Arbeitsanweisungen.2005-07-08T17:22:46+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Arbeitsanweisungen.

Ansicht von 14 Beiträgen – 1 bis 14 (von insgesamt 14)
  • Autor
    Beiträge
  • TimoH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Ich habe da nun auch mal wieder eine Frage.
    Wenn ich einen Auftrag für eine Sortieraktion erhalte, muss ja der Ablauf recht schnell gehen. Sicherlich kann es sein, dass es mehrere Tage,Wochen,Monate oder Jahre dauert. Aber wenn ich nun eine Sortieraktion habe, die vielleicht 1 oder 2 Tage dauert. Muss ich dafür dann eine Arbeitsanweisung erstellen ? Bisher ist es so, der Kunde sagt uns, „Hey schau dir mal die Teile an, die haben den Fehler XY“ Wir machen das, und dann ist gut.
    Oder sollte eine allgemeine AA erstellt werden, in der steht „Schau, auf was der Kunde möchte.“ :)

    Danke für Antworten!
    Timoh

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    …..hä?

    Timoh.. spezifiziere bitte mal die Ausgangssituation näher.
    Ich interpretiere: Nacharbeitsfirma will / ist zertifiziert und beschreibt die Abläufe…
    oder so??


    Ars longa, vita brevis.
    Die Kunst ist lang, das Leben kurz.
    Gilt nach wie vor – auch im QM ;-)

    TimoH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Hallo Loretta,
    genauso schaut es aus. Ich hatte schon in einem anderen Beitrag die Tätigkeiten von uns erläutert. Das wollt ich nun nicht in jedem machen und habe dabei nicht daran gedacht, dass den anderen Beitrag nicht alle gelesen haben ;-). Wir Sortieren,Prüfen und führen Nacharbeiten durch. Sicherlicht kennst du das, da ja meistens recht schnell gehandelt wird. Nun führen wir (noch) nicht so eine Bürokratie, dass es durchaus nicht selten ist, dass wir nachdem ich mit dem Kunden gesprochen habe, 15 Minuten später die Tätigkeit aufnehmen. Daraus resultierte meine Frage, wie ich damit umgehen sollte. Meine Reaktionszeit soll sich nicht verlängern, ich möchte trotzdem professioneler werden.

    Viele Grüße
    Timoh

    Nachtrag:
    Sicherlich könnte ich vor Ort immer einen Laptop anschließen und eine AA damit drucken.
    Oder eine Art Auftragsstammblatt, was die Sortieraktion definiert, was von Hand ausgefüllt wird, was als AA zählt und als Kopie den MA in die Hand gedrückt wird. Das Original würde dann im Ordner „Anweisungen“ abgelegt werden.

    geändert von – timoh on 08/07/2005 20:24:08

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    Ein Kunde von mir löst das Problem mit Beispielfotos zu den Aufträgen. Gut und Ausschuß. Die Fotos allerdingst stellt sein Kunde mit den Teilen. Die machen das gleich wie Ihr.

    Das ist sozusagen die AA und besser als 1000 Worte

    Gruß Stephan

    TimoH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Fotos sind in diesen Fällen meist das Sinvollste. Und das könnte mit einem entsprechenden Text als AA funktionieren ?
    Für die Serienkontrollen habe ich eine Anweisung vom Kunden zur Verfügung gestellt bekommen. Allerdings kommen ja (leider zu selten) mal solche spontanen Sortieraktionen.
    Nun möchte ich mit solchen Dingen halt schon anders umgehen, damit die Dokumentation stimmt. Bisher läuft es ja eher unbürokratisch..

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Timo!

    Ja, das mit der allgemeinen Arbeitsanweisung ist schon der Sinn der Sache. Ich würd’s aber etwas ausführlicher machen:
    – Wie bekomme ich das Zeug zum Sortieren?
    – Was können alles Informationen für die Sortierkriterien sein (z.B. die Fotos des Kunden)?
    – In welchen Fällen halte ich besser Rücksprache? Und mit wem?
    – Wie unterscheide ich nichtsortierte, Schlecht- und Gutteile? Zettel in Kiste, spezielle Kiste, MA-spezifischer Stempel?
    – Verpackung: Originalverpackung wiederverwenden? Auf hinreichenden Transportschutz achten?
    – Zeiten festhalten?

    Du siehst, es kommt einiges zusammen. Deine Stamm-Mitarbeiter kennen das natürlich auswendig, aber es gibt ja auch mal Neue oder Aushilfen.

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    Qualifuzzi
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 11

    Hallo,

    wir führen in einem solchen Fall ein Protokoll. Darin werden alle wichtigen Daten für die Aktion festgehalten.
    betroffenes Teil, Anzahl, Sortierkriterium, Kennzeichung, Beginn, Ende, Stückzahl…

    Das ganze wird dann noch vom Ausführenden und vom Prüfer/Auftraggeber (falls Vorhanden) unterschrieben.

