Hallo Marco,
wenn ihr einen Datenschutzbeauftragten habt, dann, weil ihr gesetzlich dazu verpflichtet seid. (BDSG) Alle weiteren Verpflichtungen erwachsen daraus. Daher würde ich diesen Prozess nur allgemein mit dem Verweis auf Gesetz beschreiben. Vorlagen oder Checklisten könnte ich dir, möchte ich dir aber nicht geben, da das Feld dermassen (sogar bundesländer-)spezifisch ist, dass das überhaupt keinen sinn macht, Euer Datens.beauft. und die zust. Landesbehörde sind dabei jedoch sehr hilfsbereit. (Kann jedoch dann auch zu einem freundlichen Audit (wie bei uns jetzt) kommen :-) )..
Viele grüße,
hccv