Hallo liebes Forum,
ich hab mal ein EfB-Problem. Passt zwar nicht so richtig hierher, aber bei so hochkonzentriertem KnowHow wie hier kennt sich sicher der ein oder andere damit auch aus.
Wir sind ein Betrieb mit 5 Standorten. Alle zertifiziert nach 9001, 14001 und EfB. Seit 1.6.2005 dürfen Abfälle nicht mehr unbehandelt deponiert werden und wir mussten unsere Havariekonzepte umgestalten. Bisher haben wir in Havariefällen die Anlieferungen immer an andere eigene Standorte (alles Entsorgungsfachbetriebe nach EfBV) umgeleitet. Das ist jetzt nicht mehr möglich und im Havariefall wird auf einen externen Partner ausgewischen. Dieser hat vorerst kein EfB-Zertifikat.
Liegt bei einem reinen Havariefall eine Unterbeauftragung nach § 7 Abs.3 EfBV vor?
Wie seht ihr das?