Garantieansprüche2005-07-22T08:29:55+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Garantieansprüche

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  • Autor
    Beiträge
  • Rudolf
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 102

    Hallo Ihr da draußen,

    ich bin mal wieder bei meinem liebligs thema:
    Garantieansprüche !
    Habe jetzt die gloreiche aufgabe bekommen alle ansprüche zu prüfen – werden die teile privat oder gewerblich genutzt (teile = maschinen).
    Gestern habe ich dann eine 1 stündige diskusion mit meiner chefin gehabt, es ging um folgendes:
    Eine evagelische kirchengemeinde hat einen
    garantieantrag für eine kehrmaschine gestellt, soweit so gut. Ist diese kirchen-
    gemeinde nun ein privat- oder gewerblicher-
    nutzer ? (bei privater 2J. bei gewerb. 1J
    garantie).
    Dieser anspruch soll laut GF abgelehnt werden, was ich nicht so sehe.
    Habt ihr da irgend ein ahnung was jetzt zu trifft, ich weiß es ist ein merkwürdiges
    thema aber ich komme nicht weiter ?

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo Stefan,

    ich würd auf gewerblich tippen, da gemeinnützige Organisationen eher gewerblich als privat sind. (Würd auf jeden Fall einen RA zu dem Thema fragen, offensichtlich hängt Geld & verärgerter Kunde dran.)

    Viele Grüße

    Barbara

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    Es gibt drei Arten von Menschen: Solche, die zählen können und solche, die nicht zählen können.

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo…..

    interessante Frage.
    Folgender Vorschlag zur Lösung:

    Hat die ev. Kirche die USt. wieder zurückerhalten?
    Denn dann ist sie gewerbetreibend.
    Obwohl ich persönlich die Kirche nicht als gewerblich sehe, sorry. Für mich ist die Kirche eine Glaubensinstitution, das heißt privat.
    Haben die eure Kehrmaschine allerdings in einer Stiftung eingesetzt, ist das anders zu behandeln.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde das ganze auf Kulanz regeln.

    Dino

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Stefan!

    Da ich mit einer Ausbildung zum Ingenieur geschlagen bin, würde ich versuchen, das Problem nicht von der juristischen, sondern von der technischen Seite anzugehen. Ich würde mir den Fehler anschauen und, wenn es sich wirklich um ein von mir verursachtes Problem handelt, die Sache auf jeden Fall auf Kulanz regeln. Ich würde dabei allerdings explizit darauf hinweisen, daß es (nur) Kulanz ist! Wenn es „geschrottet durch Anwender“ ist, ist die Sache ja andersrum auch klar.
    PS an Deine Chefin: Kulanz lohnt sich meistens!

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo,

    kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.

    Bis auf eines: zwar ist die Kirche eine Glaubenseinrichtung, jedoch tut sie dieses (alle überzeugten Kirchgänger bitte weghören) mit einer nachhaltigen Gewinnerzielungsabsicht oder doch wenigstens mit der Absicht Einnahmen zu erzielen um gemeinnützige Arbeit zu leisten. Ich weiß nicht, ob das eine gewerbliche Tätigkeit oder eine, der freiberuflichen Tätigkeit ähnliche begründet, privat ist das aber nach meinem Dafürhalten auf gar keinen Fall.

    Nix desto Trotz stimme ich vor allem QM-Dino und Frank in der Quintessenz zu: Kulanzregelung sichert zufriedene Kunden und damit die Wahrscheinlichkeit, daß der Kunde wiederkommt und/oder weiterempfielt.

    Grüße,

    Tim

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Nochmal das Fossil:

    Hat diese Kirchengemeinde ne Umsatzsteuer ID?
    Dann ist sie eindeutig gewerblich und man sollte Kulanz zeigen.

    Hat sie keine, ist davon auszugehen, das es nicht gewerblich ist, dann gilt 2 Jahre.

    Dino

    Q-Hirt
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Ähm… wie war das doch noch mal?
    Unterschied Gewährleistung (=gesetzlich) und Garantie (= freiwillige Leistung)?
    Ich weiss nicht, aber ist davon auszugehen, dass ALLE Gewerblichen nur ein Jahr (= verkürzte Gewährleistung) auf ihre Lieferungen bekommen, während dagegen ALLE privaten Kunden in den Genuss der vollen (=2 Jahre gesetzliche) Gewährleistung kommen?
    Was sagen denn Eure AGB dazu?
    Ich muss schon gestehen, dass die verkürzte GWL-Frist nicht unbedingt als „Dienst am Kunden“ anzusehen ist (ok, ok, wir geben fünf Jahre auf unsere Produkte. 2 Jahre GWL und 3 Garantie)

    Q-Hirt

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