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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Vertragsprüfung
Zitat Normtext:
In einigen Fällen, z.B. bei Internetverkäufen, ist eine formale Bewertung jedes einzelnen Auftrages nicht praktikabel. Statt dessen kann sich die Bewertung auf zutreffende Produktinformationen wie z.B. Kataloge oder Werbematerial beziehen.
Was versteht Ihr unter diesen zutreffenden Produktinformationen, die eine formale Bewertung nicht erforderlich machen?
Habt Ihr Beispiele welche Informationen das sind?
Ich verstehe das so, wenn ich bestimmte Produktinformationen festgelegt habe, brauche ich keine Aufzeichnungen über die Bewertung mehr zu führen.
Stephan
Moin Stephan,
das würde ich ähnlich sehen.
Mein Beispiel wäre wie folgt:
Für den Prozess Abheften verwendest Du Ordner mit 4 Ösen. Dafür brauchst Du einen Locher, der eben 4 Löcher machen kann (festgelegte Anforderung im Prozess). Der Internetanbieter (z.B. Memo) bietet einen Locher mit genau den Spezifikationen im Angebot an.
Der wird dann gekauft un fertich is.
Willst Du dann noch überdokumentieren und irgendeine Aufzeichnung führen?
Gruß aus dem Norden
QMarc
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Wer noch nie einen Fehler gemacht hat, hat sich noch nie an Neuem versucht.
(Albert Einstein)
Hallo Q Marc,
Ich und überdokumentieren :-)
Dann müste ich doch eigenlich das immer bei Katalogware anwenden können, oder ?
Aufzeichnung also nur bei komplexen Vorgängen wie Entwicklungen oder Sondernbestellungen-Anfertigungen?