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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen in wie weit Lieferanten einer prozeßbegleitenden Prüfung verpflichtet sind, wenn bereits bei der Anfrage Prüf-Funktionsmaße auf der Zeichnung und nur Zeichnung definiert waren.
Gruß Sonne
Hallo Sonne,
Ich verstehe deine frage nicht so ganz, kannst du sie konkretisieren?Gruss Carlos
z.B. ich habe eine Zeichnung mit 2 Funktions-Prüfmaßen und erhalte Erstmuster mit EMPB. Muß mir der Lieferant eine prozeßbegleitende Dokumentation dieser gekennzeichneten Maße nun nachweisen oder nicht. Ich meine ist die Art und Weise wie er diese Merkmale prüft + dokumentiert und ob er es überhaupt machen muß in irgendeiner Norm oder auch Konstruktionsrichtlinie beschriben wenn es keine QS Vereinbarung gibt.
An diesen Merkmalen sollte er doch auch in seinem Interesse seine Prozeßfähigkeit sicherstellen. Weiterhin geht dieser zusätzl. Prüfaufwand auch in seine Kalkulation ein, somit habe ich einen weiteren Grund seine Auswertung/Doku anzufordern.Hallo Sonne,
das Schlagwort bei den Autofuzzis heisst: „Kundenforderungen“.
Ihr seit der Kunde und fordert bei Euerem Lieferanten, dass die beiden Maße von großer Bedeutung für die Funktion sind. Braucht noch kein SC oder CC-Merkmal zu sein!
Da dieses, so wie Du schreibst, Bestandteil seiner Kalkulationsgrundlage war, wurden die Maße zum Lieferanten hin im Vorfeld kommuniziert (Zeichnung, Spezifikation, Lastenheft, QSV, Prüfanweisung oder ähnliches).
Wenn Ihr schon Geld dafür hinlegen müßt, damit der Lieferant seine Qualität „überprüfen“ kann und „will“, dann habt Ihr natürlich Anspruch auf Auswertungen, Doku und prozessfähige Teile!
Warum läuft das denn nicht so?Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !
Hallo qualyman,
jetzt haben sich 2 gesucht und gefunden, bin nähmlich auch Qualitäterin aus Überzeugung.
Das Problem ist folgendes:
Bin derzeit daran das Skip Lot Verfahren einzuführen. Gründe welche natürlich ein Tüv oder auch ein Auditor für diesen reduzierten Prüfaufwand hören möchte, wären unter anderem diese Doku´s vom Lieferanten. Dadurch wäre ja eindeutig ersichtlich, ob er seine Q sicherstellt oder idealerweise seinen Prozeß im Griff hat.
Unser Einkauf geht nun absolut in die Abwehrhaltung und meint:
Wenn wir nun diese Auswertungen wobei man derzeit ja nicht von Auswertungen sprechen kann (Dokumentationen) anfordern, würden die Lieferanten nicht mehr liefern und die Preise erhöhen.
Bei fast 80% aller Teile waren jedoch in der Anfragephase Prüfmaße auf der Zeichnung hinterlegt. Für mich stellt sich nach wie vor die Frage, sind diese Maße somit auch dokumentationspflichtig lt. irgendeiner Vorgabe, denn es ist nicht sicher ob diese auch in der Kalkulation berücksichtigt wurden. Ich gehe eben davon aus da ich auch Erfahrungen in diesem Bereich habe und weis daß dieser zusätzl. Prüfaufwand normalerweise mit einberechnet wird oder wenn nicht dies speziell auf dem Angebot vermerkt wird z.B. „ohne“ jegliche Meßungen.
Gibts den ein Regelwerk für hinterlegte Prüfmaße auf Zeichnungen welches das SOLL beschreibt.Bis dann Sonne
Hallo Sonne,
die Reduzierung in der WEK kann auch anders begründet werden. Hast du einen langjährigen Lieferanten und für diesen im ausreichenden Maße die angelieferten Produkte/Dienstleistungen geprüft, dann kannst du natürlich statistisch begründet (Ausschussquote z.B. << 0,01%) die WEK reduzieren. Dem kann auch jeder Auditor folgen. Wir haben das jedenfalls in dieser Weise für unsere Roh- und Hilfsstoffe geregelt und fahren sehr gut dabei. Sollte dann trotzdem ein Fragezeichen bei den Auditoren auftreten, dann machst du halt ein zusätzliches Lieferantenaudit, um deren QS-Maßnahmen in Augenschein zu nehmen bzw. zu bewerten.
Ich denke, dann kannst du mit reduzierter WEK und einem periodischen Bericht des Lieferanten zur Langzeitfähigkeit für das Produkt durchaus gut leben (in unserem Industriezweig geht das jedenfalls ganz gut).Keep on fighting.
Hallo Sonnenschein,
folgendes habe ich in der ISO 9001:2000 entdeckt:
7 Kundenbezogene Prozesse
7.2.1 Ermittlung der Anforderungen in Bezug auf das Produkt
Die Organisation muss folgendes ermitteln:
b) vom Kunden nicht angegeben Anforderungen, die jedoch für den festgelegten oder beabsichtigten Gebrauch, soweit bekannt, notwendig sindund 7.2.2 Bewertung der Anforderungen in Bezug auf das Produkt:
Die Organisation muss die Anforderungen in Bezug auf das Produkt bewerten. Diese Bewertung muss vor dem Eingehen einer Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden (Abgabe Angebot, Annahme Vertrag oder Auftrag und –änderungen)vorgenommen werden und muss sicherstellen, dass…..7.2.1.1 Vom Kunde festgelegt besondere Merkmale…….weiter siehe Norm 9001
All diese Punkte regeln Dein Problem von der ISO aus.
Ist Dein Lieferant zertifiziert?
Falls ja: sollte er sich auch daran halten!
Falls nein: Da ist wieder mein Problem mit dem Vertrieb: Hauptsache ein billiges Angebot annehmen, dann den Lieferanten scheibchenweise Forderungen auferlegen, wenn man merkt, dass es Geld kostet, ….einziehen.Deshalb mein Leidsatz:
sag vor dem Vertragsabschluss mittels Lastenheft, Zeichnung, QSV , was Du willst. Lasse den Lieferanten darauf seine Kalkulation abstimmen, mache einen Vertrag und Du bekommst dann was Du wolltest! Ohne Diskussionsgrundlage oder Streit !Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !
geändert von – Qualyman on 06/09/2005 13:56:25
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