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Hallo zusammen,
hätte da mal eine prinzipielle Frage an Euch!
Wenn ein Unternehmen nach TS zertifiziert ist, wie müssen dann die EMPB´s der Lieferanten aussehen.
Müssen diese dann alle PPAP einreichen oder wird auch noch ein EMPB nach VDA akzeptiert.Gruß
Sonnegrundsätzlich gilt (immer noch) der EMPB nach VDA und ist für die TS auch ausreichend. PPAP ist normalerweise ein zusätzliches Kriterium, das im QVP festgelegt werden muss.
Grüsse aus dem regnerischen Haan
Peter der WebhahnHPH
Hallo Sonne,
am Anfang genügt auf jeden Fall noch EMPB nach VDA, denn die Lieferantenentwicklung braucht seine Zeit. Gedanke der TS ist es nach einer gewissen Zeit auch seine Lieferanten als TS-zertifizierte Lieferanten zu haben. Aber das geht wie gesagt nicht von heute auf morgen. D.h. in der Übergangsphase ist es sicher kein sofortiges Muss. Der Kunde ist sicher damit zufrieden, wenn man nachweisen kann, dass an diesem Thema arbeitet.
Gruß msbLieferanten sollten zwar grundsätzlich zum Wunsch-QMS „entwickelt“ werden, allerding reicht es vollkommen aus, wenn die Lieferanten des Zulieferers nach VDA bemustern (+IMDS pflegen) und nur der Bauteillieferant (Komplettierer) PPAP bedient.
So ist es bei uns.Gruß
NadjaHallo zusammen,
vielen Dank für Eure Info.
Da unsere Lieferanten im Momenet stellenweise noch Probleme haben einen relativ aussagefähigen und übersichtlichen EMPB zu erstellen würde ich ein Problem sehen, wenn diese von heute auf morgen PPAP einreichen müssten. Schritt für Schritt aufbauen heist hier das Motto.
Mein Kollege möchte eine hauseigene Bemusterungsmatrix erstellen (ähnlich PPAP), gegen diese ich mich jedoch sehr auflehen.
Wenn die Lieferanten nun im nächsten Schritt ihre Bemusterungen nach VDA durchführen, kann eben hier die Vorlagestufe dem Lieferanten entsprechend gewählt werden.
Mein Kollege möchte je nach Klassifizierung der Teile (A,B,C,D) eine Art PPAP einfordern, obwohl dies in der Praxis derzeit noch nicht denkbar und vor allem umsetzbar wäre, weil eben die Lieferanten noch nicht so weit sind.
Es gibt derzeit nur 2 von ca.800 Lieferanten die PPAP o.ä. umsetzen können. QVP Gespräche finden derzeit auch nicht statt, in welchen dann zumindest im nachhinein bestimmte Dinge abgeklärt, gefordert werden können. Auch bei diesem Punkt meint mein Kollege, diese Dinge könne man alle über ein Audit (Prozeß) in die Wege leiten. Ich denke aber für das Produkt ist das QVP ein absolutes muß.Wie seht Ihr das?
Gruß
SonneHallo, benötige zu meinem letzten Beitrag unbedingt Eure Stellungnahme!
Danke Sonne
Hallo Sonne,
generell solten Lieferanten im Vorfeld wissen, was Ihr das Projekt alles benötigt.
Wie die Q-Planung (APQP) zu generieren ist, nach welchem Verfahren die Bemusterung (PPAP) durchzuführen ist, welche Merkmale wichtig sind (SC/CC), wo SPC anzuwenden ist ppm-Vereinbarung, Reklamationsablauf usw..
Das alles packst Du in eine Qualitätssciherungsvereinbarung (QSV)und lässt diese vom Lieferanten abzeichnen, bevor irgendein Vertrag zustande kommt.
Dann weiß der Lieferánt genau was von ihm verlangt wird.Spruch:
Sag was Du willst und Du bekommst was Du brauchst!Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !
Hallo qualyman,
das Problem ist nur ich bekomme so gut wie gar nicht mit, wenn Aufträge kurz vor der Vergabe stehen. Weiterhin erhalte ich auch keinen Einblick in die Lieferantenselbstauskunft, welche ohnehin nicht konsiquent eingefordert wird. Mit hinzu kommt auch noch, daß der Einkauf im Hauptwerk sitzt und ich im Zweitwerk, welches erst hinzugezogen wird, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.
Es wird zwar groß von APQP gesprochen aber es lebt leider nicht.
Wie kann ich Deiner Meinung nach hier Abhilfe schaffen.
Gruß und schönes WE
Sonne -
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