li., hinten re, vorne re., vorne li., nochmals mittig auflegen, ablesen, dokumentieren und Abweichung berechnen)
4) Linearitätsprüfung (Gewichte stufenweise in 5 bis 10 Größen vom Min bis Max des Wägebereiches nacheinander auflegen, jeweils ablesen, dokumentieren und Abweichung berechnen)
Punkt 1) sollte täglich vor Inbetriebnahme bis wächentlich, Punkte 1, 2 und 3 vierteljährlich und Punkte 1,2,3 und 4 jährlich durchgeführt werden, um die korrekte Funktion einwandfrei belegen zu können.Sofern die Waage „mobil“ ist, sollte auf jeden Fall nach Einbringen in einen anders klimatisierten Raum eine vollständige Kalibrierung erfolgen. Auf einem Wagen sollte die Waage zum Wiegevorgang nicht stehen („Unruhe“, Nivellierung).
Ebenfalls ist nach elektrischen/mechanischen Eingrifen, Justage, ungewollter Krafteinwirkung (Stöße, Kippen) eine vollständige Kali durchzuführen.
Kali darf erst erfolgen, wenn die Gewichte 1/2 – 1 Std. offen bei der Waage gelagert wurde und die gleiche Umgebungstemperatur erreicht haben.So können sicherlich wirtschaftliche Schäden vermieden werden, ohne dass es einer für den beschriebenen Einsatz der Waage ohnehin nicht erforderlichen Eichung bedarf. Dies ganze ist zwar ein etwas zeitraubender Prozess, der aber vom Geräteverantwortlichen schnell zur Routine werden kann und folglich die Produktsicherheit gewährleistet.
Gruss Alex
AnonymGast1. Februar 2006 um 17:25 UhrBeitragsanzahl: 2122So nebenbei:
Klar hat der Metzger eine geeichte Waage.
Aber er umgeht das Problem nach dem Motto:
Darf es etwas mehr sein ?Und schon sind aus 150 gewünschten Gramm Salami 175 Gramm geworden…ganz legal :-)
Das aber nur nebenbei :-)
Gruß
Martin S
Hallo zusammen,
jetzt geb ich meinen Text auch noch dazu ..*smile*
eichen und kalibrieren ist vom Thema quasi das selbe. Nur das beim eichen ein —–> staatliches Interesse vorhanden ist (Verbraucherschutz)<———, also nur der Eichbeamte es machen darf (wenige Ausnahmen: einige Hersteller dürfen auch eine innerbetriebl. Ersteichung durchführen). Die Gewichte des Eichbeamten sind nicht besser(genauer) als die der Gew.-KL. F1 zum Beispiel. Ihr könnt eure Gewichte auch selber kalibrieren. Mit einer um den Faktor 10x besseren Genauigkeit. Wenn nur 0,1 Gramm verlangt werden zum Beispiel reicht eine Waage die 0,01 Gramm genau ist. .usw.
Das Thema wurde hier schon oft bearbeitet .. bitte mal stöbern.so denn .. viel Spass noch
Yoschua
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