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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › PPAP von Lieferanten
Hallo zusammen, ich hab ein Teil zu einem Automobilkunden nach PPAP zu bemustern. Nun war ich immer der Meinung, auch ein verbautes Zulieferteil muss dann nach PPAP bestellt sein. Auch wenn es sich um eine Gewindebuchse nach Katalog handelt, muss sie einmalig so bestellt werden. Fähigkeiten und dgl. können ja ausgehandelt werden ob nötig oder nicht, aber Werkstoffzertifikate und Masse sollten auf jeden Fall mitgeliefert werden und muss einmalig freigegeben werden. Wie seht ihr das? Schliesslich muss ich als Endkunde für das komplette Teil grade stehen!
Gruss, Minka1959
Hallo Minka1959,
Zukaufteile, egal ober Sonderanfertigung oder Katalogteile müssen nach meinem Dafürhalten gleich nach PPAP vom Lieferanten bemustert werden.
So wie Du schreibst, ist Dein Unternehmen für den ZSB zuständig und damit auch für die verbauten Einzelteilen. In Euerem PPAP müsst Ihr ja auch die Doku der Kaufteile mit beipacken. Inhalte des PPAP von Lieferanten müssen inhaltlich abgestimmt werden.
Spruch zum Thema:
Sag was Du willst und Du bekommst was Du willst!
(Buchtitel Deborah Dannen)
Weitere Buchtitel von DD:
Du kannst mich einfach nicht verstehen!
Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !
Hallo Qualiman, danke für deine Antwort. Ich kenne jahrelang nichts anderes, als auch Zulieferteile so anzufordern und das Teil meines Lieferanten entsprechend gegenzuprüfen und freizugeben. Nur, jetzt bin ich in einem anderen Land und bei einem anderen Arbeitgeber und wie heisst es? Andere Länder andere Sitten, aber der Abnehmer bzw. Endkunde ist deutscher Automobilkunde!!!