DIN 10204 2.2 3.1 + Spektralanalyse2005-11-07T15:18:14+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement DIN 10204 2.2 3.1 + Spektralanalyse

Ansicht von 8 Beiträgen – 1 bis 8 (von insgesamt 8)
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  • fehling
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    Beitragsanzahl: 4

    Hallo zusammen,

    kann ich als Hersteller von Maschinenteilen nach einer Spektralanalyse am „Materialbrocken“ für ein Einzelteil dessen Ergebnisse hernehmen und ein 3.1-Abnahmeprüfzeugnis erstellen, oder brauche ich auch noch ein 3.1 von meinem Materiallieferanten?

    Kann ich bei gleicher Verfahrensweise an der Rohmaterialcharge 2.2-Werkszeugnisse für die daraus erzeugten Teile ausstellen.

    Danke im Voraus für zahlreiche Beiträge

    Der Assistent

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Du benötigst vom Lieferanten ein Abnahmeprüfzeugnis, oder seit Ihr nach DIN 17025 akkreditiert?
    Es reicht nicht nur eine Spektralanalyse? (Zugfestigkeit, …..)

    fehling
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Nein, wir sind nicht nach DIN 17025 akkreditiert.
    Es geht hier um den Nachweis der verwendeten Materialien (1.4401 bzw. 1.4571).

    Ist das dann für das 2.2 ausreichend?

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Warum verlangst Du das WZ nicht gleich vom Lieferanten, dann ersparst Du Dir sehr viel.
    Aber es geht mit einem 2.2 auch.

    fehling
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Die Maschinenteile wurden schon produziert. Die Maschine ist fast fertiggestellt und geht jetzt an einen Kunden, der 2.2 verlangt. Das wussten wir im Vorfeld nicht.

    Sicherheitshalber frage ich nocheinmal. Mit den Prüfergebnissen aus der Spektralanalyse kann ich ein eigenes 2.2 ausstellen, oder?

    Für das 3.1 brauche ich den Nachweis meines Materiallieferanten (meist die Ergebnisse aus Analyse der Schmelze), den ich an den Kunden weiterreiche?

    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    Hallo fehling,

    kann mich nur der Aussage von pen_26 anschliessen, verlange das WZ vom Lieferanten/Hersteller, denn beim Bearbeiten des Werkstoffes kann dieser ebenfalls leiden und das kriegst du mit einem Funkenspektrometer nicht unbedingt raus. Ausserdem denke ich, hat euer Lieferant die Materialien vermutl. mit Spezifikation beschafft. Dann soll er die auch weiterleiten.

    Keep on fighting!

    fehling
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Im nachhinein werde ich kein WZ vom Mat.lieferanten bekommen.
    Würde bedeuten, ich muss einen Großteil der Teile neu auflegen, neues Mat. beschaffen,…
    Das ist teuer und zeitintensiv.

    In der Norm steht doch nichts davon, dass das 2.2 vom Material(lieferanten) stammen muss, sondern nur, dass der Hersteller (ich als Maschinenbauer) bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung (z.B. Mat. hat 1.4507 zu sein) entsprechen, mit Angabe von Ergebnissen der nichtspezifschen Prüfung (eine Spektralanalyse an einem Einzelteil selbst wäre ja sogar eine spezifische Prüfung).

    Wie ist euere Meinung dazu?

    In der Vergangenheit haben wir bestimmte Teile auf Kundenwunsch hin schon immer abgefunkt und die Ergebnisse der Spektralanalyse dieser Teile der Dokumentation beigelegt. Mich würde halt interessieren, ob ich das auch als WZ nach 2.2 laufen lassen kann.

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Hallo fehlinger,
    kennst Du die Norm für Baustähle – Allge. techn. Lieferbedingungen EN 10025?
    Wenn Du kein WZ bekommst, kannst Du Dir bei einem Akkredierten Prülabor eines erstellen lassen.
    Die Funkenprobe ist etwas gewagt.

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