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Hallo zusammen,
schreibt die VDA vor, wieviele Meßlinge bei der Erstellung eines EMPB´s komplett vermessen werden müssen.
Mein Kollege hat gemeint es sind fünf St. je Formnest (bei Mehrfachauslegung wie z.B. Spritzguß). Habe bisher immer nur eins je Formnest komplett vermessen bzw. vermessen lassen.
Kann dies evtl. auch nach Kundenabsprache festgelegt u. definiert werden?
Was sagt die Norm?Gruß Sonne
Hallo sonne,
dein Kollege hat schon recht, 5 Stück pro Formnest komplett ausmessen.
Mit je einem pro Formnest, kannst du keine Streuung pro FN erkennen.Gruss Carlos
Hallo Carlos,
vielen Dank für Deine Antwort.
Versteh ich nicht so recht, hab doch auch noch WSC-Maße (SPC-Maße) auf einer Zeichnung, an welchen ohnehin die Prozeßfähigkeit (ppk, später cpk) und somit auch die Streuung ermittelt werden kann.
Ist meiner Meinung nach voll aussagefähig und vor allem zeit.-kostenneutral.
Ist die Stückzahl wirklich vorgeschieben und wenn ja wo steht das in der Norm?
Gruß Sonne
Hallo sonne,
also wenn Ppk-Werte verlangt werden, muss du diese aus dem selben Prozess, bzw. Fertigungsauftrag nehmen, aus welchem du die 5 Musterteile entnommen hast.
5 Muster sind in den meisten Unternehmen die gängige Musteranzahl, im VDA Band 2 steht unter Punkt 4.5.2 :“Die Losgrösse muss zwischen Kunde und Lieferant unter Berücksichtigung der Produktart vereinbart werden.Dies gilt auch für die Anzahl der zu bemusternden und die Anzahl der zu liefernden Muster.“Gruss Carlos
Hallo sonne,
also wenn Ppk-Werte verlangt werden, muss du diese aus dem selben Prozess, bzw. Fertigungsauftrag nehmen, aus welchem du die 5 Musterteile entnommen hast.
5 Muster sind in den meisten Unternehmen die gängige Musteranzahl, im VDA Band 2 steht unter Punkt 4.5.2 :“Die Losgrösse muss zwischen Kunde und Lieferant unter Berücksichtigung der Produktart vereinbart werden.Dies gilt auch für die Anzahl der zu bemusternden und die Anzahl der zu liefernden Muster.“Gruss Carlos
Das kann man nur unterschreiben :-))
Hallo,
reichen denn 5 Einzelteile?
Welche Aussage bekomme ich denn damit??Brauch ich da nicht eine vorläufige Prozessfähigkeit?
Hallo,
reichen denn 5 Einzelteile?
Welche Aussage bekomme ich denn damit??Brauch ich da nicht eine vorläufige Prozessfähigkeit?
Es ging bei der Frage um die Stückzahl zur dimensionellen Vermessung bei der Erstellung des EMPB´s ; nicht um die Stückzahl zur erstellung einer Prozessfähigkeit, die ist natürlich ein wenig höher als 5 ;-)
Muß der Lieferent im EMPB nicht die Fähigkeit der Maße aus den Zeichnungen nachweisen?
Zumindest die als Q-Wichtig gekennzeichneten (siehe Beitrag: Qualitätswichtige Merkmale)!Hallo Carlos, Hallo Harm,
im VDA Band 2 steht unter Punkt 4.5.2 :“Die Losgrösse muss zwischen Kunde und Lieferant unter Berücksichtigung der Produktart vereinbart werden. Dies gilt auch für die Anzahl der zu bemusternden und die Anzahl der zu liefernden Muster.“
Wenn ich das richtig verstehe, schreibt hier die Norm nicht die Stückzahl vor. Dies sind Absprachen die mit dem Kunden/Lieferanten evtl. bei einem QVP Gespräch definiert werden können/sollten. Macht meiner Meinung nach auch Sinn denn wie gesagt, die Fähigkeitsindizes sollten ohnehin ermittelt werden.
Gruß Sonne
Hallo Carlos, Hallo Harm,
im VDA Band 2 steht unter Punkt 4.5.2 :“Die Losgrösse muss zwischen Kunde und Lieferant unter Berücksichtigung der Produktart vereinbart werden. Dies gilt auch für die Anzahl der zu bemusternden und die Anzahl der zu liefernden Muster.“
Wenn ich das richtig verstehe, schreibt hier die Norm nicht die Stückzahl vor. Dies sind Absprachen die mit dem Kunden/Lieferanten evtl. bei einem QVP Gespräch definiert werden können/sollten. Macht meiner Meinung nach auch Sinn denn wie gesagt, die Fähigkeitsindizes sollten ohnehin ermittelt werden.
Gruß SonneGenau das hatte Carlos doch geschrieben und ich hatte dem zugestimmt ????
Hallo zusammen,
was ist denn noch nicht klar?
Musterteile für EMPB hat nichts mit Fähigkeiten zu tun, diese stehen zwar auf dem gleichen EMPB, werden aber über den ganzen Prozess ermittelt.Gruss Carlos
Hallo Carlos, Hallo Harm,
vielen Dank für Eure Unterstützung, nun ist es klar ;-)
Gruß und schönes WE….
Sonne
Hallo Sonne,
die „Vorschreiber“ haben nach meiner Kenntnis Recht: Fünf Muster sind üblich.
In der VDA 2 heißt es aber nur: Anzal der Muster >=0. – Du darfst Deinem Kunden im Rahmen einer Erstbemusterung also keine negative Anzahl von Mustern schicken.
Gruß
WH
In der VDA 2 heißt es aber nur: Anzal der Muster >=0. – Du darfst Deinem Kunden im Rahmen einer Erstbemusterung also keine negative Anzahl von Mustern schicken.
Sorry, aber der ist echt klasse :-)))))
Ich stelle mir gerade die Durchführung einer Zusendung von negativer Musteranzahl vor ;-))
Zu der Überlegung von Harm passt folgende Geschichte:
Ein Haus wird von Geheimdienstlern 24 Stunden lang beobachtet. In dieser Zeit betreten zehn Personen das Gebäude, elf verlassen es.
Drei Wissenschaftler werden mit der Auswertung beauftragt.
Der Biologe: „Die müssen sich vermehrt haben.“
Der Physiker: „Was soll’s, zehn Prozent Messtoleranz müssen drin sein.“
Der Mathematiker: „Wenn jetzt wieder einer hineingeht, ist keiner drin.“WH
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