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Hallo,
wir bintegrieren in unser zertifiziertes QM-System jetzt den Arbeitsschutz. Was mir noch fehlt ist eine Verfahrensanweisung bei Arbeitsunfällen. Nach meiner Meinung sollte da auch das Verfahren geregelt sein, bei kleinen Verletzungen und nicht nur bei gößeren Unfällen. Hat jemand so eine schon mal erstellt, oder kann mir jemand dabei helfen? Denn ich muss, wenn es das schon gibt nicht neu erfinden.
Gruß
GeriGeri
Hallo Geri,
ich würde folgendes Verfahren vorschlagen:
Alle Arbeitsunfälle müssen der entsprechenden Stelle (Sicherheitsfachkraft, Personalabteilung) gemeldet werden. Aus diesen werden dann Unfallkennzahlen je nach Abteilung und Art der Verletzung ermittelt, die einen guten Hinweis für Verbesserungspotential geben.
Bei Unfallschwerpunkten sollten dann entsprechende Gefährdungsbeurteilungen bzw. Betriebsanweisungen erstellt werden.Spannend wird es dann, wenn ihr Beinaheunfälle erfassen wollt. Diese sind natürlich am wertvollsten, weil sie gefährliche Situationen erfassen, ohne dassmItarbeiter zu Schaden kommen. Hierzu gibt es sehr kontroverse Diskussionen, wie man das am besten tut. Das Spannungsfeld geht von hochmotivierten Mitarbeitern, die selber solche Ereignisse melden bis hin zu Vergütungen für alle gemeldeten Beinaheunfällen.
Ich hoffe, dass hilft dir im Groben ersteinmal weiter,
viele GrüßeQMarc
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Wer noch nie einen Fehler gemacht hat, hat sich noch nie an Neuem versucht.
(Albert Einstein)Bitte dran denken: Ausbildung als Ersthelfer unbedingt erforderlich, je nach Grösse des Betriebes auch Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsfachkraft. Auf diese kann man sich bei einem Audit beziehen – sie sind ja schliesslich dafür ausgebildet.
HPH
Hallo Geri,
sprich mit deiner FASI darüber. Es gibt da ganz konkrete Regelungen, die von Seiten der BG und des Amtes für Arbeitsschutz gefordert werden. Weiterhin sollte euer FASI eine monatliche Betriebsbegehung zwecks Unfallquellen etc machen und dokumnetieren. Wir haben bei uns die OHSAS 18001 integriert, damit kann man strukturiert arbeiten.
Keep on fighting!
AnonymGast7. November 2005 um 10:11 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo Geri,
in die VA gehört m. E. folgendes rein:
Unfalldefinition – welche Arten von Unfällen gibt es?
– Beinahe-Unfälle
– Erste-Hilfe-Leistungen
– Arbeitsunfälle mit ärztlicher Behandlung mit/ohne ArbeitsausfallWas muss ein Mitarbeiter (bzw. seine Kollegen oder der Vorgesetzte) tun, wenn sich ein Unfall ereignet?
– Durchgangsarzt
– Sofortmeldung (intern)Wie sind Dokumentation und Meldewege für die einzelnen Unfallarten definiert?
– Verbandbuch (für Erste-Hilfe-Leistungen)
– Unfallanzeige an die BG (wenn meldepflichtiger Unfall)
– sonstige interne RegelungenWie ist die Unfalluntersuchung geregelt?
– Wer ist beteiligt (SiFa, Sicherheitsbeauftragter, Betriebsrat, verunfallter Mitarbeiter, Vorgesetzter…)?
– Wie wird die Unfalluntersuchung dokumentiert?Welche Auswertungen/Statistiken über das Unfallgeschehen gibt es?
Das wären aus meiner Sicht einige wesentliche Punkte. Schreib´ mir eine Mail, wenn Du noch mehr Informationen brauchst.
Frank R.
Kleine Verletzungen kommen in das Verbandsbuch und für die großen Arbeitsausfall > 2 Stunden oder Durchgangsarzt füllt Ihr ein Form aus. So haben wir das geregelt
Hallo Geri,
schau mal in Deinen Briefkasten.
Gruß
ElkeHallo Elke,
darf ich auch mal in meinen Brifkasten schauen?
Danke und Tschüß
Hallo Elke,
möchte auch Post haben wollen ;-)
Danke
Gruß aus dem Outback
Stefan
„Venceremos“ Wir werden Siegen !
Hallo Elke,
darf ich auch mal in meinen Brifkasten schauen?
Ausnahmsweise ;-))
Danke und Tschüß
Hallo Elke,
möchte auch Post haben wollen ;-)
Danke
Gruß aus dem Outback
Stefan
„Venceremos“ Wir werden Siegen !
Du jetzt haben…;-)
Hallo Elke,
vielen Dank füpr deinen Beitrag. Kann ihn gut gebrauchen. Ich hab schon eine VA zum Teil fertiggestellt. Aber in deiner Arbeitsanweisung sind noch einige gute Anregungen für mich, die ich sonst vergessen hätte. Es ist doch klasse, wenn einem so gehoöfen wird. DANKE!Geri
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