Bearbeitungsgebühr als Belastung/Rekl.2005-06-25T12:57:43+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Bearbeitungsgebühr als Belastung/Rekl.

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 24)
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    Beiträge
  • webhahn
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 125

    … und hier ein Thema, was mich besonders im letzten Halbjahr aufgeregt hat.
    Man hat eine Reklamation, egal ob ein oder zehntausend Teile und bekommt erstmal grundsätzlich vom Kunden eine Bearbeitungsgebühr von z.B. 100 Euro „aufgebrummt“. Doch nicht genug damit: dieser Kunde hat vielleicht auch noch einen Kunden, der reklamiert hat und ebenfalls 100 Euro verlangt.
    Diesen Betrag gibt der Kunde jetzt ebenfalls weiter – also müssen wir schon 200 Euro berappen…….
    Nicht auszudenken, wenn dieser Kunde auch noch einen Kunden hat…..
    ist das denn alles Rechtens????????????

    HPH

    Geri
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 43

    Hallo Webhahn,
    auch mir geht es so.
    Da werden Reklamationen geschrieben und sofort werden uns 150 € berechnet. Ich hab schon vieles versucht,aber wenn wir nicht zahlen, ziehen sie es einfach bei der nächsten Rechnung ab. Mich würde es auch interessieren, ob dies rechtens ist und was man dagegen tun kann. Vor allen Dingen ist es oft gar nicht eindeutig, dass der Fehler durch uns entstanden ist und trotzdem sollen wir zahlen. Oft ist es einfach ein konstruktiver Fehler, an dem wir gar nicht schuldig sind. Aber uns wird die Gebühr einfach belastet. Ich wäre froh, wenn einer genau weiß ob dies so in Ordnung ist.
    Gruß und schönes Wochenende
    Geri

    Geri

    FrankS
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 16

    Hallo HPH,

    das Problem kenne ich auch. Ich habe einen Auszug aus dem „WSM Wirtschaftsverband“.Thema Kostenpauschalen. Es wurden in der Vergangenheit mehrere Firmen vom Verband abgemahnt eine Kostenpauschale auszusprechen. Wenn ihr weitere Infos braucht bitte melden.

    Gruß
    Frank

    robbob
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 384

    Ich arbeite in einen Mittelständischen Unternehmen mit weltweit ca. 10000 MA. Bei uns ist es seit einiger Zeit auch eingeführt worden eine pauschale für Zulieferer für Reklamationen einzufordern und zwar über 400 €. Soweit ich weiß will man somit die eigentlich unrentable QAbt. etwas rentabler machen , unproduktiv -> produktiv. Eine neue Einnahmequelle. Von Audi weiß ich das diese sogar Ziele haben , und manches reklamieren das eigentlich nicht reklamiert gehört . Also Augen AUF .

    Gruß robbob

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo HPH,

    das Problem kenne ich auch. Ich habe einen Auszug aus dem „WSM Wirtschaftsverband“.Thema Kostenpauschalen. Es wurden in der Vergangenheit mehrere Firmen vom Verband abgemahnt eine Kostenpauschale auszusprechen. Wenn ihr weitere Infos braucht bitte melden.

    Gruß
    Frank

    Hallo Frank,

    ja bitte, sag mir mehr darüber.

    Danke

    Dino

    webhahn
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 125

    Hallo Frank!

    dieser Beitrag interessiert mich natürlich sehr – für die Zusendung jetzt schon meinen Dank!
    Eine reklamationsfreie Woche allen Forumsteilnehmern!

    Peter der Webhahn

    HPH

    HABU
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 28

    Hallo Frank,

    ich bin an diesem Beitrag auch sehr interessiert. Es wäre schön, wenn Du diesen auch an mich schicken könntest.

    Vielen Dank

    HABU

    Rudolf
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 102

    Hallo Frank,

    ich hätte auch gern Info’s

    Danke Stefan

    nobbe
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 218

    Wäre für mich auch sehr interessant.
    Freue mich auf Nachricht.
    Danke
    nobbe

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Frank,

    der Beitrag wäre für mich auch interessiert. Es wäre nett, wenn Du ihn auch mir senden könntest.

    Vielen Dank
    Rainer

    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    moin Frank!
    ich hätte den beitrag auch gerne, da wir uns auch damit herumschlagen.
    hacki

    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo Frank,

    wäre es nicht einfacher, den entsprechenden Link für alle im Forum bereitzustellen?

    Fakt ist, es gibt für diese Pauschalen keine gesetzliche Grundlage. Sind diese Pauschalen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, darf davon ausgegangen werden, dass die Regelung den Vertragspartner übermäßig benachteiligt. Damit dürfte die Regelung nichtig sein.

    Problematisch wird es bei Individualverträgen, in welchen diese Pauschalen explizit ausgehandelt und vereinbart wurden. Hier kommt wohl nur eine gerichtliche Auseinandersetzung in Betracht -wenn denn überhaupt angestrebt.

