Änderungen von Dokumenten (z.B. Zeichnungen)2005-10-11T12:46:45+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Änderungen von Dokumenten (z.B. Zeichnungen)

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    Beiträge
  • Lothar
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 111

    Hallo
    Wie ist die Forderung der TS 16949 4.2.3 c zu verstehen und zu interpretieren?
    Müssen Änderungen in Zeichnungen kenntlich gemacht (gekennzeichnet) werden?
    Eine Beschreibung in einer Änderungshistorie ist bei quantitativ vielen Änderungen nicht machbar. Wäre da die Kenntlichmachung z.B. durch Fettdruck eine akzeptable Lösung?
    Wie erfüllt Ihr diese Forderung, oder interpretiere ich sie falsch?

    Lothar

    nadja
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 202

    Bei Dokumenten z.B. findet sich mitunter eine Anmerkung „komplettüberarbeitung“. Vielleicht geht das bei Zeichnungen auch?

    Nach Rücksprache mit unseren Konstrukteur ist es häufig so, dass die Änderungen einen Buchstaben bekommen und in einer Liste aufgeführt werden. Manchmal ist es ein Suchspiel.

    Wenn sich so viele Merkmale geändert haben, dass man nicht in der Lage ist die Änderungen anzuzeigen, hat sich der gesamte Artikel geändert. Dann muss die Kennzeichnung der geänderten Revision ausreichen, denn die Machbarkeitsbewertung/Bemusterung muss für jedes Merkmal erfolgen.

    Gruß
    Nadja

    Lothar
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 111

    Hallo Nadja
    Vielen Dank für Deine Antwort. Mir gehts dabei um 2 Dinge:
    1.) Ist die Forderung der TS dass Änderungen gekennzeichnet werden müssen so zu verstehen, dass man alle Änderungen „kenntlich“ macht also in einer Änderungshistorie beschreibt, oder reicht es, sie durch einen besonderen Hinweis darzustellen (z.B. fett gedruckt).
    2.) Gerade das zeitaufwendige „Suchspiel“ möchte ich vermeiden. Man kann doch nicht seitenlange Dokumente/Anweisungen Wort für Wort vergleichen (alt/neu) um zu finden, was eigentlich gegenüber der vorhergehenden Ausgabe geändert wurde.
    Wie wird das bei anderen geregelt?

    Gruß

    Lothar

    Robert007
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 91

    Sinnvollerweise wird neben die Änderung der einzelenen Masse der Buchstabe des Indexes dazugeschrieben.
    Z.b. Wenn eine Zeichnung von Index „a“ auf „b“ geändert wird, wird zu jeden geänderten Merkmal der Buchstabe „b“ dazugeschrieben.
    mfg
    Robert

    RP
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 9

    Hallo Lothar,
    die Forderung der TS ist so zu verstehen, dass man die Änderungen kenntlich macht. Wie ist egal. Wir haben es bei uns so geregelt, dass die durchgeführten Änderungen in den Unterlagen durch einen senkrechten Strich am rechten Rand gekennzeichnet werden. Der Strich befindet sich nur in der Höhe der Änderung. Änderungen in Zeichnungen werden auf der rechten Seite in einer Tabelle mit Index und Datum beschrieben.
    RP

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