    Grüss
    QUALIFUZZI

    bio-qualy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 9

    @qualifuzzi

    nach meinem Verständnis wäre ein Protokoll dann aber ein Nachweisdokument, die Frage ist, ob man ein Vorgabedokument braucht.
    Torsten

    nobbe
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 218

    Lass mal die Kirche im Dorf.
    Kein Betrieb wird für jeden Auftrag eine seperate AA erstellen.
    Wenn ihr einen Sortieraktion startet ist zuvor eine Bestellung ausgelöst worden.
    Zu dieser Bestellung generiert ihr einen Auftrag, schließlich wollt ihr auch eine Rechnung schreiben.
    Und dieser Auftrag besteht aus den Vorgaben die Ihr für die Rechnung braucht + den Vorgaben des Kunden nach denen ihr sortiert oder nacharbeitet(=Bestellung). Wichtig ist denke ich, dass man auch nach einem Jahr noch die Bestellung zum Auftrag zusammenfindet. Das muss gewährleistet sein.
    Meistens erfolgt ja bei so einer Sortieraktion die Einweisung vor Ort von einem Mitarbeiter.
    Dieser Name muss dann eben auch auf den Auftrag.
    Das müßte eigentlich reichen.
    Der Kunde bekommt noch eine Auftragsbericht (=Resultat) und anschließend die Rechnung.
    Das alles einmal in einer Prozessbeschreibung beschrieben- ich würde sagen das reicht.
    Nicht mehr Aufwand als nötig .
    Gruß
    nobbe

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo,

    also eine AA verstehe ich als ein (generelles) Vorgabedokument. Also ein grundsätzliches Dokument, welches besagt, wie mit (einer Art von) Aufträgen zu verfahren ist.

    In Deinem Fall heißt das,daß es eine Anweisung gibt, in der steht, welche Arten von Unterlagen vom Kunden kommen (können), welche Arten von (Halb-) Fertigprodukten vom Kunden kommen (Eigentum des Kunden) und wie damit umzugehen ist.

    Auf gar keinen Fall kann es sein, daß für einen pezifischen Auftrag eine eigene Arbeitsanweisung ausgedruckt wird.

    Eher ist es sinnvoll, daß eine AA ausgedruckt am Arbeitsplatz liegt. Die ist dann aber für ALLE Aufträge.
    Was sein kann, ist, daß es ein Formular gibt, in das die Anforderungen des Kunden eingetragen werden und so der Auftrag intern spezifiziert wird. Dann steht aber in der AA, daß und wie dieses Formular auszufüllen ist.

    Grüße,

    Tim

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    @ Tim
    [quote/snipp]

    Auf gar keinen Fall kann es sein, daß für einen pezifischen Auftrag eine eigene Arbeitsanweisung ausgedruckt wird.

    Ach… ?
    Warum nicht?
    Nehmen wir einen Lohnveredeler der Automotivbranche.. er kauft oder bekommt Teile beigestellt und hmmmm beflockt, galvanisiert, begrünt ;-) oder ich weis nicht was er damit macht..
    An jedes Produkt stellen seine unterschiedlichen Kunden, die unterschiedlichen Materialien, ect. unterschiedliche Anforderungen an den/die Prozess/e, die Handhabung, die Prüfung usw.

    Und das alles würde ich sehr wohl in einer Arbeits & Prüfanweisung beschreiben (jaja.. Controlplan..)
    Spezifisch ist für _mich_ AA
    Generell ist für _mich_ VA

    und wie immer.. just my 2 cent (hi Barbara)


    Ars longa, vita brevis.
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    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Loretta,

    „An jedes Produkt stellen seine unterschiedlichen Kunden, die unterschiedlichen Materialien, ect. unterschiedliche Anforderungen an den/die Prozess/e, die Handhabung, die Prüfung usw.“

    Joh, und dann gibt es eine AA, in der steht, daß die vom Kunden mitgelieferten Unterlagen (Beschreibung Materialanforderungen, Prüfliste, Handhabungsvorschriften usw.) oder entsprechende, selbst erstellte Vorgabedokumente zu beachten bzw. verwenden sind.
    Die AA an sich bleibt aber davon unberührt.
    Warum? Das ist im wesentlichen eine Farge der Lenkung der Dokumente, der Aktualität und der Handhabbarkeit. Wie dick sollen denn die AAs werden, wenn jeder Auftrag eine eigene Revision erzeugt? – ich eghe jetzt mal von einem erfolgreichen Unternehmen mit mehr als 5 Aufträgen pro Jahr aus. Die Gefahr ist dann sehr hoch, daß keiner mehr überblicken kann, was aktuell ist bzw. der Aufwand, diesen Wust zu pflegen steigt ins uferlose.

    Grüße,

    Tim

    nobbe
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 218

    Ein Lohnveredler wird nicht für jedes Teil eine AA erstellen; hier wird der Prozess geprüft. Die Kundenforderungen sind alle sehr ähnlich halten sich eben gerne an das „technisch machbare“
    Nätürlich wird es auch AAs geben, aber bei Automobilern gibt es in der Regel Serienteile, d.h. einmal eine für ein Teil das immer wieder kommt.
    Darum hält sich das in Grenzen.
    nobbe

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    Nö.

    Jedes Teil hatte eine einen AA (hieß bei uns nur nicht so)
    Im wesentlichen waren das nur die verschieden Prozessschritte (schreibt sich das jetzt echt mit 3 sss? fürchterlich..), also die verschiedenen Prozeßschritte in der jeweiligen Kombination zum ankreuzen und einige Stücke nach Bedarf in Prosa. Die AA und die Prozessbeschreibung war im Prinzip eines.


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