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Hallo zusammen,
verfolge schon längere Zeit dieses Forum und bin schwer begeistert -)
Nun hab ich auch mal eine Frage: Wenn der freigegebene Auditplan für die internen Audits aufgrund von Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Audittermine überarbeitet wird, muss dieser überarbeitete Plan nochmal freigegeben werden? Muss auch eine Begründung dazu, wieso der nicht eingehalten wurde?
(Ist wahrscheinlich ne dumme Frage, aber ich hoffe trotzdem auf eine Antwort)Gruß,
CurleyHi Curley,
na klar muß das Update des Auditplanes auch von der GF freigegeben werden! Das von der GF freigegebene Original wurde ja schließlich abgeändert.
Und begründe darin plausibel, warum dieser abgeändert wurde. Ist für den GF dann sicherlich auch interessant, was die Gründe waren (Resourcenplanung, Mitarbeit am QMS usw.).Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !
Hi Curley,
Du kannst auch einen zweiten Auditplan benutzen, in dem die Umsetzung der Audits dokumentiert wird (eventl. farbliche Markierung der Abweichungen vom Original).
Dieser wird dann ebenfalls vom GF unterschrieben und ist Bestandteil des Reviews.Viele Grüße
Qmarc
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Wer noch nie einen Fehler gemacht hat, hat sich noch nie an Neuem versucht.
(Albert Einstein)Hallo,
ich handhabe es immer so, dass ich mir nur die Version 01 des internen Auditjahresplanes 01 freigeben lasse.
Die Version mit den Terminänderungen oder auch verschobenen Audits stellt für mich ein Arbeitspapier dar, dass ich nicht freigeben lasse.
Grüße
Hi Q-Manager,
sehe in Deiner Beschreibung als Auditor folgende Lücke:
– Der verabschiedete Auditplan wird abgeändert. GF geht davon aus, daß alles nach Plan verläuft.
– Änderungen bekommt die GF gar nicht mit, auch nicht die Gründe hierfür. GF kann dann auch nicht eingreifen
– Im negativen Fall schrumpft der von GF freigegebene Auditplan derart zusammen, daß eine zeitgerechte Systemüberprüfung nicht oder zu spät erfolgt– Für mein Dafürhalten bräuchte, bei Deiner Vorgehensweise, die GF ja gar nicht den Auditplan freigeben, da diese die Änderungen resp. Auditstatus ja sowieso nichts mitbekommt.
Was sagt denn die Qualitäter-Riege dazu?
Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !
Qualyman hat vollkommen recht. Änderungen sind von der GF zu genehmigen. Wenn es sich nur um eine KW-Verschiebung handelt kann man natürlich eine Ausnahme machen.
Wahrscheinlich ist es so, dass die QMB-Termin- oder Inhaltsverschiebungen durch Verheimlichung gedeckt werden können, wenn man die GF nicht einbezieht, die i.d.R. mit diesem Teil des QMS nicht weiter „belästigt“ werden will. Solls ja geben…
Geht es um systematisches Aussitzen der wirklich arbeitsaufwendigen Audits, um sich vor dem Aufwand zu drücken, würde ich das Druckmittel „erneute Freigabe durch die GF“ anwenden.
Gruß
NadjaHallo,
wie in der Frage von „Curley“ steht geht es nur um die Terminverschiebung und nicht um Inhaltliche Änderungen am Auditplan.
Für terminliche Verschiebungen von 1-2 KW muss ich den Plan nicht noch einmal von der GL freigeben lassen.
Ich habe dafür im Plan eine Spalte (Ist – Termin) eingefügt und halte somit die Durchführung fest.
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