QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › CE-Zeichen Notfall!!!
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Hallo Ihr!
bin mal wieder in ner notlage und brauch infos :
wer kann mir was zum CE-Zeichen im textilen bereich sagen:
welche Anforderungen (Sichheitsanforderungen, Gesetze etc.) müssen beachtet werden
wie gehe ich vor? muss ich über ne neutrale prüfstelle gehen oder kann ich das in eigener verantwortung machen und eine konformitätserklärung erstellen
brauch ich ein Zertifikat?wer kann mir helfen?
danke schon mal…
yvonne
Hallo Yvonne,
folgende Portal helfen Dir bei Deiner Fragehttp://www.wittke.de/infothek_fahrplan.html
eine Richtlinie zu Textilien bekommst Du hier:
Folgender Fahrplan steht an:
Der Betrieb muss einen CE Beauftragten bennen
Eu Richtlinie besorgen
Die dortigen Richtlinien abarbeiten
Die Nationalen Gesetzte durch arbeiten
-GSPG
usw
Dann harmonisierte Normendazu Sachkundiges Personal und Prüfmittelö bereitstellen.
Eine Abnahme vor einer zertifizierten Prüfstelle auf Basis der Normen und Richtlinie (nennt sich im Metallgewerbe Baumusterprüfung)
Dann eine Betriebsanleitung und Gefahrenanalyse erstellen.Jetzt besteht die Möglichkeit einer CE Kennzeichnung.
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Auf der EG Konformitätserklärung muss folgendes drauf:
1 Hertseller (Ladungsfähigeanschrift
2 Produkt alle Angaben zur Identifizierung
3 Eu Richtlinie (http://www.newapproach.org/)
Nachweisnorm (DIN,EN,ISO,ect) oder das das Produkt Konform zur Norm ist
5 Unterschrift (Name,Datum,Rechtsverbindlichkeit)Wichtig !
Orginal des Dokuments bleibt immer beim Hersteller
10 Jahre AufbewahrungsfristKunde erhält 2 Ausgabe
Um dies alles zu machen empfehle ich Dir ein Schulung beim TÜV oder ähnlich kosten ca. 500€ 1 Tag.
Termine findest Du hier:hoffe das reicht erstmal
Euer auch CE Beauftragter, was ist man nicht alles ausser QMB, wenn es keiner macht?Aller Anfang ist schwer.
Qualitätswesen.degeändert von – Mark on 28/09/2005 16:52:03
Seit wann brauchst Du ein CE – Kennzeichen für Textilien?
Ich weiss nur, das für Arbeitsmittel- ausrüstung (PSE persönliche Schutzausrüstung) eine CE – Kennzeichnung gibt. Aber für normale Textilien weiss ich nichts, oder gibt es schon eine Richtlinie?
Falls wer mehr weiß, bitte um InfoHallo,
nun bin ich auch verwirrt.
Für welche Arten von Textilien gilt denn das CE Zeichen??Technische Textilien, Wäsche oder was??
Wäre schön, wenn mir da mal jemand ne Info geben könnte.
Dino
also hierbei geht es speziell um kissen, vielleicht geht es auch speziell um die füllung… muss wohl was mit der elektrostatischen aufladung zu tun haben
yvonne
Hallo Yvonne,
was sind denn das für Kissen, d.h. für welchen Anwendungsbereich sind die gedacht? Mich würde die Klärung dieser Frage schon interessieren. Bin auch etwas verwirrt.
LG
Hallo Zusammen,
also nachdem ich bei einem großen, elchähnlichem Möbel-Laden ;-) Stofftiere mit CE-Kennzeichen gesehen habe, kann ich mir denken, dass es um „Reinbeissen“/“Verschlucken“ (kleine Kinder) gehen könnte. Dieses könnte ich mir übertragen auch für gefertigte Kissen vorstellen („Wie gefährlich ist die Kissenfüllung, wenn die Naht reissen sollte, usw.“) – schaue beim nächsten Besuch mal genauer hin….
Beste Grüße,
Thomas
Hallo,
Stofftiere werden als Spielzeug eingestuft und Spielzeug muß eine CE-Kennzeichnung tragen! Das kann es also nicht sein.
LG
Für alle Produkte, für die eine entsprechende EG-Richtlinie existiert, gilt die CE Kennzeichnungspflicht, wenn sie innerhalb des EWR erstmalig in Verkehr gebracht werden.
Dokumentation
CE steht für Communauté Européenne, d.h. Europäische Gemeinschaft.Richtlinien sind europaweit geltende Dokumente, in denen die Anforderungen aufgelistet sind, die bestimmte Produkte erfüllen müssen.
Alle EG-Richtlinien müssen innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens in den EU-Staaten in nationale Verordnungen umgesetzt werden. Hier sind sie dann bindende Gesetzestexte. Die Inhalte der Verordnungen entsprechen den Inhalten der Richtlinien.
Zur Zeit (Stand 2004) gelten folgende Richtlinien:
73/23/EWG Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)
87/404/EWG Einfache Druckbehälter
88/378/EWG Sicherheit von Spielzeug
89/106/EWG Bauprodukte
89/336/EWG Elektromagnetische Verträglichkeit
89/686/EWG Persönliche Schutzausrüstung
90/384/EWG Nichtselbständige Waagen
90/385/EWG Implantierbare medizinische Geräte
90/396/EWG Gasverbrauchseinrichtungen
92/42/EWG Mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte, neue Warmwasserheizkessel
93/15/EWG Kontrolle von Explosivstoffen
93/42/EWG Medizinprodukte
94/9/EG Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
94/25/EG Sportboote
95/16/EG Aufzüge
97/23/EG Druckgeräte
98/37/EG Maschinen
98/79/EG In-Vitro-Diagnostik
1999/5/EG Funkanlagen und Telekommunikations-Sendeeinrichtungen„1999/44/EG EG Verbrauchsgüter“ (Textilien)
2000/9/EG Seilbahnen für den Personenverkehr
2000/14/EG Geräuschemissionen
2000/55/EG Vorschaltgerätemfg
Aller Anfang ist schwer.
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