    Die Gesetze um das Thema Reklamation ist vielschichtig und kompliziert. Deshalb weise ich darauf hin, dass meine Ausfühungen nur sehr oberflächlich bleiben können. Also im Einzelfall Fachanwalt hinzuziehen!!!!!

    Fakt ist, für fehlerhafte Teile muss der Lieferant Ersatz liefern und den Vertrag vereinbarungsgemäß erfüllen.

    Der Lieferant ist jedoch ebenfalls gefordert, er muss eine WE-Prüfung durchführen. Er kann sich von der WE-Prüfung nicht durch QSV oder anderweitige Verträge freikaufen. Das ist ein ganz großer Irrtum unserer Branche.

    Die WE-Prüfung dient u. a. dazu, weitere Schäden zu vermeiden, welche durch den Einbau fehlerhafter Teile entstehen könnten. Das schuldet der Kunde der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Der Umfang der Prüfung hängt von der Zumutbarkeit und den Möglichkeiten der Prüfung ab. I. d. R. werden 10 – 15 Prozent der gelieferten Produkte als zumutbar angesehen.

    Das als kleine Einleitung.

    Durch das Auffinden eines fehlerhaften Teils bei der WE-Prüfung entsteht natürlich Aufwand. Das Teil muss aus dem EDV-System ausgebucht werden, es muss ein entsprechendes Schriftstück verfasst werden, Verpackung und Rücksendung. Das sind eindeutig Reklamationskosten. Dieser Aufwand darf weiterberechnet werden.

    Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, muss der Kunde seinen Aufwand entsprechend nachweisen können. Denn er darf nur die tatsächlich anfallenden Kosten gegen den Lieferanten geltend machen.

    Schlimmer wird es, wenn aufgrund fehlerhafter Liefererungen die Produktion stoppen muss oder weiterführende Schäden durch den Einbau und Verarbeitung fehlerhafter Lieferungen entstehen. Das sind Mangelfolgeschäden. Auch diese darf der Kunde dem Lieferanten berechnen. Natürlich muss er auch hier realistisch bleiben um im Ernstfall vor Gericht recht zu bekommen.

    Der Abzug der nicht gezahlten Pauschale von der nächsten Rechnung ist ebenfalls nicht rechtens. Die beiden Vorgänge sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsgeschäfte. Aufrechnung ist nur möglich, wenn die vorausgegangene Forderung rechtens ist – das haben wir ja bereits geklärt. Notfalls muss auch hier der Richter entscheiden, ob die Aufrechnung gerechtfertigt war.

    Macht doch mal eine Milchmädchenrechnung – was würde ein Reklamationsvorgang bei euch intern kosten? Es ist ja schließlich ein enormer Unterschied ob ich drei defekte Schalter in einen gepolsterten Briefumschlag packe und per Post versende oder eine Palette Gussteile durch ganz Deutschland transportieren muss.

    Ob ihr die Pauschalen im Einvernehmen mit dem Kunden senken könnt, ist wohl ehr eine Machtfrage und keine Frage der Gesetzeslage.

    Viele Kunden machen es sich sehr einfach. Es ist auch richtig, dass mit diesen Pauschalen neue Einnahmequellen erschlossen wurden.

    Reklamationspauschalen von 400 € dürften im rechtlichen Sinne gegen die guten Sitten verstoßen. Bei einer Pauschale von 400 € dürfte ein attraktiver Gewinnanteil für die QS hängen bleiben. Das ist rechtlich absolut nicht zu rechtfertigen.

    Leider scheint in Deutschland vieles als legitim zu gelten, weil es alle anderen auch tun.

    Grüße

    Vivian

    w-wing
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 15

    hallo frank

    könntest du mir bitte auch…?

    danke schön
    thomas

    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    @ Vivian
    das problem an der sache ist doch, daß der kunde, wenn ich mit dem anwalt drohe, weg ist. ich hab dann unter umständen meine 400 eus wieder, aber der 40k- auftrag ist dann flöten :(
    hacki

    robbob
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 384

    Was die Sache eigentlich schwierig macht das immer mehr, die sogenannten 0 ppm’s mit den Zulieferern vereinbart werden können. Da werden die sonstigen p’s und alten Skip Lot verfahren eigentlich komplett ausgehebelt.
    Nach der neusten Interpretation , müsste dann “ vielleicht “ , eine Ppriodische gegenprüfung erfolgen das mit der Requalifikation gleichkäme. Und dat wäre es dann auch.

    Und der Kunde kann dann die gesetzlich geforderte Identprüfung durchführen. Sorgfaltspflicht ( Schraube Ja/ nein; Offensichtliche Mängel Ja/nein ; Menge OK Ja/nein) Somit Fehlerentdeckungswahrscheinlichkeit nahe null. entdecken muss es dann zwangsläufig ->der Endkunde -> Problem hat dann auch der FMEA’ler + der PPAP’ler + der Auditor -> GF

    Gruss robbob

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