Werkszeugnis 3.12005-12-09T11:41:30+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Werkszeugnis 3.1

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    Beiträge
  • dMatze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 39

    Hi,
    muss bei einer Erstbemusterung an die Automobilindustrie ein WZ 3.1 für Stahl dazu, oder reicht ein 2.2?
    Habe gerade n´büschen Stress mit einem unserer Kunden, der auf ein 3.1 besteht, welches zusätzliche Kosten und Mehraufwand verusacht.
    Im VDA Band 2 und in den PPAP Vorgaben habe ich keine genaue Definition gefunden (oder auch vieleicht übersehen ;) )
    Auch in den QSV´s steht nix genaues, sondern nur Verweise auf VDA oder PPAP.
    Danke schon mal im Voraus

    Gruß dMatze

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Matze,

    wir sind Autozulieferer und seit zig Jahren fordern die Kunden das APZ nach 3.1, Norm hin Norm her.
    Die Kosten und der Mehraufwand halten sich auch in Grenzen. Unsere Materiallieferanten liefern das APZ stets mit ihrer Granulatlieferung mit, kostenfrei.
    Die Norm dazu heißt übrigens DIN EN 10204.
    Fazit bei uns muss das APZ jedesmal dabei sein.

    Gruß msb

    qs-man
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 66

    Hi dMatze,
    wir sind unter anderem Zulieferer für Zulieferer der Automobilindustrie und auch bei uns wird das besagte APZ 3.1 nach DIN EN 10204 ständig verlangt.
    Habe aber auch veststellen müssen das andere Kunden überhaupt keine Ahnung haben was sie da so verlangen bezw. brauchen ;-)
    Ich würde also nen APZ 3.1 mitschicken und gut, denn so wie auch bei msb ist der Aufwand im gegesatzt zu nem 2.2 nicht sonderlich größer.

    MFG qs-man

    dMatze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 39

    Hi, msb und qs-man
    also ein 3.1 Zeugnis ist schon ein deutlich größerer Aufwand als ein 2.2, da dieses Zeugnis nur von einem unabhängigen Sachverständigen Chargenbezogen ausgestellt werden darf (Siehe DIN EN 10204). Dadurch entstehen Kosten von gut und gerne 150€ (zumindest bei Blech) und wird im Kaltgewalzten Bereich gar nicht oder nur selten ausgestellt.
    Anyway,
    die Sache ging folgendermaßen aus: In keiner Norm (VDA,PPAP)und in keiner Kunden QSV habe ich einen Hinweis auf die Ausführungsart der Prüfzeugnisse gefunden. Der Kunde war einigermaßen verdutzt, gab mir aber dann auch Recht.
    Also meine ich, wenn es keine gesonderte Forderungen gibt, reicht ein 2.2 Werkszeugnis aus.

    Gruß
    dMatze

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