QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Verfahrensanweisungen
-
AutorBeiträge
-
Hallo,
habe da mal eine Frage, was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen mitgeltender Unterlage und Anlage? Ich wollte im QMH in den einzelnen Unterkapiteln auf die entsprechenden Dokumente verweisen, hauptsächlich auf die VA. Muss ich dann in den VA einen Unterpunkt mitgeltende Unterlage und einen Unterpunkt Anlage erwähnen und wenn ja, wo ist die Abgrenzung / der Unterschied? Hätte da ganz gerne mal ein Beispiel zu.
MfGHallo QMler,
mitgeltende Unterlagen ist bei uns ein Hauptpunkt in den VA´s/PA´s. Beispiel in Deinem Postfach. Im Handbuch erfolgt eine Referenzierung/Verweis auf die für den jeweiligen Punkt zutreffenden/mitgeltenden VA´s/Pa´s. Diese sind dann als Anlage des Handbuches aufgeführt. Das soll aber nur ein Beispiel von bestimmt auch anderen Möglichkeiten sein. Grundprinzip bei uns: Die Regelung der definierten Prozesse deutlich machen.
Gruß DietmarAlso wenn ich die Frage richtig gedeutet habe, suchst du Beispiele für die Abgrenzung von Mitgeltenden Unterlagen und Anlagen?..ansonsten sei mir verziehen.
Wie Dietmar bereits feststellte sind VA’s/PK’s Bestandteile des QMH’s. Den VA’s/PK’s sind dann noch eine Vielzahl von Arbeitsanweisungen, Formularen, Aufzeichnungen, Prüfanweisungen etc. untergeordnet…diese stellen die mitgeltenden Dokumente dar, da sie auch aus der reinen QM-Schiene kommen.
Als Anlagen (von VA’s/PK’s/AA’s…) deklarieren wir zum Bsp. Genehmigungsunterlagen, öffentliche Bestellungen (Strahlenschutzbeauftragter, Merkblätter, Formularausfüllanleitungen, Bedienungsanleitungen wenn nötig etc.), da es unsinnig ist das qm-mäßig nochmal abzuschreiben…vor allem Genehmigungsmanagement kann da sehr anstrengend werden. Anlagen unterliegen bei uns im Haus auch nicht dem Freigabe-verfahren der Dokumentenlenkung…sie werden den QMH-Bestandteilen einfach zugeordnet.Hoffe hilft dir.
Grüsse von der Spree
Chris
Hallo!
Unsere Definition in Kurzform:
1. Mitgeltende Unterlagen
Alle Unterlagen/Dokumente, die mitgeltend (!)irgendwie in Bezug zur VA/Anweisung stehen (Gesetze, Normen, andere VA´s, Formulare etc.)
2. Anlagen:
Direkt (!) zu der VA/Anweisung gehörende Dokumente (Excel-Tabellen, Präsentationen, Listen etc.). Diese Dokumente haben ihren Bezug nur (!) auf diese VA/Anweisung. -
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.