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Hallo erstmal an alle,
ich habe folgendes Problem, unser Qualitäter ist vor ein paar Monaten aus der Firma ausgeschieden. Und nu steht das nächste Audith an und ich muss die Mängelliste des TÜV abarbeiten. Ein Punkt ist, dass die Kompetenzen und Aufgaben des QMB festgelegt werden sollen. Ich weiß aber nicht wie weit diese gehen dürfen oder sogar gehen müssen. Deshalb wäre es nett wenn mir jemand sowas mailen könnte oder eine Beschreibung über den Inhalt geben könnte.
Zur Info: Metallverarbeitender Betrieb, haupsächlich Automobilindustrie und DB Zulieferer, 60 MA.Hallo,
hier eine kurze Zusammenfassung bezg. der Aufgaben des QMB. So haben wir sie im Handbuch aufgeführt:Die QMB ist der Geschäftsleitung direkt unterstellt (Stabsstelle). Sie koordiniert und steuert alle qualitätssichernden Tätigkeiten. Sie ist zuständig für:
• die Planung, Einführung, Koordination und Überwachung der qualitätswirksamen Maßnahmen in den verschiedenen Unternehmensbereichen gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2000
• die Erstellung, Ausgabe und Änderung des QM-Handbuchs sowie anderer QM-Dokumente, wie Verfahrensanweisungen, Prüf- und Arbeitsanweisungen und Formulare
• die Festlegung und Koordination interner Qualitätsaudits und Förderung des Qualitätsbewußtseins
• die Auswertung von Qualitätsproblemen und Qualitätsabweichungen sowie das Überwachen der Wirksamkeit von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, QM-Bewertung
• Planung und Koordination von internen Mitarbeiterschulungen im Rahmen der Qualitäts-Sicherung
• Betreuung von Kunden bzw. Kundenbeauftragten bei Audits bzw. Anfragen zu Qualitätsmaßnahmen der Firma
• Planung und Organisation der Prüfmittelüberwachung in Zusammenarbeit mit dem Prüfmittelbeauftragten (PMM)
• Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich der Norm ISO EN 9001:2000.Ich hoffe, ich konnte Dir damit ein wenig weiterhelfen.
Grüße,
BettinaDas ging ja richtig Fix! Diese Beschreibung kann ich sehr gut gebrauchen, danke Bettina.
Hallo zusammen,
in Vorbereitung auf die TS16949 verlangt unser Auditor, das in der Stellenbeschreibung oder wie bei uns genannt „Funktionsbeschreibung“ auch festgelegt sein soll
* Wer ist Beauftragter des Kunden
* Wer hat welche Befügnisse? Wobei hier der Punkt „Wer darf was und wie (i.A. / i.V.) unterschreiben“ angesprochen wurde
* Wer darf welche Kundeninformationen an welche Mitarbeiter weitergeben.
* Wer hat welches Budget zur Verfügung?Kennt ihr diese Anforderungen auch?
Für mich war bzw. ist das recht neu. Geht durch eine zu eindeutig beschriebene Stelle und zu viele Regelungen und Vorschriften die Flexibilität nicht verloren.
Ich möchte vermeiden das man sich den halben Tag nur mit der Frage beschäftigt welche Berechtigung man hat und was man tuen soll und darf wobei die eigentliche Aufgabe liegen bleibt.Gruß
Frankie_D -
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