Referenzmuster (Bezugsmuster)2005-12-07T13:23:54+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Referenzmuster (Bezugsmuster)

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    Beiträge
  • sonne
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 51

    Hallo zusammen,

    bei einer Erstbemusterung nach der TS (PPAP) ist unter Punkt 17 bei fast allen Vorlagestufen die Ablage eines Referenzmusters gefordert, ideal das protokollierte an welchem die Vermessung/en durchgeführt wurden.

    Meine Frage ist nun, wie schaut das bei der ISO 9001 aus!?

    Gruß Sonne

    Robert007
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 91

    Hallo Sonne
    In der ISO wird das so viel es weis nicht dezitiert gefordert. Aber es schadet nicht wenn man das Muster aufgewahrt. Stell Dir nur vor Dein Kunde sagt z. b. nach einen Jahr da ja ist ein Mangel. „Dieser Fehler war sicher schon immer“. Dann hast Du die Chance dich freizubeweisen, da Du ihm ja den Teil mit Protokoll vorlegen kannst. Eine Protokoll alleine könnte man ja nachher auch noch schreiben. Aber so ist es durchgängig.
    mfg
    Robert

    Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten ;-)

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo Sonne,

    1.Es gibt keine Bemusterung nach TS, es wird entweder nach VDA, QS9000 oder einer sonstigen Automotiv-Vorgabe bemustert.
    Die franzosen kochen da zum Beispiel ihr eigenes Süppchen.

    2.Wie viele Musterteile als Referenz abglegt werden, sollt in den jeweiligen Vorgeben stehen.

    Gruss Carlos

    sonne
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 51

    Hallo Robert007, Hallo Carlos,

    vielen Dank für Euere Antwort.

    Carlos meine Frage war, wenn jetzt ein Unternehmen nach ISO 9001 zertifiziert ist und eine Bemusterung ohne Lastenheftvorgabe oder auch QSV durchführt (nicht nach VDA u. nicht nach QS9000) sind diese nun lt. Norm verpflichtet ein Referenzmuster aufzubewahren!?

    Gruß Sonne

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Sonne!

    Bitte, bitte, bitte, besorg Dir die ISO und LIES sie!!!
    Es steht in Wirklichkeit sehr wenig in der ISO. Fast alles entspricht dem gesunden Menschenverstand (zumindest für größere Unternehmen). Details zu irgendwelchen Verfahren werden nirgendwo vorgeschrieben!

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Sonne!

    Das Unternehmen ist nicht zur Aufbewahrung eines Referenzmusters verpflichtet. Aber das Unternehmen muß nachweisen, warum die Ergebnisse mit i.O. bewertet wurden und da ist ein Stück Papier nicht immer hilfreich. Aber das könnt ihr alles selbst entscheiden. Im Zweifel, sprech dich doch mit dem Kunden ab. Auch wenn er keine Vorschriften macht, könnt ihr mit ihm doch Vorschriften oder Regelungen festlegen.

    Gruß
    Michael

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