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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Verweise auf entsprechende Gesetze
Hallo,
da ja das LMBG vom LFGB abgelöst wurde, wollte ich mal kurz nachfragen, ob man trotzdem noch die Analysenmethodensammlung nach § 35 LFGB durchführt oder ob sich da grundlegend was geändert hat. Und nach welcher Verordnung oder nach welchem § man die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gewährleistet? Und wie es mit einem HACCP-Konzept aussieht, ob dies immer noch nach dem Codex Alimentarius Standard geschieht oder ob sich da auch noch was geändert hat?
Also, falls einige QM´s aus der Lebensmittelbranche hier anwesend sind, wäre ich für nen kurzes Statement bezüglich der richtigen Verweise dankbar.
Danke schön!!!
Hallo QMler,
ich kann Dir leider auch nicht weiter helfen, bin aber dennoch an dem Thema interessiert. Ich habe früher einmal in der LM-Branche gearbeitet und bin mit dem LMBG groß geworden. Habe nun von Dir von einem LFGB gelesen. Was soll denn das sein? Ich glaube ich werde langsam alt und lebe noch in der Vergangenheit ;-)
Grüße
Bajoware
Hallo Bajoware,
tut mir schrecklich leid, aber das LMBG gibt es nicht mehr. Es wurde jetzt umgeändert in Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Schreibe gerade das Qualitätsmanagementhandbuch für ein Unternehmen im Rahmen meiner Diplomarbeit und bin mir nicht ganz sicher auf welche Gesetze etc. ich innerhalb des Handbuchs verweisen muss. Hatte gehofft noch einige Tipps zu erhalten.
In welcher Branche arbeitest du denn jetzt?
Was ist denn der internationale Standard NEN? Haste ne Ahnung?
Frohes Schaffen noch!
Hallo QMler,
NEN = Nederlandse Normalisatie-instituut
Link: http://www.nni.nl
Die holländische Normungsorganisation stellt
dir landeseigene Standards wie auch internationale Standards (sorry – Normenwerke) zur Verfügung.
Keep on fighting!