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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Prüfbescheinigungen DIN EN 10204
Muss bei einem Abnahemprüfzeugnis 3.1 oder Werkszeugnis 2.2 eine persönliche Unterschrift des Verantwortlichen erfolgen?
Ist eine elektronische Unterschrift (Kürzel) mit entsprechender Abteilung ausreichend? Bsp. Schulze (QMB)
Bitte um Info!!!
D.H.S
Moin,
soweit ich weiß ist eine elektronische Unterschrift durchaus zulässig, soweit ein Hinweis irgendwo in dem Schreiben auftaucht welches darauf hinweißt das dies ein maschinell erstelltes Schreiben ist. Bestes Beispiel hierfür finde ich ist die Telefonabrechnung.
Leider kenn ich die passende Gesetzesstelle dafür nicht.
Gruß: Mr.Idea
Hallo zusammen,
wir haben es bei uns so gehandhabt, dass meine Unterschrift und die meines Mitarbeiters eingescannt und dann als Grafikdatei eingefügt wird. APZ werden bei uns im PDF-Format erstellt und dann per Mail an den Kunden verschickt. Ich betrachte den Klick auf den „Senden“-Knopf eines Mailprogramms als Unterschrift.
Im übrigen finde ich auf den wenigsten APZ oder sonstiger Zertifikate handschriftliche Unterschriften oder einen Hinweis auf maschinell erstellte Schreiben. Dies Mühe macht sich wohl keiner mehr.
Gruß
Christian